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‚Beschäftigung‘ und die unabdingbaren Notwendigkeiten zu ihrer Sicherung

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Die Daueraufgabe der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, im Kampf um ‚Gute Arbeit‘ den Angriffen der Arbeitgeberseite korrigierend hinterherzulaufen, schließt die bange Frage nach dem „Ob“ bzw. „Wie viel“ der Beschäftigung, eben der Gelegenheiten zum Arbeiten, das da gut werden soll, allemal ein. Seit geraumer Zeit ist diese Reflexion auf die unverzichtbare Bedingung des gewerkschaftlich organisierten Interesses – dass es die Arbeitsmöglichkeiten überhaupt gibt, auf deren Ausgestaltung sich dieses Interesse richtet – zur Richtschnur seiner Verfolgung geworden, und moderne Gewerkschaften kümmern sich um ‚Beschäftigungssicherung‘: Die Arbeitsplätze, die die Voraussetzung und Bezugsgröße des Kampfes um ‚Gute Arbeit‘ bilden, sind heutzutage dermaßen prekäre Existenzen, dass die Arbeitervertretung eigentlich immer gerade damit befasst ist, sie entweder vor übermäßigem Abbau zu schützen, sie in ihrem Bestand zu erhalten oder sich im besten Fall für ihren Aufbau einzusetzen. Das ist keine leichte Aufgabe, weil dafür erstens nun einmal die Arbeitgeber zuständig sind und sich deren namengebende Tätigkeit zweitens von der Bedrohung derselben Arbeitsplätze nur schwer unterscheiden lässt. Denn wenn Unternehmensführungen Arbeitsplätze abbauen, outsourcen, ins Ausland verlagern, durch Zeitarbeiter oder Werkverträgler ersetzen oder ‚Tarifflucht‘ begehen, um aus der verbleibenden Arbeit mehr Ertrag herauszuwirtschaften, dann mag ihr unausbleiblicher Verweis auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit ‚im Interesse der Arbeitsplätze‘ noch so verlogen sein: an der Anerkennung dieses Kriteriums als Voraussetzung eines solidarisch zu erstreitenden guten Lebens kommt eine Gewerkschaft einfach nicht vorbei, es gilt nun einmal. ‚Beschäftigungssicherung‘ bedeutet auch auf gewerkschaftlich in der Sache nichts anderes als die Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.

Eine verantwortliche Gewerkschaft kann das freilich keinesfalls den Arbeitgebern überlassen, will sie den Betroffenen ‚unnötige Härten‘ ersparen: So viele Entlassungen, wie vorgesehen, sind bestimmt nicht nötig, mit ein bisschen kollektivem Lohnverzicht und Flexibilisierung kann man Arbeitsplätze retten, nämlich rentabler machen. Solche Zugeständnisse machen deutsche Gewerkschaften aber nur gegen das unternehmerische Garantieversprechen, dass die auf diese Weise rentabel gemachte Arbeit auch angewandt wird – was regelmäßig darauf hinausläuft, sie exakt so lange anzuwenden, wie es sich für die Firma rentiert: Erst dann schließt sie den Betrieb. Im Vergleich zu solch bitteren Pillen ist es zweifellos besser, es dazu gar nicht erst kommen zu lassen, etwa mittels Öffnungsklauseln, mit denen Unternehmer im Falle geschäftlicher Schieflagen ihre Belegschaften tarifvertragsgemäß dafür haftbar machen, dass sich ihre weitere Beschäftigung lohnt. In jedem Fall ist gewerkschaftliche Differenzierungskunst verlangt, um echte Geschäftsnotwendigkeiten, denen man Rechnung tragen muss, von bloßer Unzufriedenheit mit der Gewinnlage zu scheiden, die keine Abweichung vom Tarif rechtfertigt – eine Entscheidung, die, davon gehen am großen Ganzen orientierte Gewerkschaften aus, besser nicht dem Betriebsrat des betroffenen Unternehmens überlassen bleiben sollte, auch wenn der aus den eigenen Reihen kommt. Der ist nach langjähriger gewerkschaftlicher Erfahrung nämlich zumeist empfänglich für eine übertriebene Auslegung der Gleichung, dass gut für die Belegschaft ist, was gut für den Betrieb ist, der sich an ihren Diensten bereichert. Als gar nicht übertriebene Normalität gelten dagegen inzwischen Tarifverträge, die gleich ganz allgemein die Ausnahme der Öffnung als Regel vorsehen.

