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Abb. 3: Insolvenzraten in den Hauptwirtschaftsbereichen der letzten fünf Jahre[7] Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an creditreform: Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2020 S. 13.
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Die Insolvenzraten (Zahl der Insolvenzen je 10 000 Unternehmen) in den einzelnen Wirtschaftsbereichen fielen 2020 deutlich geringer aus. Gesamtwirtschaftlich beträgt die Insolvenzrate noch 50 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen. Vor einem Jahr waren es 59 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen (2016: 67 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen). Auch wenn die aktuelle Insolvenzentwicklung durch die beschriebenen Sondereffekte beeinflusst ist, waren doch jahrelang Verbesserungen in der Stabilität der Unternehmen zu verzeichnen. Das dürfte sich in der derzeitigen Krise positiv bemerkbar machen. Weiterhin die höchste Insolvenzrate unter den Hauptwirtschaftsbereichen verzeichnet das Baugewerbe (Insolvenzrate: 61), auch wenn der Wert gegenüber dem Vorjahr (76) deutlich sank. Im Verarbeitenden Gewerbe verringerte sich die Insolvenzrate auf 30 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen, nachdem es im Vorjahr im Zuge konjunktureller Abschwächungen noch zu einem leichten Anstieg gekommen war.[8]
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Anfang des Jahres 2021 wurde mit einem deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen schon in 2021 gerechnet. Da aufgrund des schweren Wirtschaftseinbruchs in 2020 eigentlich mit einem kräftigen Anstieg der Insolvenzzahlen, um etwa 15 % zu rechnen gewesen wäre, dieser jedoch durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausblieb, ist rein rechnerisch mit rund 4 500 Insolvenzen in 2021 zu rechnen, welche ohne die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht bereits in 2020 angemeldet worden wären.[9] Im ersten Halbjahr 2021 blieb aber die Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiterhin auf niedrigem und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar leicht rückläufigem Niveau (-1,7%). Dagegen ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nach oben geschnellt (Anstieg von 63 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum), was aber wesentlich auf die im Oktober 2020 eingeführten Erleichterungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung zurückzuführen ist.[10] Erst nach Auslauf der Corona-Hilfen wird sich zeigen, wie robust die deutschen Unternehmen durch die Pandemie gekommen sind. Dann wird auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wieder ein aussagekräftiger Indikator für die Anzahl sanierungsbedürftiger Unternehmen.