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Das reformatorische Europa

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Die Anfänge des europäischen Staatensystems1 reichten vor das 16. Jahrhundert zurück, wenn auch nicht so weit wie die kirchlichen Fragen, die in der Reformation ihren Kulminationspunkt erreichten, oder der innere Staatsbildungsprozess, der in Deutschland in den größeren Territorien seit dem 14. Jahrhundert mit der Organisation der landesherrlichen Lokal- oder Amtsverwaltung und im 15. und frühen 16. Jahrhundert mit dem Aufbau des zentralen Behördenwesens, der Rezeption des römischen Rechts und dem Vordringen der juristisch gebildeten bürgerlichen Beamtenschaft einsetzte, wozu auch die – oft als vorreformatorisches landesherrliches Kirchenregiment bezeichneten – landes- oder territorialkirchlichen Bestrebungen gehörten, die in Brandenburg, Sachsen und Kleve, aber auch in Bayern, Wolfenbüttel, Hessen und in der Pfalz schon vor 1500 dazu führten, dass die Fürsten die Verwaltung des Kirchenguts kontrollieren und Anordnungen über Gottesdienste treffen konnten. Der um 1500 erreichte Grad des Staatsbildungsprozesses gehörte zu den Faktoren, die die Reformation ermöglichten, während die Konfessionalisierung den vor der Reformation begonnenen Staatsbildungsprozess beschleunigte. Aber auch die Kriege zwischen Frankreich und dem Kaiser seit 1494 hatten erhebliche Bedeutung für den Erfolg der Reformation in Deutschland, während die Spaltung des lateinischen Christentums, besonders in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, das Staatensystem konfessionell strukturierte.

Luther und die Neuzeit

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