Читать книгу Freiheit und Sein als Lebenskunst - Hannes Kerfack - Страница 9
Оглавление1.1. Quellengeschichte und Voraussetzungen des Dekretes über die Bilder- und Heiligenverehrung auf dem Trienter Konzil 1563
1.1.1. Das zweite Konzil von Nizäa 787 und der Bilderstreit im 8. Jahrhundert
Da die jeweiligen Bildentwürfe je nach ihrem historischen Kontext zu bewerten sind8 und das Konzil von Trient im Bilderverehrungsdekret auf das Bilderdekret vom zweiten Konzil von Nizäa Bezug nimmt, gehe ich im folgenden Abschnitt auf die Bilderfrage in der Ostkirche ein. Der Bilderstreit kann nicht in seiner Gesamtheit behandelt werden. Daher beschränke ich mich auf die Konzile und Autoren, die unmittelbar Einfluss auf das zweite Nizänum nehmen. Zwischen der Bilderverehrung im Osten und Westen gibt es zudem Gemeinsamkeiten, die analysiert werden sollen.
Die Ursache des Bilderstreites im 8. Jahrhundert ist ein Vulkanausbruch, der als Ausdruck des Zornes Gottes gegenüber der Bilderverehrung Christi gedeutet wird. Freiheit und Kontexte oder Seins-Systeme sind daher auch von Schicksalen und Kontingenzen zwischen Gott und Natur abhängig, wie sie sich dadurch verändern und darauf je nach dem Zeitgeist (Tun-Ergehen-Zusammenhang, Sünde und Gnade) deutend und auch kritisch reagiert wird, um einen Konsens zu finden, der aber auch wieder zur Häresie führen kann, sodass Orthodoxie und Häresie im weitesten Sinn Spannungsfelder der Ethik authentischer Freiheit sind, auch wenn darüber eine höhere Instanz, das Konzil, und weniger das Individuum darüber entscheidet. Der byzantinische Kaiser Leo III. lässt daraufhin das eiserne Bild Christi am Tor seines Palastes in Konstantinopel zerstören.9 Auf der einen Seite wird argumentiert, dass die Bilder dem Bilderverbot im Dekalog widersprechen.10 Andererseits ist dieses Gebot im Kontext jüdischer Religion entstanden. Daher wird argumentiert, dass das Christus-Bild und kein Gottesbild direkt verehrt werden. Das tritt in Spannung mit dem dogmatischen Beschluss des Konzils von Chalkedon im Jahr 451. Da Jesus Christus wahrhaft Gott und wahrhaft Mensch ist, ist er nach seiner Göttlichkeit mit dem Vater wesenseins, in zwei Naturen unvermischt, ungetrennt und unteilbar. So ist er, wie Gott, nicht abbildbar.11 Das bilderfeindliche Konzil von Hiereia im Jahr 754 bestätigt diesen Beschluss und lehnt die Christusbilder ab. Wenn Christus gemalt wird, kann er nur in seiner menschlichen Natur gemalt werden. Dadurch trennt sich Christus von seiner göttlichen Natur. Zweitens ist Gott zugleich Heiliger Geist und somit nicht darstellbar. Die Verehrung gilt allein dem Geist und nicht dem Bild.12
Ein bilderfreundliches, zweites Konzil in Nizäa 787 rehabilitiert die Christusbilder und erklärt das Konzil von Hieraia für häretisch. Dazu ist der Beschluss und die Autorität eines wirklich ökumenischen Konzils notwendig. Andererseits verhindern kaiserliche Gardetruppen zunächst das Konzil in Konstantinopel als ursprünglichen Tagungsort, das dann nach Nizäa in der Zeit vom 28.9.13.10.787 verlegt wird.13
Dass das Konzil ökumenisch ist, bezeugt auch die Teilnehmerstruktur (350 Bischöfe aus West und Ost und zwei päpstliche Vertreter mit dem Namen „Petrus“ als direkte Abgesandte des Papstes, um das Konzil zu legitimieren). Durch den göttlichen Eifer und Befehl unseres Kaisers Konstantin und der gläubigen Kaiserin Irene, soll die göttlich inspirierte Überlieferung der Katholischen Kirche durch gemeinsamen Beschluss Geltung erlangen.14
