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1.1 Eigenkapitalgeber

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Eigenkapitalgeber sind von einer Unternehmenskrise in doppelter Hinsicht betroffen: Zum einen ist das von ihnen eingesetzte Kapital oft wertlos (d.h. zumindest aktuell nicht veräußerbar) geworden. Zum anderen kann dieser Wertverlust eine Verschiebung der Eigentümerverhältnisse des Unternehmens hin zu Kreditgebern verursachen. Eigenkapitalgeber können in die drei Typen Private Equity-Investor, Familienunternehmen und Konzern klassifiziert werden, die aufgrund unterschiedlicher Partikularinteressen im Folgenden separat betrachtet werden.[12]

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Private Equity-Investoren sind primär daran interessiert, den Unternehmenswert innerhalb der Halteperiode (i.d.R. 3–7 Jahre) zu maximieren, um die größtmögliche Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu erreichen. Es ist für sie von daher entscheidend, wann innerhalb ihres Investitionszeitraums die Krise einsetzt. Steht ein Exit kurz bevor und ist dadurch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich zusätzliche Investitionen für Restrukturierungsprogramme vor dem Verkauf nicht mehr amortisieren, werden diese oft verschoben bzw. als Wertsteigerungs-Potenziale an künftige Eigentümer weitergegeben. In sehr kritischen Situationen kann auch versucht werden, nur die erfolgversprechenden Einheiten aus dem Unternehmen herauszulösen und Kreditgebern alles andere zu überlassen.

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Bei Familienunternehmern wäre ein solches Szenario deutlich schwerer vorstellbar, da ihre emotionale Einbindung ungleich höher ist. Der langfristige Fortbestand des Unternehmens ist meist ihre oberste Priorität. Da oft auch Folgegenerationen im Unternehmen involviert sind, wird versucht, möglichst geringe Kontrollverluste durch eine Restrukturierung zu erleiden. Daher werden häufig hohe Risiken eingegangen, um eine fremdkapitalgesteuerte Restrukturierung zu vermeiden.

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Bei Konzernen steht das Überleben des Konzerns als Ganzes im Zentrum des Interesses. Man versucht einerseits zu verhindern, dass sich die Krise einer Tochtergesellschaft auf andere Teile ausweitet, möchte aber andererseits die Verbundvorteile sichern. Das Ausmaß der Bemühungen um eine erfolgreiche Restrukturierung der Tochtergesellschaft hängt dabei von ihrer Relevanz für den Gesamterfolg ab (z.B. von der Größe oder Kompetenzen). Im Fall der Entscheidung für eine Restrukturierung können aus anderen Konzernteilen Mittel und Restrukturierungs-Know-how bereitgestellt werden, die eine erfolgreiche Transformation begünstigen. Wurde gegen eine Restrukturierung entschieden, kann es entweder zu einem Verkauf oder zur Abwicklung der Tochtergesellschaft kommen. Bei Abwicklung muss allerdings die Ausgleichspflicht im Vertragskonzern beachtet werden (Quasi-Zwang zur Sanierung).[13]

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Zusammengefasst werden Eigenkapitalgeber die Restrukturierung dann unterstützen, wenn der Wert des Eigenkapitals wiederhergestellt werden kann. Dabei wird versucht, Maßnahmen der Kreditgeber, die den Wert des Eigenkapitals verwässern (z.B. Debt-Equity Swaps oder eine Kapitalerhöhung) möglichst zu vermeiden.

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