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I. Begriff

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Unter kommunaler Kooperation versteht man die Zusammenarbeit von mindestens zwei Kommunen untereinander, ggf. auch unter Einbeziehung Privater. Zwar gehen die meisten Kommunalordnungen immer noch von selbstständigen, isolierten Kommunen aus, doch entspricht dies nicht mehr der Rechtswirklichkeit. Vielmehr haben sich in den letzten Jahrzehnten vielfältige Berührungspunkte zwischen den Kommunen ergeben, die zur Zusammenarbeit drängen. Kommunale Kooperation kann sich dabei sowohl in ländlichen Gebieten als auch in großstädtischen Verdichtungsräumen entwickeln.[1]

Besonderes Verwaltungsrecht

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