Das Konzil wendet sich gegen die Häretiker des Konzils von Hieraia, die sich vom „rechten Denken“ abwenden und sich der Überlieferung der Katholischen Kirche entgegenstellen.15 Diese machen zwischen heiligen und profanen Bildern keinen Unterschied, da sie das Bild des Herrn und seiner Heiligen mit gleichen Namen bezeichneten, wie die Statuen der satanischen Götzen.16 Das Konzil folgt dem nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis und dem ersten Konzils von Nizäa.17 Dieses bezeugt die Wesenseinheit von Jesus Christus und Vater und gleichzeitig die Zeugung durch Maria, nicht Schaffung, durch den Vater auf Grundlage von Joh 4,3.18 Jesus steht der Göttlichkeit des Vaters in Nichts nach. Jesus ist vollkommener Mensch und vollkommener Gott.19 Christus ist keine dritte Person, die losgelöst vom Heiligen Geist und Gott steht, resultiert Moeller.20
Die Ikonenmalerei stimmt mit der Botschaft des Evangeliums überein und dient der Beglaubigung des wirklichen, göttlichen Mensch-Geworden-Seins Jesu Christi. Sie unterstreicht die Beschlüsse des Konzils von Konstantinopel und Chalkedon und die Unterscheidung von den zwei Naturen Jesu Christi.21 Die Erinnerung an die Person Christi führen zur eigenen, inneren Erhebung und ermöglichen einen persönlichen Bezug zum Urbild, als Vorbild für sich selbst und seinen eigenen Glauben, sodass hier auch eine Art Angebot dargestellt wird, zu dem man sich verhalten oder nicht verhalten kann, um sein Leben und seine „Freiheit“ zu gestalten, wobei aber Alternativen durch die Häresie-Erklärungen eher ausgeschlossen werden.22 Authentizität liegt vor allem in der Anerkennung der jeweils höher gestellten Konzile und Autoritäten, da eine Häresie-Erklärung möglicherweise auch zur Ausgrenzung und Verfolgung führen kann. Freiheit versteht sich hier relativ und dieser Begriff muss jeweils im zeitlichen Kontext verstanden werden, wie sie die individuellen Seins-Systeme verändert. Von einem Freiheitsbegriff der Neuzeit oder Aufklärung kann noch keine Rede sein! „Wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des Dargestellten“23 und nicht das Bild als Materie selbst. Daher ist die Ikone etwas wesenhaft anderes als der Dargestellte selbst, die aber eins mit dem Namen des Dargestellten ist.24 Dadurch grenzen sich die Bilder vom Verdacht der Idolatrie ab. Die Anbetung gilt allein der göttlichen Natur im Bild, das das Urbild medial darstellt.25
An dieser Stelle rezipiert das Konzil das Bildkonzept von Johannes von Damaskus und seine Schrift: Die Darlegung des christlichen Glaubens. Das Urbild ist eine Nachbildung von dem, was abgebildet ist. Aber allein dem abgebildeten Urbild kommt die Verehrung zu und nicht der materiellen Nachbildung in Form des vom Künstler geschaffenen Bildes.26 Anders als der unsichtbare und unbegreifliche und gestaltlose Gott27, ist Christus dagegen eine menschliche Inkarnation Gottes und kann daher aufgrund seiner menschlichen Natur abgebildet werden. Das Bild übernimmt die Funktion der Erinnerung an diese einmalige Inkarnation Christi.28. Eine Gleichstellung der Bilder mit dem sakramentalen Abendmahl intendiert das Konzil von Nicäa nicht und wird in der Quelle nicht erwähnt. Es geht allein um die Gleichstellung mit Kreuz und Evangelium.29 Dazu gehören Verehrungsriten wie Weihrauch und Lichtbestrahlung.30
