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a) Verfahrenseinleitung

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Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit dem schriftlichen Bauantrag, den der Bauherr zusammen mit den zur Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen, bei der Gemeinde einreicht, die auf diese Weise frühzeitig informiert ist. Die Gemeinde leitet den Bauantrag dann an die (staatliche) Bauaufsichtsbehörde weiter, wenn sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist[329]. Art und Inhalt der Bauvorlagen werden zumeist durch Verordnungen zu den Landesbauordnungen festgelegt[330]. Danach sind etwa der Lageplan, Bauzeichnungen, die Baubeschreibung sowie bautechnische Nachweise vorzulegen. Die Bauvorlagen müssen vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn unterzeichnet sein[331].

Besonderes Verwaltungsrecht

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