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1. Der Kampf um ‚Gute Arbeit‘ Der ‚gerechte Lohn‘ und die Gesichtspunkte seiner Ermittlung

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Zur Beförderung dieser Einsicht werben deutsche Gewerkschaften mit den Vorteilen, die ihr Einsatz bringt. Und was könnte zur Veranschaulichung dieser Vorteile geeigneter sein als ein geeigneter Vergleich? „24 Prozent mehr Gehalt. Vier Stunden weniger Arbeitszeit im Durchschnitt und sechs Tage mehr Jahresurlaub – das ist die praktische Seite der Tarifbindung.“ Solche und andere Erfolge erzielen sie als kollektive Tarifpartei, als die sie in den alljährlichen Tarifrunden den regelmäßig wiederkehrenden Korrekturbedarf ebenso regelmäßig seiner passgenauen Erfüllung, nämlich einem Tarifvertrag zuführen. So verhelfen sie Metallern, Lokführern, Opelanern und öffentlich Bediensteten zu dem, was ihnen allen in der Marktwirtschaft zusteht, nämlich: ‚Ein gerechter Lohn für ein gerechtes Tagwerk‘, oder moderner: ‚Gute Arbeit‘.

Was das genau ist, ist je nach Branche, Lohngruppe und Konjunkturlage ganz unterschiedlich. Die verschiedenen Gewerkschaften nehmen die vorfindliche vielfältige ‚Tariflandschaft‘ zum selbstverständlichen Ausgangspunkt ihrer Forderungen nach Lohngerechtigkeit. So hält z.B. am oberen Ende der Lohnskala die IG Metall anno 2016 und angesichts der brummenden Geschäfte der Metallarbeitgeber 5 % mehr Lohn für „finanzierbar, fair und verdient“. Weiter unten, in der Kindererziehung – also von einem ‚branchenspezifisch‘ niedrigeren Niveau ausgehend – sind laut ver.di die hochgeschraubten pädagogischen Leistungen der Beschäftigten „mehr Wert“, nämlich Höhergruppierungen, die sich sogar zweistellig bemerkbar machen sollen. Noch weiter unten gibt es dann eine Logistikbranche, für die dieselbe ‚Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft‘ neben einem Tarifvertrag auch noch auszuhandeln versucht, dass bessergestellte Postangestellte vom Haus- nicht in den dortigen Niedrigtarif abgeschoben und auch Amazon-Mitarbeiter besser, nämlich nach dem von ihr ausgehandelten Einzelhandelstarif bezahlt werden.

Wodurch die Arbeitnehmer der verschiedenen Branchen und Betriebe sich die verschiedenen Verdienste verdient haben, die die jeweils zuständige Gewerkschaft für sie erstreiten möchte, ist dann wieder für alle gleich: durch ihre verschiedene Leistung an den verschiedenen Sorten von Arbeitsplätzen, die ihre Arbeitgeber ihnen bereitgestellt haben. Zwecks Untermauerung ihrer Forderungen nach einem gerechten Lohn kommt der ungemütliche Charakter der dafür erbrachten Leistungen ausführlich zur Sprache: die gewachsene Verantwortung, derentwegen Kita-MitarbeiterInnen mehr wert sind, nämlich immer neue pädagogische Anforderungen an das Erziehungspersonal, das längst mit zu großen Gruppen zu kämpfen hat, in die überforderte Eltern ihren ADS-Nachwuchs abschieben; die unzähligen Überstunden, die Lokführer an aufeinanderfolgenden Wochenenden und in flexibler Bereitschaft anhäufen; der vergangene Lohnverzicht in schweren Zeiten, auf den irgendwie so ziemlich alle Beschäftigtengruppen verweisen können... Die beliebig verlängerbare Auflistung hat eindeutig den Sinn, die tagtäglich erbrachten Opfer zu präsentieren, die überhaupt den Nutzen hervorbringen, den die privaten und öffentlichen Arbeitgeber und die von deren Rechnungen abhängige Kundschaft, Bürger oder sonst wie betroffene Menschheit daraus ziehen: Die Mühen der Beschäftigten sorgen z.B. für eine Kinderversorgung, die trotz aller sozialen Verwerfungen für ihre Veranstalter genauso verlässlich funktioniert wie ein kontinuierlicher Bahnverkehr mit kostensparender Unterbesetzung, und sie ermöglichen die satten Gewinne aller stolzen deutschen Erfolgsbranchen. Hier wie dort belegen Opfer wie Nutzen, wie wertvoll der betriebliche und gemeinschaftsdienliche Beitrag ist, den die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz erbringen. Denn wertvoll muss dieser Beitrag sein, und zwar für die Arbeitgeber, denen es schließlich die verbesserten Arbeitsbedingungen abzuringen gilt – Dienstbarkeit für die Stifter der Einkommen ist und bleibt eben das Lebenselixier der abhängig Beschäftigten.