Es sind alle Bilder von jeder Art gemeint (Maria und Jesus). Auf heiligen Geräten, Wänden, Tafeln usw. Überall sollen Bilder von Gläubigen betrachtet werden können, innerhalb und außerhalb der Kirche, und dadurch ihre Allgegenwärtigkeit aufzeigen.31 Eine Abgrenzung im Sinne einer Wahl durch die Freiheit ist daher schwer vorstellbar und nur relativ zu betrachten. Im Alltag sind Christus-Prägungen auf Münzen, Siegel- oder Herrschaftszeichen allgegenwärtig. Sie sind Zeichen der Kaiserherrschaft und der Stellvertretung Christi durch den Kaiser, sodass das Konzil wahrscheinlich auch das Ziel der Legitimierung der theokratischen Herrschaft hat und eine Rechtfertigung des Bildes notwendig macht.32 Das Bild bekommt daher auch eine legitimierende Funktion des Über-Seins-Systems, so lange es nicht missbraucht wird und immer noch Gott oder der Kaiser über dieses verehrt werden. Es ist quasi ein Kompromiss zwischen Bilderverbot und Bildererlaubnis, zur Stärkung des Glaubens und der Loyalität gegenüber den staatlichen Organen.
Wer die Beschlüsse des Konzils ablehnt und die Evangelien in gemalter Form oder die Darstellung der menschlichen Natur Jesu Christi nicht zulässt, dem droht das Anathem und damit der Kirchenbann.33 Das Konzil grenzt sich vom Konzil von Hieraia ab, das die Christusbilder ablehnt. Christus ist wahrer Mensch und wahrer Gott und die Bilder dienen der Beglaubigung der Inkarnation und der Verkündigung des Evangeliums. Einzig allein die Eucharistie kann Christus vergegenwärtigen und abbilden und über die Konsekration die Materie durch Berührung mit den Händen mit Geist heiligen, ist die Gegenposition von Hieraia.34 Bilder sind dagegen Menschenwerk, die keine göttliche Kraft enthalten. Dieses wird nun durch Nizäa relativiert und abgelehnt, sodass es auch nur bedingt zu einer „Demokratie“, einem Austausch zwischen beiden Systemen und Vorstellungen kommt. Es gibt nur den „einen“ Weg. Der andere Weg muss daher häretisch sein, um die Einheit der Kirche als Ganzes zu schützen, gegen eine Pluralität, sodass Freiheit begrenzt wird, um diese „Freiheit“ zu schützen, auch wenn es eher eine relative ist, in Abgleich mit den Autoritäten und Konzilen oder der Allgegenwart der Bilderfrömmigkeit. Von einem Freiheitsbegriff im Sinne der Neuzeit kann so nicht die Rede sein, sodass eine Ethik authentischer Freiheit von den zeitlichen Kontexten abhängig ist oder wahrscheinlich von dem Begriff der „Freiheit“ überhaupt keine Rede sein kann beziehungsweise darf. Sie kann auch zur wechselseitigen Abgrenzung führen, im Sinne von Kirchenspaltungen oder Kirchenbann (aufgrund der hermeneutischen, theologischen und „freien“ Entscheidungen von anderen Glaubensrichtungen), aber auch Annäherungen aufgrund von konfessionellen Vermischungen und um Streit und Kriege zu vermeiden, da eine theokratische Herrschaftsform natürlich auch Einfluss auf politische und weltliche Entscheidungen hat, z.B. die Legitimierung des Kaisers durch Münzbilder und seine Darstellungen als von Gott legitimierter Kaiser. Die Konzile sichern damit auch die politische Stabilität des Byzantinischen Reiches, auch weil die Kirche von der Gunst des Kaisers wahrscheinlich abhängig ist. Das haben in früherer Zeit die Christenverfolgungen gezeigt.