Was gut für die Beschäftigung ist, kann an der tarifvertraglichen Norm nicht spurlos vorbeigehen. Die Millionen Arbeitslosen, die bei Tarifverhandlungen immer mit am Tisch sitzen, beweisen der Gewerkschaft, dass es die wettbewerbsfähigen Arbeitsplätze nicht gibt, die es bräuchte, um sie zu beschäftigen. Von daher geraten die Konkurrenzbedingungen des nationalen Standorts überhaupt in den Blick, und da entpuppen sich auch ihre eigenen Errungenschaften als Schranken des Wachstums, ohne das kein Beschäftigungszuwachs zu haben ist. Also leisten die Gewerkschaften ihren Beitrag zum deutschen Beschäftigungswunder: mit Arbeitszeitmodellen, deren Attribut ‚flexibel‘ nicht falsch zu verstehen ist; mit Tarifabschlüssen, die sich über die Jahre in Reallohnverlusten niederschlagen; mit der Fixierung von Niedriglohngruppen auch in den besseren Branchen; mit Entgeltmodellen, die die Bezahlung explizit an den Betriebserfolg koppeln. Und wenn trotz dieser zur Normalität gewordenen tarifpolitischen Errungenschaften die Anstrengungen der Unternehmen nicht nachlassen, die Arbeit ihrer Belegschaften ganz ohne gewerkschaftliche Mitbestimmung noch ertragreicher zu organisieren, dann wissen deutsche Gewerkschaften auch darauf eine Antwort: den offensiven, flexiblen Einsatz ihrer Tarifmacht. Ein Boom der Leiharbeit ist zwar ärgerlich, beschäftigt aber Millionen, für die – wenn es sie nun einmal gibt – eine fürsorgliche Gewerkschaft einfach zuständig ist. So avanciert dank gewerkschaftlicher Mitwirkung das Geschäft mit der kostensenkenden Untervermietung von Arbeitskraft aller Art zu einer eigenen ‚Zeitarbeitsbranche‘, deren Beschäftigte seit 2015 den passenden Tariflohn verdienen, mit dem sich für die Leihbetriebe die attraktiven Billiglohnangebote verfertigen lassen, die die Leiharbeitsplätze sichern.

Deutsche Gewerkschaften sind insgesamt ziemlich zufrieden mit ihren Anstrengungen, die ‚Arbeit der Zukunft‘ selbstbewusst zu gestalten. Sie gehen die Anforderungen an, die ‚Globalisierung‘ und ‚Digitalisierung‘, also die Zukunft schon heute an die Beschäftigung stellt und die sich extrem vergangenheitsorientiert auf Kostenoptimierung zwecks Gewinnmaximierung reimen. Der ohnmächtige Hebel, den die Arbeitervertretung in Sachen ‚Beschäftigungssicherung‘ zu bieten hat, nämlich die sozialfriedliche Abwicklung der nötigen Opfer der Umwälzung aller Beschäftigungsverhältnisse, fällt ganz einfach zusammen mit dem elementarsten Dienst an ihrer Klientel: dem ‚Erhalt‘ genau der Arbeitsplätze, die es jeweils gibt, und die genau so ausgestattet und ausgestaltet sind, wie es die Unternehmensrechnung gebietet. Wenn sie mit dieser Tarifpolitik nach eigener Auskunft die „Strahlkraft des Normalarbeitsverhältnisses“ sichert, „das sich durch sichere Arbeit, geschützt durch Gesetz und Tarifverträge, festes und ausreichendes Einkommen auszeichnet“, dann lebt diese Strahlkraft ganz sicher nicht von einer nüchternen Prüfung der Frage, wofür diese Einkommen ausreichen und wie sicher und fest sie der Schutz durch Gewerkschaft und Sozialstaat eigentlich macht. Strahlend ist das alles nur im Vergleich zur wachsenden Welt der ‚atypischen‘ Beschäftigung, die die Gewerkschaften heute herausfordert.

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