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2.2 Heuristische Einordnung und Beibehaltung der Perspektive

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Die Analyse des DVG hatte im Hinblick auf die Anbindung der Gesundheitsfachberufe bereits im letzten Jahr drei Aspekte freigelegt, die eine kurzfristige und unkomplizierte Integration der sonstigen Leistungserbringer an das Gesundheitsdatennetz problematisch erscheinen lassen:

1. Entwicklung eines Prüf- und Vergabeverfahrens des elektronischen Heilberufeausweises für sonstige Leistungserbringer

Anders als die approbierten Gesundheitsberufe verfügen die Gesundheitsfachberufe i.d.R. nicht über eine zentrale Berufsgruppenorganisation, eine Kammer oder eine vergleichbare Selbstverwaltungsstruktur. Dieser Umstand erschwert die Zentralisierung der Qualifikationsprüfung zur Berufsausübung, die eine formale Voraussetzung für die Vergabe eines Berufsausweises darstellt.

2. Fehlende technische Lösung für einen mobilen Zugriff auf die Telematikinfrastruktur

Die aktuell existierende Hardwarearchitektur sieht lediglich einen stationären Einsatz an einem festen Ort (z. B. Praxis) vor. Dieser technische Umstand erfüllt nicht die praktischen Erfordernisse der meisten Berufsgruppen, die durch das DVG für die Einbindung in die TI benannt wurden. Insbesondere die freiberuflichen GeburtshelferInnen und die PflegerInnen erbringen ihre Leistungen meistens im häuslichen Umfeld der Leistungsempfänger. Aber auch viele Tausend Leistungserbringer im Bereich der „Homecare“ Versorgung erbringen ihre Leistungen dezentral und mobil. Da der Zugriff auf die digitalen Patientendaten bzw. die Eingabe neuer Informationen in der bestehenden TI-Logik das Einstecken eines Authentifizierungsnachweises des Leistungserbringers und der Gesundheitskarte des Leistungsempfängers zur gleichen Zeit (bzw. nacheinander) erfordern, wird für die systemkonforme Integration der sonstigen Leistungserbringer eine mobile Zugriffstechnologie zwingend benötigt.

3. Identifikation der Zugriffsrechte

Der Mehrwert der Telematikinfrastruktur für Patienten und Leistungserbringer steht und fällt wahrscheinlich mit der Sinnhaftigkeit des „feingranularen“ Zugriffsrechtekonzeptes. Der bessere patientenbezogene Informationsfluss zwischen dem Patienten und dem beteiligten Leistungserbringer bringt das wesentliche Potenzial zur Optimierung der Versorgungsqualität mit sich. Durch die verlässliche Verfügbarkeit der Daten und ein sinnvoll abgestimmtes Zugriffsrechtekonzept auf die wichtigsten Patientendaten zur richtigen Zeit am richtigen Ort kann die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit deutlich verbessert werden.

3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021

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