Gemäß der feststehenden Aufgabenstellung, die eigenen Forderungen im Interesse derselben Arbeitgeber unterzubringen, die mit ihren Ansprüchen an Lohn und Leistung ihre Angestellten traktieren, nehmen vorausschauende Gewerkschafter deren vorhersehbaren Konter selbst vorweg. ‚Finanzierbar‘ müssen ihre Forderungen selbstverständlich sein – für die Betriebs- bzw. die öffentliche Haushaltsführung, deren Rechnungen trotz der Abzüge aufgehen müssen, die die Geldansprüche ihrer Belegschaft natürlich darstellen. ‚Fair‘ sind deutsche Gewerkschaften als Tarifpartner darin, dass sie vorher prüfen und feststellen, ob sprudelnde Steuereinnahmen der öffentlichen Hand bzw. die aus der Belegschaft herausgewirtschaftete Ertragslage der Unternehmen auch wirklich den famosen ‚Schluck aus der Pulle‘ zulassen. Sie kennen einen ‚verteilungsneutralen Spielraum‘, innerhalb dessen ihre Forderungen die Kalkulation der Gegenseite nicht schädigen, also in Ordnung gehen; und der Umstand, dass die besagte Kalkulation umso besser aufgeht, je weniger die Arbeitnehmer von ihrer immer produktiver gemachten Arbeit haben, schlägt sich aus Sicht der Gewerkschaft als notorische Verteilungsungerechtigkeit nieder, der es mit einer ‚Umverteilungskomponente‘ entgegenzuwirken gilt; auch die steigenden Preise der Waren, die die Unternehmer flächendeckend teurer auf den Markt werfen, gehen in die gewerkschaftliche Rechnung ein: Ein ‚Inflationsausgleich‘ kostet die Unternehmer zwar Geld, wird ihnen aber in der Sicht der Gewerkschaft nicht wirklich weggenommen, weil es ohnehin direkt zu ihnen zurückfließt.

