Читать книгу Fahr Far Away: Mit dem Fahrrad von Alaska bis Feuerland - Hans-Joachim Bittner - Страница 14
Infopoint: Wenn einer eine (lange) Reise tut
ОглавлениеWenn einer eine Reise tut … – auch über einen längeren Zeitraum, und seine Wohnung aufrecht hält, muss er sich nicht extra abmelden. Wird die Wohnung aufgelöst, braucht die Gemeinde (Stadt) eine Anschrift im Ausland – bei einem Weltumsegler den ersten Hafen, in dem er startet.
Wenn jemand beruflich unterwegs ist, kommt es wieder darauf an, ob die Wohnung bestehen bleibt oder nicht. Ein Soldat, der für ein Jahr in den Auslandseinsatz geht und seine Wohnung behält, muss sich nicht abmelden. Geht der Soldat für drei Jahre weg, die Wohnung bleibt ebenfalls bestehen, müsste er sich jedoch abmelden. Laut Gesetz muss die Wohnung bewohnt bleiben, drei Jahre sind in diesem Fall zu lange.
Man kann auch zwei Hauptwohnsitze haben, einen in Deutschland, den anderen beispielsweise in Österreich (weil man dort beruflich beschäftigt ist). Das geht die Gemeinde meldetechnisch nichts an.
Wenn das Amt feststellt, dass es sich um eine Scheinwohnung handelt, weil derjenige beispielsweise bei der Mutter angemeldet ist, muss er sich abmelden. Bei Scheinwohnungen wird grundsätzlich nachgeforscht, zur Not auch mithilfe der Polizei. Das Meldegesetz macht da ganz klare Vorschriften.
Fakt ist aber auch, dass es in vielen Fällen auch am Ermessen der Behörde liegt, ob sich jemand abmelden muss oder nicht. Ein entsprechender Spielraum ist diesbezüglich meist gegeben.
Quelle: Stadt Bad Reichenhall
Petra und Volker Braun besitzen ein Haus. Sie waren rund 20 Monate am Stück unterwegs und meldeten sich nicht ab. In der Zeit ihrer Abwesenheit bewohnte ein ehemaliger Arbeitskollege von Petra das Haus. Er hielt es sozusagen in Schuss. Das Hausrecht übertrugen die Brauns per schriftlicher Vollmacht einem guten Freund. Er wäre eingeschritten, hätte es gravierende Probleme gegeben oder wären wichtige Dinge – beispielsweise mit den Nachbarn – zu regeln gewesen.