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3 Ausblicke auf die e-Verordnung für Heil- und Hilfsmittel

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Dr. Jan Helmig

Leiter Digitalisierung der opta data Gruppe


Vorbereitungen der Telematikinfrastruktur (TI) für die Gesundheitsfachberufe aufgrund der aktuellen legislativen Lage

Aktive und dynamische Gesetzgebungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit verändern signifikant die legislativen Paramater nach denen Akteure der Gesundheitsfachberufe ihr Handeln ausrichten. So wird mit allen drei Gesetzen (DVG, PDSG und DVPMG) der Weg der Gesundheitsfachberufe in eine digitalisierte Abwicklung ihrer sektorenübergreifenden Prozesse zunehmend konkret vorgegeben.

Für die Gesundheitsfachberufe sind auf ihrem Pfad der Digitalisierung insbesondere die zeitlichen Eckpunkte im Rahmen der Gesetzgebung zur Telematikinfrastruktur relevant. Hierbei ist zwischen Angaben zum Anschluss an die TI sowie Angaben zur Nutzung von elektronischen Verordnungen zu unterscheiden. Folgende Daten lassen sich derzeit aus den Gesetzen DVG und PDSG bzw. dem Entwurf des DVPMG ableiten:

Angaben zum Anschluss von Gesundheitsfachberufen an die TI

Freiwilliger Anschluss für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege an die TI ab dem 01.07.2020 möglich

Freiwilliger Anschluss von Hebammen und Physiotherapeuten ab dem 01.07.2021 möglich

Verpflichtender Anschluss für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege ab dem 01.01.2024

Verpflichtender Anschluss für Heil- und Hilfsmittel Leistungserbringer zum 01.01.2026

Angaben zur Nutzung von elektronischen Verordnungen in der TI

Verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen für häusliche Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege ab dem 01.07.2024

Verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel Leistungserbringer ab dem 01.07.2026

Anhand dieser Eckdaten wird klar, dass in den nächsten fünf Jahren die Weichen für die Digitalisierung der Gesundheitsfachberufe auf dem Weg an die TI gestellt werden. Die Erfahrungen aus dem Roll-Out der TI für die Leistungserbringer im Feld der Ärzte oder Apotheken zeigt, dass sich zeitliche Eckpunkte im Laufe des Prozesses noch einmal leicht verschieben können. Die grobe zeitlich Richtung ist hiermit allerdings bekannt und der Anschluss an die TI zeichnet sich am Horizont ab.

Für die Gesundheitsfachberufe stellt sich somit die Frage, wie eine gezielte und angemessene Vorbereitung auf den Anschluss an die Telematikinfrastruktur aussehen kann. Hierbei erscheinen die folgenden Schritte als hilfreich:

1. Frühzeitige und kontinuierliche Information

Die zeitlichen Eckdaten variieren für die jeweilige Berufsgruppe und gerade vor diesem Hintergrund ist es ratsam sich schon frühzeitig mit den Eigenschaften, Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen und Nutzen der Anwendungen der TI vertraut zu machen. So werden in den nächsten fünf Jahren beispielsweise relevante Fachdienste wie die elektronische Patientenakte oder die e-Verordnung für Arzneimittel eingeführt und damit auch schon Mehrwerte für Gesundheitsfachberufe in ihren speziellen Anwendungsgebieten ableitbar. Hier ist von zentraler Bedeutung bestehende Informationsangebote frühzeitig zu nutzen.

2. Mitgestaltung der relevanten Prozesse durch Engagement in Pilotprojekten

Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche technische und prozessuale Voraussetzungen für den Anschluss an die TI für die Gesundheitsfachberufe erst noch geschaffen werden müssen, bietet sich für Leistungserbringer aus diesen Sektoren die einmalige Chance, die einschlägigen Prozesse und Standards mitzugestalten. Hierzu bieten sich insbesondere Pilotierungsvorhaben von Stakeholdern im Gesundheitswesen an, die eine gute und enge Verbindung zu den regulativen Gremien der gematik und KBV aufweisen und somit eine ausgewogene Gestaltung der Prozesse ermöglichen.

3. Konkrete Überprüfung der eigenen IT-Infrastruktur

Sobald für eine Berufsgruppe der Gesundheitsfachberufe das Anschlussdatum in greifbare Nähe rückt, ist es sinnvoll, sich konkret mit dem Zustand der vorhandenen IT-Infrastruktur der Leistungserbringer auseinandersetzen. Diese muss klare und einfache Grundanforderungen erfüllen, um einen Anschluss an die TI zu ermöglichen. So müssen z. B. ein Internetzugang sowie ein digitales Endgerät vorhanden sein. Je nach Tiefe der Integration in die TI ist der Einsatz einer Branchensoftware sinnvoll und in vielen Fällen sogar verbindlich nötig, um die entsprechenden Fachdienste zu nutzen. Ein derartige Überprüfung der eigenen Infrastruktur schließt die Vorbereitung der Gesundheitsfachberufe für den Anschluss an die TI ab und ermöglicht schließlich den Rollout der Lösungen vor Ort.


3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021

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