Genau die von ihnen ins Spiel gebrachten Kriterien werden den Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen von den Arbeitgebern wieder mit umgekehrten Vorzeichen entgegengehalten. Man nimmt die Gewerkschaften in ihrer verantwortungsvollen Dienstbereitschaft beim Wort, um ihre Forderungen als ‚überzogen‘, als Fall falschen Anspruchsdenkens zurückzuweisen. Gewiss sind die Leistungen der Belegschaften verdienstvoll, aber in € eben weniger wert. Denn um auch in Zukunft weiterhin Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können, muss sich der Aufwand dafür in den Grenzen halten, die die wirklichen Herren der Kalkulation mit Kosten und Gewinnen und öffentlichen Haushaltsposten nun einmal besser kennen: Jedes halbe Lohnprozent addieren sie zu Millionensummen, die die kostbaren Arbeitsplätze endgültig unrentabel bzw. den Steuerzahler arm zu machen drohen. Jedes Zugeständnis in Sachen Arbeitszeit gefährdet die flexible Handhabung von ganz viel oder ganz wenig Arbeit, die deutsche Unternehmen für ihren Welterfolg genauso unbedingt brauchen wie staatliche Institutionen, die die Kinder der Betroffenen zu vertretbaren Kosten aufbewahren, etc. Und ob ein Inflationsausgleich bei der niedrigen Inflationsrate noch Sinn macht? Angesichts solcher von den Gewerkschaften nicht einfach von der Hand zu weisenden Einwände werden deren Forderungen zu der Verhandlungsmasse, als die sie ohnehin konzipiert waren; unter Verweis auf die jeweils passende Spielart von Gerechtigkeit werden dann die besonderen Leistungen und die Verantwortung des Führungspersonals gegen die besonderen sozialen Nöte der unteren Lohngruppen abgewogen, die Bedürfnisse der verbrauchten Frührentner gegen die Existenzunsicherheit der Azubis in Anschlag gebracht, Lohnprozente gegen Arbeitszeit verrechnet usf. Am Ende verdeutlicht eine simple, von beiden Seiten leicht abweichend bezifferte Prozentzahl den gemeinsamen Nenner, unter dem die für die Betroffenen so disparaten Größen negativ kommensurabel sind: Sie gibt die Gesamtwirkung auf die Kosten an, zu denen all die Arbeitsplätze wirklich ‚finanzierbar‘ bleiben, und damit ‚das Beste, was rauszuholen war‘.

Für eine solche Einigung mit dem Arbeitgeberlager sind natürlich auch in Merkels Land mehr als gute Argumente und Verhandlungsgeschick nötig. Dass Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber nicht wegen der erbrachten Leistungen einen ‚angemessenen‘ Lohn zahlen, sondern zu Zugeständnissen immer erst genötigt werden müssen, ist schließlich der Ausgangspunkt, der die Gewerkschaft als Macht auf den Plan ruft. Und der Inhalt dieser Macht besteht nun einmal darin, als Kollektiv der Arbeiter den Beweis antreten zu können, dass diejenigen, die die Arbeitskräfte gewinnbringend um Arbeitsplätze konkurrieren lassen, darin auch von denjenigen abhängig sind, die einen solchen unbedingt zum Leben brauchen. Den augenscheinlichen Widerspruch, dass die Lohnabhängigen ihr fair bemessenes und wohlverdientes Recht erstreiten und immer wieder erstreiken müssen; den bleibenden Gegensatz, der darin zum Ausdruck kommt, erledigt eine moderne Gewerkschaft theoretisch mit einem beeindruckenden Unterscheidungsvermögen. Am kapitalistischen Geschäftsgetriebe unterscheidet die Arbeitervertretung zwischen einem fürs Allgemeinwohl dienlichen Wirtschaftsfortschritt, für den sie sich stark macht, und einem moralisch verwerflichen, bloß privaten Bereicherungsinteresse: „Wir wollen Wachstum, sie wollen Profit.“ (IG Metall) Die kollektive Macht der Lohnarbeiter richtet sich zwar in der Praxis gegen ihre privaten oder staatlichen Dienstherren, ist aber im Interesse aller, wenn sie dem systematischen Charakterdefizit namens ‚Profitgier‘ exakt auf Höhe des grundvernünftigen marktwirtschaftlichen Wachstumsprinzips Grenzen setzt bzw. den ‚Sparwahn‘ öffentlicher Kassenwarte auf sein solides Normalmaß zurechtstutzt. Diesem widersprüchlichen Kampf darum, die Vereinbarkeit der Interessen von ‚Arbeitgebern‘ und ‚Arbeitnehmern‘ immerzu neu zu erzwingen, widmen sich deutsche Gewerkschaften mit einer klugen Handhabung des zweischneidigen Erpressungshebels namens Streik.

