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V. Gang der Darstellung

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Im Folgenden werden zunächst die historischen Grundlagen des kommunalen Kooperationsrechts geschildert (B), dann die Rechtsquellen des kommunalen Kooperationsrechts im Überblick (C) und anschließend im Einzelnen (D bis F) erörtert. Nach einer Darstellung allgemeiner Regeln der Zusammenarbeit (G) werden die öffentlich-rechtlichen Kooperationsformen betrachtet (H bis K), wobei dem Zweckverband (J) besondere Bedeutung zukommt. Daneben stehen privatrechtliche Kooperationsmöglichkeiten (L) sowie die Kombination verschiedener Kooperationsformen (M) zur Verfügung. Schließlich folgen die Sonderprobleme grenzüberschreitender Kooperation (N), abschließend die kommunalen Spitzenverbände (O).

Zehntes Kapitel Kommunalrecht§ 65 Kommunale Zusammenarbeit › B. Geschichte

Besonderes Verwaltungsrecht

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