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1 Einleitung

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Dr. Armin Keivandarian

Wissenschaftlicher Direktor am opta data Institut e. V.


Das vergangene Jahr 2020 war für alle Menschen und gesellschaftlichen Bereiche ein Jahr der besonderen Herausforderungen. Insbesondere das Gesundheitswesen wurde durch die COVID-19-Pandemie massiv auf die Probe gestellt und an die Grenzen der Belastbarkeit geführt. Seit dem ersten „Lock down“ im März bis über den Jahreswechsel hinaus blieb die Lage äußerst angespannt. In diesem Kontext ist aber auch deutlich geworden, dass unsere Versorgungsstrukturen robust aufgestellt und im internationalen Vergleich ausgesprochen leistungsfähig sind. Mehrfach konnte man erkennen, dass eine stärkere Einbindung digitaler Ansätze an vielen Stellen des Gesundheitssystems noch erhebliches Optimierungspotenzial im Hinblick auf Prozesse, Patientensicherheit, Ressourcenallokation und Versorgungsqualität bieten kann.

Vor diesem Hintergrund stellen sich die fortgesetzten Bemühungen der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitssystems auf unterschiedlichen Ebenen als konsequent dar. Denn im Hintergrund der Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen hat das Bundesgesundheitsministerium mit verschiedenen Ansätzen das Digitalisierungskarussell weitergedreht.

Im September 2020 konnte das Gesetzgebungsverfahren des Patientendatenschutzgesetzes erfolgreich abgeschlossen werden, so dass das PDSG nun gilt. Mit der Einführung des § 341 in das SGB V wird die Rechtsgrundlage für die elektronische Patientenakte gelegt, die künftig das Herzstück der Telematikinfrastruktur (TI) darstellen wird. Insofern können mittelfristig alle Leistungserbringer verpflichtet werden, auf Wunsch des Versicherten die Daten zu ihren erbrachten Leistungen in die elektronischen Patientenakte zu überführen. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte und anderen Regulierungsaspekten zur Digitalisierung setzt die Bundesregierung den Kurs des DVG weiter fort. Im November 2020 wurde dazu der erste Referentenentwurf des DVPMG (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz) vorgelegt, das weitere Berufsgruppen für die Teilnahme an der TI benennt. Dazu gehören auch die Leistungserbringer aus dem Hilfsmittel- und Homecare Bereich. Perspektivisch wird darauf hingedeutet, dass alle Leistungserbringer, also neben den Verordnern auch die Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe, mit einer digitalen Identität ausgestattet werden sollen, so dass künftig eine rechtssichere Signatur digitaler Dokumente von Patienten, wie Arztbriefe und andere Dokumentationsunterlagen, ausschließlich digital funktionieren können. Der Entwurf des DVPMG sieht darüber hinaus auch Regulierungen vor, mit denen die telemedizinischen Möglichkeiten in breiteren Zusammenhängen zum Einsatz kommen können. So sollen beispielsweise auch Hebammen und Heilmittelerbringer telemedizinische Leistungen oder Beratungen erbringen und abrechnen dürfen. Das sind erkennbare Veränderungen des Status quo, die mit der weiteren Verdichtung der Digitalisierungsgesetzgebung unser Gesundheitssystem an vielen Stellen effizienter machen können und für die Zukunft fit macht. Neben diesen sehr konkreten Innovationen hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 aber auch massive Instrumente in Stellung gebracht, um die Digitalisierung des Systems weiter zu befördern. Als ein solch starkes Instrument kann das noch im letzten Jahr in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verstanden werden, mit dem der Bund 3 Mrd. Euro und die Länder weitere 1,3 Mrd. Euro für Investitionen in die digitale Infrastruktur der deutschen Krankenhäuser bereitgestellt haben. Dabei handelt es sich zunächst um eine sehr konkrete Maßnahme zur Modernisierung der Soft- und Hardwarelandschaft im Krankenhausumfeld. Aus einer ganzheitlichen Perspektive zahlen diese Investitionshilfen aber auch auf die Verbesserung des Digitalisierungsgrades des Gesamtsystems ein, da die Krankenhäuser wichtige Knotenpunkte in der allgemeinen Versorgungsstruktur in Deutschland darstellen.

