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Ermittlungen gegen Adolf Eichmann

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Nach Eichmann fahndete die westdeutsche Justiz seit 1956. Ein in Österreich lange Zeit anhängiges Verfahren war wegen fehlender Zuständigkeit nach Bonn abgegeben worden. Das Bundesjustizministerium erwies sich freilich als der falsche Adressat. Die Verfolgung und Ahndung der NS-Verbrechen war Sache der Landesjustizverwaltungen.10

Fritz Bauer, der frisch ins Amt gekommene hessische Generalstaatsanwalt, ergriff die Gelegenheit und erwirkte einen Zuständigkeitsbeschluss des Bundesgerichtshofs.11 Karlsruhe übertrug die Untersuchung und Entscheidung in der Sache gegen Eichmann und andere dem Landgericht Frankfurt am Main.12 Die Bauer nachgeordnete Frankfurter Staatsanwaltschaft konnte sodann ermitteln. Es ging hauptsächlich um den »Ungarn-Komplex«, die Deportation von 438.000 Juden im Sommer 1944 von Ungarn nach Auschwitz und das Lager Theresienstadt.13

Die Strafverfolgungsbehörde fand Eichmann nicht. Ein Hinweis auf seinen Aufenthaltsort ging jedoch bei ihr ein. Auf Umwegen landete er bei Bauer, dem ein weiterer Informant einige Zeit später zu Hilfe kam.14 Statt die Staatsanwaltschaft und den in der Sache seit April 1957 ermittelnden Untersuchungsrichter des Landgerichts Frankfurt am Main zu informieren, beschritt Bauer politisch klug einen fraglos ungewöhnlichen, doch vielversprechenden Weg.15 Er wandte sich mit Wissen seines Vorgesetzten, des hessischen Ministerpräsidenten und Justizministers Georg August Zinn, an den in Köln residierenden Vertreter Israels (Israel Mission).16 Der Diplomat setzte umgehend Jerusalem in Kenntnis.17

Der Staat Israel gegen Adolf Eichmann. Das Urteil

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