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1.6 Wem gehören die Banken?

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Die öffentlich-rechtliche Banken, wie Zentralbanken, Landesbanken, Sparkassen, befinden sich mehrheitlich im Besitz und unter Kontrolle des Staates, der Bundesländer oder Kommunen. Landesbanken und kommunale Banken dienen wesentlich der regionalen Wirtschaftsförderung. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts.

Banken, wie die Deutsche Bank, sind in aller Regel Aktiengesellschaften, deren Aktien von Großaktionären, Aktien-Fonds und vielen Kleinanlegern gehalten werden.

Genossenschaftsbanken haben teilweise die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft und befinden sich damit in den Händen ihrer Mitglieder oder auch Kunden.

Sogenannte Privatbanken haben sich auf die Geschäfte und Verwaltung von vermögenden Kunden spezialisiert. Die Betreuung dieser Kunden steht im Mittelpunkt ihrer Bankengeschäfte. In Deutschland gibt es noch zirka 20 Privatbanken, deren Gründungsjahr teilweise bis ins 17. Jahrhundert zurückreicht.

Die Gesellschaftsformen dieser Banken sind beispielsweise: Kommanditgesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Aktiengesellschaft.

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