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Gefahrstoffe

{Gefahrstoffe}

Was sind Gefahrstoffe?

Gefahrstoffe sind

feste,
flüssige oder
gasförmige

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen.

Gefahrstoffgebinde müssen mit den jeweils erforderlichen Piktogrammen, Signalwörtern, Gefahren- und Sicherheitshinweisen rechtskonform gekennzeichnet sein. Bisher waren auf den entsprechenden Behältern orange-rote Vierecke mit schwarzen Symbolen abgebildet. Jetzt sind es insgesamt neun verschiedene, international einheitliche, rautenförmige Zeichen mit rotem Rand auf weißem Grund mit den jeweiligen Piktogrammen entsprechend der europäischen CLP-Verordnung, die auf dem GHS beruht (GHS 01 bis GHS 09).

Der betriebsbedingte Umgang mit Gefahrstoffen ist in der fachkundigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung {Gefahrstoffverordnung} (GeffStoffV) unter Berücksichtigung des Minimierungsgebots entsprechend dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung) zu ermitteln und zu bewerten. Die Gefahrstoffe sind entsprechend Gefahrstoffverordnung im betrieblichen Gefahrstoffverzeichnis zu führen, welches regelmäßig zu aktualisieren ist. Die Prüfung auf weniger gefährliche Ersatzstoffe ist dort mindestens jährlich zu dokumentieren.

Bei den Gefahrstoffsymbolen gilt: Seien Sie besonders vorsichtig! Hinweise über die Gefahr (z. B. ätzend, giftig, feuergefährlich u. Ä.) und wie Sie sich davor schützen können, müssen in deutscher Sprache immer eindeutig erkenn- bzw. lesbar und ggf. tastbar (z. B. Warndreieck) auf dem jeweiligen Behälter sowie im aktuellen Sicherheitsdatenblatt angegeben sein. Bedenken Sie bitte vor einer Anwendung auch, ob es wirklich dieser Gefahrstoff sein muss oder ob es auch einen ungefährlicheren gibt (verpflichtende Ersatzstoffprüfung).

Jeder Lieferant (Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler) ist verpflichtet, ein aktuelles und rechtskonformes Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen bzw. automatisch mitzuliefern und mögliche Änderungen mitzuteilen. Dieses können Sie auch beim Lieferanten anfordern. Als Arbeitgeber müssen Sie auf der Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffe} erstellen und Betriebsanweisungen formulieren (siehe TRGS 555). Die Sicherheitsdatenblätter sind den Beschäftigten zur Einsichtnahme zugänglich zu machen!

Informieren Sie sich in Ihrem Unternehmen, ob es für die bestimmungsgemäße Anwendung des Gefahrstoffs eine aktuelle, übersichtliche und verständliche Betriebsanweisung gibt. Diese sollte – gleichermaßen wie die aktuellen Sicherheitsdatenblätter – an geeigneter Stelle für alle infrage kommenden Beschäftigten zur Einsichtnahme leicht zugänglich ausgehängt sein. Erster Ansprechpartner ist immer der Vorgesetzte.

Hinweis
Sie können sich auch bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder im Internet informieren unter www.wingisonline.de – nur den Namen des Gefahrstoffs eingeben und alle wichtigen Informationen erscheinen. Ebenfalls bietet die GESTIS Stoffdatenbank des DGUV entsprechende oder ergänzende Informationen (http://gestis.itrust.de).

Benutzen Sie den Gefahrstoff zum ersten Mal, muss Sie Ihr Arbeitgeber bzw. eine von ihm dafür delegierte fachkundige Person (z. B. Vorgesetzter) im Umgang damit nachweislich unterweisen (Unterweisungsnachweis zwei Jahre aufheben): {Gefahrstoffe, Unterweisung}

Warum ist der Stoff/das Gemisch der/das richtige für die Anwendung?
Welche Gefahren gehen vom Stoff/Gemisch bei der jeweiligen Anwendung aus? Drittschutz beachten! (z. B. Ausbringen zu bestimmten Zeiten)
Darf man den Stoff/das Gemisch so einsetzen, wie sich der Betrieb das vorstellt?
Müssen Beschäftigte im Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen vor Tätigkeitsbeginn eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge absolvieren bzw. eine Vorsorge angeboten bekommen?
Wie setze ich den Stoff/das Gemisch bestimmungsgemäß entsprechend dem „Minimierungsgebot“ ein? (Arbeitsverfahren: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig!“)
Steht mir die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung?
Haben beauftragte Fremdunternehmen, die Gefahrstoffe mitbringen, ebenfalls eine Gefährdungsbeurteilung und dürfen nur abgestimmte Gefahrstoffe einsetzen?
Was tun, wenn ein Unfall passiert oder der Gefahrstoff verschüttet wird u. Ä.?
Wie erfolgt eine Erste Hilfe und wie wird der Gefahrstoff fachgerecht entsorgt? (aktueller Aushang: Ersthelfer/Durchgangsarzt/Sicherheitsbeauftragter/Brandschutzhelfer sowie Brandschutzordnung Teil A sind vorhanden?)
Wie wird eine sichere Lagerung gewährleistet?
Wie geht man mit Gefahrstoffresten bzw. dem Mindesthaltbarkeitsdatum um?