Bei dessen wohl zu dosierendem Einsatz gilt es einiges zu beachten, schließlich unterzieht er die Einsicht der Mitglieder in die Notwendigkeit des gewerkschaftlichen Kollektivismus einem Härtetest: Für die Verbesserung ihrer Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sollen sie temporär auf Lohn verzichten, obwohl und weil für die Lohnabhängigen – wie der Gattungsname besagt – alles darauf ankommt. In dieses reichlich widersprüchliche Kalkül geht ein, dass mit der zu erstreitenden Einigung in einer Hinsicht garantiert alles beim Alten bleibt: Hinterher muss wieder jeder als Einzelkämpfer an seinem Arbeitsplatz aus dem gemeinsam erstrittenen Ergebnis für sich das Beste machen. Um die ‚Mobilisierungsbereitschaft‘ ihrer Mitglieder kümmern sich deutsche Gewerkschaften daher erstens mit einer Streikkasse, die die Mobilisierung überhaupt aushaltbar machen soll; zweitens mit Streikzielen, die einen vagen Anhaltspunkt für die Frage geben, ob der ganze Aufwand es wert ist; drittens mit einem höheren Wert, nämlich der „Urtugend der Solidarität“. Mit der Berufung auf den guten Gemeinschaftsgeist ihrer Mitglieder wird die Einsicht in die Notwendigkeit eines kollektiven Kampfes, für den die Mitglieder einander brauchen, in eine Frage des Anstands überführt, den sie einander schulden und der der begrenzten Zielsetzung ihres Kampfes durchaus entspricht. Für die knifflige Frage, wann der Anstand Mobilisierung und wann er Zurückhaltung erfordert, hat eine solidarische gewerkschaftliche Basis ihre Führung, die auch fürs rechte Maß beim Streiken sorgt. Die Gegenseite soll schließlich unbedingt zu einer ‚fairen Einigung‘ hinmanipuliert werden, was sich aber in einem freiheitlichen Wirtschaftssystem definitionsgemäß nicht erzwingen lässt. Daher greifen verantwortungsvolle deutsche Gewerkschaften zur ‚Ultima Ratio‘ Streik nur dann, dann aber auch im Bewusstsein absoluter moralischer Legitimität, wenn die Arbeitgeber den Willen zur Einigung trotz aller wohlmeinenden Warnungen einfach nicht aufbringen und damit die Gewerkschaft ‚zwingen‘, sie zur Räson, dabei aber selbstverständlich nicht um ihren Erfolg zu bringen. Der tischt schließlich erst den Kuchen auf, von dem sich die organisierten Arbeitnehmer ihr gerechtes Stück erstreiten wollen.

Was aus all dem konkret folgt, ist auch im Deutschland des frühen 21. Jahrhunderts nicht eindeutig entschieden. Der gewerkschaftliche Mainstream hat das Ideal zur Perfektion entwickelt, mit Warnstreiks bereits den Schaden, den man dem Arbeitgeber zufügen könnte, aber ersichtlich nicht zufügen will, so erzieherisch wirksam werden zu lassen, dass der echte Streik sich erübrigt. Angesichts der Resultate dieser Kunst können Zweifel an solcher Einvernehmlichkeit allerdings nicht ausbleiben – insbesondere bei ‚Spartengewerkschaften‘, die um die ‚Schlüsselstellung‘ und daher die Schlagkraft ihrer Mitglieder wissen und diese – etwa durch Lahmlegung von Bahn- und Flugverkehr – glatt einsetzen: Prompt ziehen sie sich von Seiten des DGB den Vorwurf zu, mit ihren überzogenen Forderungen und übertriebenen Kampfmaßnahmen die unabdingbare Voraussetzung der gewerkschaftlichen Verhandlungstätigkeit, ihre Anerkennung als konstruktive Kraft durch die Arbeitgeber, womöglich sogar den guten Ruf der Gewerkschaften in der Gesellschaft aufs Spiel zu setzen. Außerdem untergraben sie laut DGB mit derlei Kämpfen den Höchstwert der Gewerkschaft überhaupt, die Solidarität, Grundlage aller gewerkschaftlichen Macht, die heute doch Maßhalten für alle erfordert: Setzt sich eine Gewerkschaft im Interesse ihrer Klientel über den ‚Spielraum‘ hinweg, den das Kapital mit seinen jeweiligen Konkurrenzbedürfnissen absteckt, dann nimmt sie nach dem Dafürhalten des DGB nicht etwa der Gegenseite, sondern vor allem den Kollegen Geld weg.

