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III. Vor- und Nachteile kommunaler Kooperation
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Die kommunale Kooperation bringt für die beteiligten Kommunen, die Einwohner und die Kommunalaufsichtsbehörden vielfältige Vorteile, gelegentlich aber auch Nachteile mit sich: In vielen Fällen ermöglicht die Zusammenarbeit von Kommunen überhaupt erst die Aufgabenerfüllung, in anderen bewirkt sie zumindest eine beträchtliche finanzielle Entlastung der Beteiligten[4]. Zugleich werden allerdings bestehende Querverbünde in den einzelnen Mitgliedskommunen aufgelöst und die in Zusammenarbeit wahrgenommenen Aufgaben werden von den damit beschäftigten Stellen absolut gesetzt[5]. Im Verhältnis der Kommunen untereinander werden durch[6] die Zusammenarbeit vormals externe Effekte internalisiert und gleiche Wettbewerbsbedingungen in einem größeren Gebiet geschaffen, wobei eine Kommune zugleich möglicherweise eigene Lagevorteile aufgibt. Die kommunale Zusammenarbeit kann die Vorstufe einer Gebietsreform sein, aber diese auch gerade verhindern.
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Dabei verändert die Kooperation nach außen zugleich die Binnenstruktur der Beteiligten[7]. Es erfolgt auf den Kooperationsfeldern eine Machtverschiebung von der Vertretungskörperschaft hin zu dem Hauptverwaltungsbeamten. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde erhöht sich bei den intensiveren Formen kommunaler Kooperation, die in die Gründung eines neuen Verwaltungsträgers einmünden, die Anzahl der zu überwachenden Stellen[8]. Andererseits steht für die spezifische Sachaufgabe nunmehr ein einziger Ansprechpartner zur Verfügung. Weichen die zusammenarbeitenden Kommunen allerdings in privatrechtliche Formen aus, so kann über diese keine direkte Aufsicht mehr ausgeübt werden. Für die Einwohner der beteiligten Kommunen bedeutet die Kooperation zumeist ein verbessertes Leistungsangebot bei zugleich geringeren Einflussmöglichkeiten, insbesondere bei intensiveren Kooperationsformen[9].