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2.1 Regularien und Sanktionen

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Im Zusammenhang mit Regularien gibt es unzählige spannende Themen, die hier jedoch nicht alle behandelt werden konnten. Es wurden daher einzelne Themenblöcke herausgegriffen, die nicht nur für den Finanzsektor, sondern auch für andere Branchen von Bedeutung sind.

Das Thema der Auslagerung,[5] auch unter dem englischen Begriff „Outsourcing“ bekannt, ist per se ein Vehikel, mit dem die Wirtschaft schon sehr lange lebt – denken wir nur an das IT-Outsourcing von amerikanischen Großbanken an indische Unternehmen in den 1980er Jahren oder die Call Center verschiedenster Branchen, die in den unterschiedlichen Billiglohnländern angesiedelt wurden.[6]

Am Finanzsektor wurde es in den boomenden Kapitalmarktjahren und im Zuge der wachsenden Fondsbranche in Europa u.a. auch üblich,[7] das Fondsmanagement teilweise oder zur Gänze auszulagern, sei es in Länder mit Steuervorteilen oder an ferne Finanzplätze, die über Experten für die jeweiligen Fremdwährungen oder speziellen Finanzprodukte verfügten, v.a. Derivate wurden so bspw. nach Hongkong ausgelagert.

Diese Auslagerungen stellten sich anfangs meist als sehr positiv und ertragreich dar, dabei wurde aber oftmals der alte Grundsatz der Erfüllungsgehilfenhaftung außer Acht gelassen, der besagt, dass man auch für einen Dritten, den man beauftragte, und seine Fehler gerade zu stehen und zu haften hat wie für seine eigenen. Der Grundsatz rückte erst dann wieder ins Bewusstsein und wurde leider oftmals auch schlagend, als Probleme mit den Aufsichtsbehörden auftauchten, sich Problemfälle häuften und sich u.a. europäische Fondsgesellschaften für die Auswahl der ausgelagerten Partner rechtfertigen und allfällige Verluste tragen mussten.

Es ist unbestritten, dass Problemfälle auch Einfluss auf die Regularien hatten. Die Aufsichtsbehörden nahmen sich verstärkt dieses Themas an, um die Stabilität und Sicherheit am Markt zu gewährleisten.

Von Seiten der EBA gab es auch immer wieder Vorgaben[8] – vgl. dazu die jüngsten,[9] die im September 2019 in Kraft getreten sind –, die sich v.a. auf Auslagerungen an IT- und Cloud-Dienstleister beziehen, und die international anerkannte Informationsstandards und Regelungen für den Worst Case definiert haben. Gerade in den IT- und auch Cloud-Bereichen ist das Risiko sehr groß, dass u.U. gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten oder erfüllt werden können – ein Risiko, das große Anforderungen an das Auslagerungsmanagement eines jeden Unternehmens stellt.

Dieses Risiko ist bei der Auswahl der Partner als strategischer Aspekt sehr wohl zu berücksichtigen, da hier der Kosten-Nutzen-Faktor v.a. auch auf das operationelle Risiko und die damit verbundenen Kosten abzustellen hat.

Das Thema „Sanktionen“ ist ebenfalls in aller Munde und erhitzt i.d.R. die Gemüter.

Manche sagen, Handel sei ein anderes Wort für Macht oder: „Handel ist Macht. Handel ist Krieg. Der Handel braucht Regeln und Sanktionen gegen jeden, der gegen die Regeln verstößt.“[10] Nicht nur der internationale Finanzsektor, sondern der gesamte Welthandel ist gefordert, die OFAC-Sanktionen (Office of Foreign Assets Control) bei allen Geschäftstätigkeiten zu berücksichtigen.

Das OFAC gilt als absolute Macht im Finanzwesen. Über meine seit Jahren oft getätigte Aussage, „bitte nur ja nicht anstreifen“, schmunzelt heutzutage niemand mehr.

Worin aber liegt die Macht der OFAC?[11] Sie liegt ganz einfach darin, dass dem OFAC, angesiedelt im US-Treasury, die Möglichkeit eingeräumt wurde, Personen, seien es natürliche oder juristische, und Staaten den Zugang zum US-amerikanischen Finanzsystem zu verbieten – ein Verstoß dagegen ist keineswegs empfehlenswert und sollte nicht mit einer europäischen Verwaltungsstrafe gleichgesetzt werden. Dieses Verbot ist umfassend und daher eine schwerwiegende Restriktion, wenn man bedenkt, dass viele internationale Transaktionen in US-Dollar abgewickelt werden oder dass viele Unternehmen mit US-amerikanischen Partnern – in welcher Form auch immer – geschäftlich verbunden sind.

Sanktionen sind „lästig“ und sehr unangenehm, die Einhaltung der Verbote – zusammengefasst auch in den Compliance-Bestimmungen u.a. im Zusammenhang mit Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsprävention – wird als noch „lästiger“ wahrgenommen. Wobei das Wort „lästig“ hier sicher fehl am Platz ist, denn risikoorientiertes und -bewusstes Handeln ist gefragt.

Sanktionen, die, wie schon erwähnt, ein Mittel der politischen Macht darstellen, dann aber v.a. in der Praxis der ganz konkrete Umgang mit Sanktionslisten – auf internationaler Ebene der United Nations (UN) und auch jener der EU – stellen alle Marktteilnehmer immer wieder vor große Herausforderungen, die nicht nur einen rein organisatorischen Verwaltungsaufwand darstellen, sondern auch geschäftspolitische[12] Aspekte umfassen.

Die Finanzmarktkrise bzw. „[…] das irreführende Narrativ von der Finanzkrise als bloße Folge individuellen Fehlverhaltens der Akteure (hat) zu einer Welle an neuen Compliance-Regeln geführt, die anstelle von Eigenverantwortung für sachgerechtes Handeln das Schwergewicht auf regelkonformes Verhalten legt.“[13] Die Regeln wurden quasi als Richtschnur und Leitfaden angesehen, ohne dabei auf die geschäftlichen Möglichkeiten und langfristigen Strategien für ein Unternehmen ausreichend einzugehen.

Die möglichen Sanktionen, welcher Art auch immer, stehen zumeist im Vordergrund und Compliance-Vorgaben werden nur dann eingehalten, wenn Strafen drohen. Das mag vielleicht etwas überspitzt formuliert erscheinen, spiegelt aber doch sehr gut die Praxis, wenn Fragen nach Strafen und Sanktionen vom Vorstand häufig als erste gestellt werden.

Die Geschäftswelt ist gefordert, adäquate Lösungen für den Handel und die Abwicklungen internationaler Transaktionen im Rahmen dieser Compliance-Vorgaben zu finden, um das operationelle Risiko zu minimieren. Umgehungsgeschäfte sind nicht immer die „beste“ strategische Lösung und meist auch „nicht wirklich optimal“ für die Reputation.

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