In regelmäßigen Abständen (mindestens jährlich/anlassbezogen) ist Ihr Vorgesetzter dazu verpflichtet, Sie anhand der jeweils aktuellen Betriebsanweisung verständlich zu unterweisen.

Mögliche Gefahrstoffe in Ihrem Tätigkeitsfeld:

Reiniger und Waschbenzin
Putzmittel
Verdünner für Farben und Lacke
Kleber
Holzschutzmittel
gebrauchte Putzlappen
Abgase und Dämpfe
(Holz-)Staub
Schimmel, Taubenkot (besonders gefährlich, deshalb Atemschutzmaske mit P3-Filter tragen)
andere Chemikalien

Die Aufnahme von Gefahrstoffen kann erfolgen über:

Einatmen (Gase, Dämpfe, Staub und Aerosole)
Verschlucken (Staub, Flüssigkeiten und Aerosole)
Haut (Staub, Flüssigkeiten und Aerosole)

Besonders eine Aufnahme über die Haut wird sehr häufig unterschätzt.

Hinweis
Kein eigenmächtiges Handanlegen an Gebäudeschadstoffe (Asbest, KMF etc.)! Dafür gibt es sachkundige Unternehmen. Bei Fragen zuständiges Gewerbeaufsichtsamt/Berufsgenossenschaft kontaktieren.

Umgang mit Gefahrstoffen {Gefahrstoffe, Umgang}

In gefahrstoffbelasteten Arbeitsbereichen nicht essen und trinken und keine Lebensmittel aufbewahren.

Quelle: fotohansel – fotolia.com

Gefahrstoffe nur in separaten Bereichen in geeignete Behälter umfüllen und entsprechend dem Originalbehälter kennzeichnen.
Kleidungsstücke, die mit dem Gefahrstoff in Kontakt gekommen sind, sofort wechseln. Teilweise ist eine Reaktion erst Minuten später durch Juckreiz, Rötung etc. festzustellen.
Verschmutzte Arbeitskleidung inklusive Schuhe getrennt von Privatkleidung (im Spind) aufbewahren. Arbeitskleidung regelmäßig reinigen lassen – i. d. R. nicht zu Hause in der Waschmaschine – und möglichst nicht mit nach Hause nehmen.
Nur die benötigte Menge an Gefahrstoffen pro Tag am Arbeitsplatz vorrätig halten. Lagerung ausschließlich im Gefahrstoffschrank oder -lager.
Gefahrstoffbehälter nach Gebrauch wieder gut verschließen.
Bestimmungsgemäße und sparsame Verwendung des Produkts gemäß Herstellervorschrift.
Arbeiten Sie bei einer guten Belüftung des Raums (Fenster auf oder Abzug an).
Verschütteten Gefahrstoff sofort beseitigen (Bindemittel vorrätig halten).
In Gruben und Schächten ist besondere Vorsicht geboten.
Giftige und sehr gifte Stoffe stets unter Verschluss halten.
Zugriff durch Unbefugte unmöglich machen (z. B. absperren).
Alleinarbeit möglichst vermeiden.
Geprüfte Feuerlöscher sollten nicht weiter als 20 m entfernt erkennbar angebracht sein.
Einatmen von Dampf und Staub sowie Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Keine Zündquellen in der Nähe von brennbaren Flüssigkeiten und leicht entzündlichen Gefahrstoffen.

Quelle: fotohansel – fotolia.com

In gefahrstoffbelasteten Arbeitsbereichen nicht rauchen.

Quelle: T. Michel – fotolia.com

Schützen Sie Ihre Hände durch geeignete Cremes in angemessener Weise: – vor der Arbeit und nach der Pause durch Hautschutzprodukte – nach der Arbeit und vor der Pause durch Reinigung der Hände – nach der Reinigung und zum Arbeitsende durch Pflegeprodukte

Diese Cremes bzw. Seifen muss Ihnen Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Sprechen Sie ggf. mit dem Betriebsarzt. Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrem Unternehmen einen Hautschutzplan gibt.

Hinweis
Generell gilt bei Gefahrstoffen: Bei Unwohlsein und kleinsten Verletzungen den Arzt aufsuchen und melden. Bei ernsten Gesundheitsschäden zuständiges Gewerbeaufsichtsamt, ggf. Giftinformationszentrale oder Notfallnummer im Sicherheitsdatenblatt kontaktieren.
1.Totenkopf mit gekreuzten Knochen2.Ätzwirkung3.Ausrufezeichen4.Gesundheitsgefahr5.Explodierende Bombe
für akut toxische Stoffe und Gemischefür Stoffe und Gemische, die auf Metalle korrosiv, hautätzend und/oder schwer augenschädigend wirkenfür Stoffe und Gemische, die Haut, Augen oder Atemwege reizenfür karzinogene oder die Atemwege sensibilisierende Stoffe und Gemischefür explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
6.Flamme7.Flamme über einem Kreis8.Gasflasche9.Umwelt
für entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffefür entzündend (oxidierend) wirkende Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffefür unter Druck stehende Gasefür Stoffe und Gemische, die Gewässer akut oder chronisch gefährden

Tab. 7: Gefahrenpiktogramme mit Bedeutung (Quelle: https://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html)

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