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1.4 Arbeitnehmer(-vertreter)

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Arbeitnehmer sind gegenüber der Unternehmensleitung weisungsgebunden und rücken aufgrund der mit ihnen einhergehenden Personalkosten schnell in den Fokus einer Unternehmensrestrukturierung. Ihr Hauptinteresse gilt dem Erhalt des Arbeitsplatzes und damit der Sicherung ihrer Existenzgrundlage. Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte und Gewerkschaften vereinen die Interessen aller Arbeitnehmer, genießen ihr Vertrauen und treten somit als starker Verhandlungspartner im Sanierungsprozess auf. Allerdings muss hierbei erwähnt werden, dass eine Restrukturierung auch meist für Arbeitnehmervertreter eine unbekannte Situation darstellt, die neue Herausforderungen und Inhalte mit sich bringt. Für den Erfolg einer Restrukturierung ist es absolut notwendig, Betriebsräte so früh wie möglich einzubinden, den betriebswirtschaftlichen Ernst der Lage zu kommunizieren und somit den Grundstein für die Akzeptanz bevorstehender Veränderungen zu legen. Die Betriebsräte müssen ihrerseits wiederum der Belegschaft die Unternehmenssituation und notwendige Veränderungen zielgruppengerecht vermitteln. Die Einbindung und das Verständnis der Belegschaft für die Situation ist auch deshalb so wichtig, da das abschließende Restrukturierungsergebnis sehr häufig auch stark von finanziellen Zugeständnissen und Einschnitten im Personalbereich abhängig ist.

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Eine nicht zu unterschätzende Herausforderung im Zuge von Personalmaßnahmen ist oft der Balanceakt zwischen Arbeitsplatzabbau gem. Sozialplan einerseits und andererseits das langfristige Halten leistungsfähiger Mitarbeiter, die für die künftige Produktivität nach der Restrukturierung wichtig sind.[18]

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