Für die Frage nach der Bilderverehrung auf dem Trienter Konzil ist entscheidend, dass die Bilderverehrung aufgrund des Beschlusses des Konzils von Nizäas erlaubt ist. Auch die Androhung des Anathems, wenn jemand die Anbetung Christi ablehnt, korreliert mit dem Anathem im Bilderdekret Trients. Die Wirkung von Gnade durch die Bilder, die im zweiten Konzil von Nizäa noch vorausgesetzt ist, wird im Trienter Konzil aber ausgeschlossen. Die westliche Position, die in den Libri Carolini verdeutlicht wird, neigt zur ablehnenden Position des Konzils von Hieraia.
1.1.2. Die Position des Westens und die Antwort auf Nizäa: Die Libri Carolini
Als Verfasser gilt der fränkische Theologe Theodulf. Die Stellungnahme lehnt die von Nizäa legitimierten Gnadenbilder ab und verwirft die Entscheidung des Konzils insgesamt.35 Die Repräsentation der Heiligen in den Bildern dient allein didaktischen Zwecken. Einzig allein die Eucharistie kann die Gnade Christi vermitteln und vergegenwärtigen, nicht die Gnadenbilder.36
Die Bilder können keine Wunder bewirken und Heilungen vollbringen, im Gegensatz zu den Reliquien, die in unmittelbaren Kontakt und Berührung mit den Heiligen gekommen sind, um ihren virtus und ihre Gnade zu empfangen und aufzunehmen. In der Bibel sind keine Berichte über wundertätige, materielle Bilder zu finden.37 Wobei bei Luther die Cherubim oder Seraphim über dem Thron Gottes im Tempel Jerusalems erwähnt werden, sodass sich die Aussage relativiert und kritisch zu sehen ist.38 Trotzdem sind die Bilder als Ausschmückung für die Kirchen und zur Erinnerung an die Taten der Heiligen und Präsentation der biblischen Heilsgeschichte geeignet.39 Aber eine Anbetung des Bildes ist ausgeschlossen und verboten. Die Verehrung kommt allein Gott und Christus zu.40 Theodulf ist somit kein Bilderfeind. Er stuft sie aber als „vorsichtig zu betrachten“ ein und grenzt sich von der Idolatrie ab.41 Ein Idol, das anzubeten ist, ist ausgeschlossen. Denn dieses verweist nur auf sich selbst. Das Bild dagegen verweist möglicherweise auf ein Urbild, das in dem Bild abgebildet ist.
Der Begriff der Anbetung ist eine fehlerhaft zusammengesetzte Übersetzung aus den Worten latreia und proskynesis. Das nizänische Konzil unterscheidet richtig zwischen der Verehrung, die allein Gott vorbehalten ist, und der kniefälligen Verehrung, die den Bildern zukommt.42 Die Libri Carolini vermischen diese Bedeutung und setzen sie mit adoratio gleich.43 Wahrscheinlich ist aber, dass diese Nicht-Unterscheidung aus einem unterschiedlichen Weltverständnis resultiert. Zwischen einer Kirche, in der Ikonen selbstverständlich sind, und einer Kirche, in der sie es nicht sind, bestehen untrennbare Welten.44
Die Bilder sind einzig allein materielle Kunstwerke eines Künstlers und unterliegen seinem Schaffen, seinen Fähigkeiten und dem Verfall. Im Gegensatz zu den Menschen, als Werk Gottes, sind die Bilder Werke des Künstlers, anders als das Sakrament des Abendmahles, das ein Werk Gottes ist.45 Bilder können hässlich und schön sein.46 Wenn das Bild schön und gelungen ist, kann die Materie und der Künstler gelobt und verehrt werden, aber nicht das abgebildete Bild eines Heiligen.47 Das gute Werk vollzieht sich allein durch die Taten des Priesters und des Sakraments, nicht aber durch das Bild.48 Außerdem benötigen die Bilder eine Unterschrift, damit der abgebildete Heilige nicht mit einem anderen Heiligen verwechselt wird.49
Die Libri Carolini betonen die Stellung des Gnade wirkenden Sakraments. Ein Bild kann diese Gnade nicht leisten und tritt hinter das Sakrament zurück. Aber es kann eine religionspädagogische Funktion zur Erbauung des Betrachters durch die Vergegenwärtigung der Heilsgeschichte haben. Diese Funktion betonen auch die Reformatoren, in deren Bildkonzepten das gnadenwirkende Bild aber keine Bedeutung hat.
