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II. Typische Aufgabenfelder kommunaler Kooperation

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In der Praxis ist kommunale Kooperation in den verschiedensten Aufgabenfeldern anzutreffen[2]: So werden etwa die klassischen Aufgaben der Daseinsvorsorge wie die Versorgung mit Gas, Wasser, Elektrizität und Fernwärme, aber auch die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie die Straßenreinigung[3], der Betrieb von Friedhöfen, Schlachthöfen und Tierkörperbeseitigungsanstalten gemeinschaftlich von mehreren Kommunen wahrgenommen. Im Kultusbereich finden sich gemeinsam getragene Schulen, Theater, Museen und Volkshochschulen. Auch größere Sportstätten wie Schwimmbäder werden gelegentlich gemeinsam betrieben. Aus dem Gesundheitssektor sind gemeinsam betriebene Krankenhäuser bekannt, aus dem Bankbereich gemeinsam getragene Sparkassen. In der allgemeinen inneren Verwaltung arbeiten die Kommunen vor allem bei kommunalen Gebietsrechenzentren zusammen, aus der Ordnungsverwaltung ist die gemeinsam betriebene Verkehrsüberwachung bekannt. Theoretisch ist – abgesehen von den kommunalen Existenzaufgaben (Rn. 33) – kaum ein Aufgabenfeld der kommunalen Zusammenarbeit verschlossen, wenngleich in der Praxis eine Kooperation vor allem im Bereich der Leistungs-, weniger der Eingriffsverwaltung anzutreffen ist.

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