Auch die mit der Einführung der Telematikinfrastruktur beauftragten Institutionen, gematik GmbH und KBV, haben durch eine Vielzahl von Maßnahmen (Spezifikationen und Konzepten z. B. für die ersten Anwendungen der TI) die Gesamtumsetzung weiter vorangetrieben. Und auch auf der Landesebene wurden sichtbare Aktivitäten, z. B. hinsichtlich des Aufbaus eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters in NRW entfaltet. Auch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) konnte sehr erfolgreich Vorgaben aus dem DVG in die Praxis umsetzen, indem das angekündigte DiGA-Verzeichnis errichtet wurde und das „Fast-Track“-Verfahren zur Zulassung von digitalen Gesundheitsanwendungen in Betrieb genommen wurde. Erste Anwendungen haben das Verfahren bereits erfolgreich absolviert. Die vorliegende Ausgabe der Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland greift in den folgenden Kapiteln diese Entwicklungen beschreibend auf und nimmt punktuelle Einordnungen und Bewertungen vor.

Für die Leser, denen das Jahrbuch in diesem Jahr zum ersten Mal vorliegt und die Ausführungen zur zugrunde gelegten Betrachtungslogik aus den ersten beiden Ausgaben des statistischen Jahrbuchs zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland nicht kennen, soll hier noch kurz eine Einordnung gegeben werden:

Die Gesundheitspolitik wird in Form der laufenden Gesetzgebung erfasst und unter Berücksichtigung bestehender Norm- und Kompetenzsysteme, institutionellen Akteurskonstellationen sowie dem Faktor Zeit, analysiert. Die Analyse fokussiert dabei in erster Linie die Frage, wie sich die fortlaufende Gesetzgebung in der Querschnittsbetrachtung (Zeitverlauf) auf die berufspolitischen Rahmenbedingungen des betrachteten Leistungsbereichs, also auf die Praxis der Leistungserbringung, auswirkt. In diesem Sinne werden die Gesetze vor allem in ihrer Umsetzungsphase, konkret im Umfeld des Adressatenkreises beobachtet (2. Kapitel: Telematikinfrastruktur). Die Jahrbücher verfolgen nun zum dritten Mal den Fortgang der Digitalisierungspolitik für das Gesundheitswesen. Die Beobachtung der Umsetzung von Digitalisierungsgesetzen, findet im Kontext mehrerer Pilotprojekte zur Anbindung der ersten Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur statt. Erste Ergebnisse daraus werden auch im Rahmen des folgenden Kapitels beschrieben (Aufbau eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters in NRW). Gleichzeitig werden folgende Indikatoren jährlich in qualitativer und quantitativer Hinsicht erhoben und dargestellt: die Ausbildung gesundheitsfachberuflicher Leistungserbringer (Kapitel 5), die Grundverteilungen der Anzahlen der Berufsgruppen (Kapitel 6), ihr regionalisiertes Verhältnis zur Bevölkerungsdichte zur Messung der Versorgungsdichte (Kapitel 6). Dann erfolgt regelmäßig ein kurzer Blick auf den dritten Sektor (relevante Berufsverbände, Innungen, Kammern, etc. in Kapitel 7). Darüber hinaus wird eine jährliche Auswertung des Rezeptaufkommens nach Berufsgruppen und nach Leistungs- bzw. Abrechnungsziffern und Produktgruppen z. B. des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses auf den Ebenen: Produktgruppe, Produktuntergruppe, Produktart, vorgenommen. Diese Auswertungen werden auf Postleitzahlengebieten regionalisiert dargestellt (Kapitel 8). Eine kleinteiligere räumliche Auflösung kann aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wollen die Statistischen Jahrbücher zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland als ein langfristig angelegtes Beobachtungsinstrument verstanden werden. Durch die konsequente Langzeitbeobachtung der politischen Steuerung, sowie der qualitativen und quantitativen Entwicklungen in diesen Versorgungsbereichen, soll ein kontrolliertes Instrument für die Bewertung staatlicher Eingriffe in das Feld der gesundheitsfachberuflichen Versorgung und die Einschätzung gesellschaftlicher Herausforderungen für das Feld der Gesundheitsfachberufe in Deutschland entstehen.

3. Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021

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