Mit welcher Kombination aus Kampf und Einvernehmlichkeit auch immer ein Tarifvertrag zustande kommt, die ‚unternehmerische Willkür‘ wird in jedem Fall ausgebremst: Moderne Arbeitsplätze werden nach qualitativ und quantitativ unterschiedlichen Leistungsanforderungen genauestens unterschieden, denen dann der jeweiligen Branche gemäß ganz objektiv und verbindlich ein (Mindest-)Entgelt zugeordnet wird. Das ist natürlich nicht das Ende der unternehmerischen Freiheit, denn schon der Name der mit Unterzeichnung in Kraft tretenden ‚Friedenspflicht‘ erinnert daran, dass die Gewerkschaften bis zur nächsten Tarifrunde einige Modifikationen des Verhältnisses von Lohn und Leistung friedlich zu schlucken haben. Eben diese Maßnahmen nimmt die Tarifordnung mit ihren Mantel- und Rahmentarifverträgen möglichst vorweg, um sicherzustellen, dass es bei allen Veränderungen der Arbeitsplätze und -abläufe, Entlassungen und Einstellungen, Umgruppierungen etc. mit rechten Dingen, also wie vereinbart zugeht. So wissen die Betroffenen immerhin, dass die Umwälzungen ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse, die sie zu gewärtigen haben, in Ordnung gehen – es sei denn, ein Arbeitgeber nimmt Klagen der Gewerkschaft und mögliche Strafen in Kauf, um in der Zwischenzeit noch ganz andere Fakten zu schaffen. Solche skandalösen Ausnahmen kommen in dieser sozialen Republik zwar mit ärgerlicher Regelmäßigkeit vor, beweisen den deutschen Gewerkschaften aber nur den Segen der Regel: des regelgerechten, auf allen Ebenen mitbestimmten Kommandos über die Arbeit.

Das ist er dann, der Stolz der deutschen Gewerkschaften, das umfassende Ordnungssystem der Arbeitswelt, das sie mitgestalten, die Sorte ‚gutes Leben‘, die mit solchermaßen gewerkschaftlich groß geschriebener ‚Guter Arbeit‘ zu haben ist. Dank gewerkschaftlicher Beteiligung findet Ausbeutung von Lohnarbeit heutzutage in einem total objektiven und mit dem Stempel ‚sozial gerecht‘ versehenen Rahmen statt, in dem Unselbständige ihr Interesse an einem möglichst guten Auskommen mit dem Einkommen in aller Freiheit verfolgen können: Man kann sich für eine höhere Lohngruppe bewerben und qualifizieren, länger oder besser arbeiten als der vereinbarte Durchschnitt, wenn der Tarif so etwas vorsieht; Defizite in Sachen Qualifikation lassen sich mancherorts mittels Zulagen durch die Inkaufnahme von besonders viel Lärm und Schadstoffen kompensieren usw. Mit Sicherheit ungerecht in dieser Konkurrenz ums Geldverdienen ist alles, was den geltenden Vereinbarungen nicht entspricht, da steht die Gewerkschaft den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite. Die Arbeit geht ihr aber auch da nicht aus, wo alles mit rechten Dingen zugeht: Arbeitgeber geben ihren ständig neuen und verschärften Anforderungen gerne die Gestalt von ‚Chancen‘, also Angeboten an den notorischen Geldmangel ihrer Arbeitnehmer, finden bei Bedarf aber auch ohne pekuniären Extra-Anreiz ‚engagierte Mitarbeiter‘ für die Arbeitsplätze, die sie permanent renovieren, also allemal konkurrenzbeflissene, willige Erfüllungsgehilfen für ihr Profitinteresse. Andere Arbeitsgelegenheiten hat Merkels Land schließlich nicht im Angebot. Und so kommt noch jedes vereinbarte Tarifgefüge ziemlich automatisch wieder in die ‚Schieflage‘, die im Folgejahr nach Korrektur durch die Gewerkschaft verlangt.

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