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3.2 Die Außenbeziehungen des Ökumenischen Patriarchats

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Das Verhältnis zu den außerhalb des Osmanischen Reiches liegenden orthodoxen Kirchen gestaltete sich außergewöhnlich schwierig. Das anfängliche Wohlwollen von Seiten des osmanischen Staates änderte sich und wurde mehr und mehr von Misstrauen bestimmt. Während einer Almosenreise des Patriarchen Jeremias II. nach Moskau im Jahr 1589 verlieh dieser der russisch-orthodoxen Kirche den Patriarchatsstatus. Somit erhielt der christliche orthodoxe Staat im Norden einen eigenen Patriarchen. Patriarch Jeremias II. kehrte, zwar misstrauisch beobachtet vom osmanischen Staat, jedoch reich beschenkt in die Stadt Konstantinopel/Istanbul zurück.

Bisweilen waren die Verbindungen des Ökumenischen Patriarchen zu den außerhalb des osmanischen Territoriums liegenden byzantinisch-orthodoxen Geistlichen geradezu verhängnisvoll. Der Ökumenischen Patriarch Gregorios V. Angelopoulos setzte sich zu Beginn des 19. Jh. für die Freiheit Griechenlands ein. Er wurde deshalb vom osmanischen Staat immer wieder seines Amtes enthoben. Er bezahlte seinen Einsatz mit dem Leben. Auf Anordnung des osmanischen Sultans wurde er am Ostersonntag, dem 10. April 1821, in Istanbul erhängt. Sein Leichnam wurde im Ornat ins Meer geworfen. Beigesetzt wurde er zunächst in Odessa. Seit 1871 werden seine Gebeine in der Kathedrale von Athen aufbewahrt. Russland hatte angesichts dieser Ereignisse beim osmanischen Sultan in Konstantinopel/Istanbul interveniert. Insbesondere setzte sich das russische Kaiserreich für die Erlaubnis ein, die beschädigten Kirchen und Klöster wieder herzustellen. In Folge des griechischen Aufstands waren viele griechisch-orthodoxe Kirchen und Klöster verbrannt und zerstört sowie viele Geistlichen ermordet worden. Sultan Mahmut II. (1808–1839), der zunächst geplant hatte, alle griechischen Untertanen zu ermorden, erlaubte den geflohenen Untertanen dann doch die Rückkehr. Es bedurfte also auch einer Restaurierung der religiösen Versorgung. Für das Ökumenische Patriarchat entwickelte sich die Beziehung zur orthodoxen Kirche in Griechenland als Verlust. Der politischen Unabhängigkeit folgte 1833 die Autokephalieerklärung der Kirche Griechenlands. Die autokephale Kirche von Griechenland wurde jedoch erst im Jahr 1850 vom Ökumenischen Patriarchat anerkannt.

Gegenüber der katholischen Kirche war aus Sicht des Ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel Vorsicht geboten. Kontakte mit dem Apostolischen Stuhl wurden nicht unbedingt als Stärkung der Position der orthodoxen Seite erfahren. Jeder Annäherungsversuch konnte von den osmanischen Autoritäten als Verrat und Loyalitätsabbruch betrachtet werden. Darüber hinaus konnte jede Annäherung auch in kirchlicher Hinsicht ihren Preis kosten, da die katholische Kirche an der Bildung neuer Unionen von orthodoxen Christen mit dem Apostolischen Stuhl – wie der in Brest 1595/1596 – interessiert war. Besonders attraktiv wurde der lateinische Westen, als im Jahr 1577 in Rom für griechische Gelehrte das Athanasiuskolleg gegründet wurde.

Seit dem Aufkommen der Reformation im 16. Jh. gab es auch Kontakte zwischen den orthodoxen Patriarchen und reformatorischen Theologen, z.B. nach Wittenberg und Tübingen. Der Briefwechsel aus den Jahren 1573 bis 1578 zwischen Theologen der Evangelischen Fakultät der Universität Tübingen und dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel blieb aber ohne nennenswerte Folgen. Die Bemühungen des Theologen und Patriarchen Kyrillos Lukaris zu Beginn des 17. Jh. um Kontakt zum reformierten Zweig der Reformation erwiesen sich ebenfalls nicht als sehr fruchtbar.

Die orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition

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