8 Blume, Körper, 241.
9 Schönborn, Christologie, 188.
10 Ex 20,4 und Dtn 5, 8: „Du sollst dir kein Gottesbild machen noch irgendein Abbild von etwas, was oben im Himmel, was unten auf der Erde oder was im Wasser unter der Erde ist.“ Lange, Bilderstreit, 172.
11 Vgl. den Text bei Denziger, Heinrich (Hg.) (2010): Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum. 43. Auflage. Freiburg im Breisgau: Herder, 129-131 und Lange, Bilderstreit, 174.
12 Stein, Exegese, 73 und Joh 4, 24: „Gott ist Geist, und die zu ihm beten, müssen in Geist und Wahrheit beten.“
13 Thümmel, Bilderstreit, 201.
14 Lange, Bilderstreit, 180 und Nikaia II, 7-16, 133.
15 Ergo donum donum hoc quidam non cogitantes, a versuto inimico volatici quodammodo facti, a recta ratione ceciderunt; traditioni etiam catholicae ecclesiae resultantes intellectu veritatis frustrati sunt. Nikaia II 25-31, 133.
16 Nikaia II 4-6., 134.
17 Nikaia II 27. Text bei Wohlmuth, Konzilien. Bd. 1, 24.
18 Nach Joh 4, 3: Ich und der Vater sind eins.“
19 Nikaia II 4f., 135.
20 Moeller, Geschichte, 114.
21 Nikaia II 25-35, 135.
22 Lange, Bilderstreit, 184.
23 Et qui adorat imaginem, adorat in ea depicti subsistentiam. Nikaia II 31f., 136.
24 Lange, Bilderstreit, 181.
25 Nikaia II 29f., 136.
26 Darlegung des christlichen Glaubens, 3.
27 Darlegung des christlichen Glaubens, 1-2.
28 Darlegung des christlichen Glaubens, 3-5.
29 Gegen Feld, Ikonoklasmus, 18 und mit Stock, Kunst, 24.
30 Nikaia II 25f, 136.
31 Lange, Bilderstreit, 183.
32 Schwebel, Kunst, 17.
33 Nikaia II 31-32.
34 Stock, Kunst, 28.
35 Libri Carolini 10-13.
36 Hoeps, Repräsentation, 398.
37 Libri Carolini 15-17.
38 S. Seite und Jes 6, 2: „Über ihm (dem Herrn) standen Serafim, sechs Flügel hatte ein jeder (…).“
39 Libri Carolini 5-6 und 25-28.
40 S. auch Mt 4, 10: „Da sagt Jesus zu ihm: Fort mit dir, Satan. Denn es steht geschrieben: „Zum Herrn, deinem Gott, sollst du beten und ihm allein dienen.“ (Dt 6,13), Freeman, Opus, 26 und Libri Carolini 21.
41 Mit Freeman, Opus, 29.
42 Nikaia II 136, 13.
43 Schwebel, Kunst, 48.
44 Schatz, Konzilien, 93.
45 Feld, Ikonoklasmus, 18.
46 Libri Carolini 18-20.
47 Libri Carolini 27f.
48 Libri Carolini 32f.
49 Freeman, Opus, 25.