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Die letzte Nacht in der Armesünderzelle Die Abschaffung der Todesstrafe

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Die Todesstrafe wurde in Österreich 1787 durch Kaiser Joseph II. abgeschafft, allerdings setzte man danach Sträflinge zu Zwangsarbeiten ein – etwa zum Schiffsziehen entlang der Donau –, die so grausam waren, dass man von einer »verlängerten Todesstrafe« sprach. 1795 wurde die Todesstrafe für Hochverrat und etwas später auch für andere schwere Verbrechen wieder eingeführt, und sie blieb bis zum Ende der Monarchie aufrecht.

Es gab genaue Richtlinien zur Exekution, die strikt eingehalten werden mussten. So verbrachten alle zum Tod Verurteilten die Nacht vor ihrer Hinrichtung in der »Armesünderzelle« des Landesgerichts, in der am letzten Abend die sogenannte Henkersmahlzeit serviert wurde. Die Häftlinge durften rauchen und Alkohol trinken – nicht genehmigt wurde aber der oft geäußerte letzte Wunsch, in der Zelle eine Prostituierte zu empfangen.

Am nächsten Morgen wurde der Verurteilte Punkt sieben Uhr von vier Wachebeamten, dem Kerkermeister und einem Priester in den Galgenhof des Landesgerichts geführt, wo ihn der Scharfrichter erwartete. Dies war in Wien von 1900 bis 1918 der ehemalige Kaffeehausbesitzer Josef Lang, der »im Dienst« einen schwarzen Salonanzug, Melone und Glacéhandschuhe trug.

Nun verlas der ebenfalls anwesende Richter das Urteil, das mit den Worten »Scharfrichter, walten Sie Ihres Amtes« endete. Während der Delinquent von den beiden Gehilfen auf den Galgen gehoben wurde, stand der Scharfrichter auf einer Treppe hinter dem Richtpflock, legte dem Todeskandidaten einen Strick um den Hals, der am oberen Ende des Galgens befestigt wurde, und befahl seinen Helfern, den Verurteilten an den Füßen zu ziehen. Ein jäher, plötzlicher Ruck – und dem Gesetz war Genüge getan.

Scharfrichter Lang war ein hoch angesehener Mann, an dessen Wohnungstür ein Messingschild mit der Aufschrift »Josef Lang, k. u. k. Scharfrichter« prangte. Er wurde als »gemütlicher und trinkfester Spezi« beschrieben, und da er auch Hauptmann bei der Freiwilligen Feuerwehr war, vermutete sein Biograf Oskar Schalk, dass er »vielleicht ebenso vielen Leuten das Leben gerettet hat, als er es in Ausübung seines Amtes nehmen musste«.

Nach dem Ende der Monarchie gab es die Todesstrafe auch in der Zeit des austrofaschistischen und des nationalsozialistischen Regimes. Endgültig abgeschafft wurde sie in Österreich 1950.

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