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2.3 Spannungsfeld Eigenkapitalgeber – Kreditgeber
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Das Ausmaß der Konflikte zwischen Eigentümern und Kreditgebern ist stark davon abhängig, inwieweit die Kredite durch das zu sanierende Unternehmen besichert worden sind. Falls die hinterlegten Sicherheiten relativ hoch sind, haben die Kreditgeber ein geringeres Interesse, im Rahmen einer Restrukturierung viel Zugeständnisse zu machen. Sie haben dann anders als die Eigentümer im Falle einer Abwicklung wenig zu verlieren. Nicht oder schlecht besicherte Kreditgeber hingegen, haben i.d.R. auch ein hohes Interesse an einer gelungenen Transformation, so dass sie die Chance auf Rückzahlung ihrer offenen Kreditforderungen erhalten können.
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In der Praxis ist es zumal oft der Fall, dass Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung von weiteren Krediten Unternehmensanteile von den Eigentümern verlangen, so dass Eigentümer nach dem wirtschaftlichen Kontrollverlust auch juristisch enteignet würden. In diesem Zusammenhang hat sich die doppelnützige Treuhand als Instrument zur außergerichtlichen Einigung etabliert.[22]