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5.3.3 Pensionskassen
ОглавлениеIm Gegensatz zu Deutschland können Schweizer Pensionskassen einen Teil ihrer Gelder in ILS anlegen. Gemäß der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) werden ILS explizit als zulässige alternative Anlagen für das Vermögen einer Vorsorgeeinrichtung aufgeführt. Es gilt die folgende Begrenzung: Maximal 15% des Gesamtvermögens in alternative Anlagen darf in ILS angelegt werden.