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Ernstotto Graf Solms zu Laubach ein „Sammeloffizier“ und „Beauftragter“ des Chefs der Heeresmuseen

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Im Vergleich mit dem Einsatz von Beauftragten des Chefs der Heeresarchive und des Chefs der Heeresbüchereien im rückwärtigen Heeresgebiet der Heeresgruppe Nord, bleibt zunächst die Frage offen, wer im rückwärtigen Heeresgebiet der Heeresgruppe Nord als Beauftragter für den Chef der Heeresmuseen tätig wurde. Es ist kaum anzunehmen, dass der Chef der Heeresmuseen auf einen Beauftragten verzichtet hat.

Bei näherer Betrachtung und Überlegung deutet alles daraufhin, dass Ernstotto Graf Solms zu Laubach der richtige Mann für den Chef der Heeresmuseen war, der dessen Interessen im Befehlsbereich der Heeresgruppe Nord wahrnehmen konnte. Diese Vermutung lässt sich aus einem Hinweis ableiten, den Remy in seinem Buch „Mythos Bernsteinzimmer“ auf Seite 90 veröffentlicht.

Dr. Ernstotto Graf Solms zu Laubach gehörte zu den Sammeloffizieren der Heeresmuseen, die den Auftrag hatten, Waffen und Geräte des Gegners sicherzustellen.“

Diese Dienststellung kam der eines Beauftragten des Chefs der Heeresmuseen sehr nahe. Der Umstand, dass Ernstotto Graf Solms zu Laubach „am 8.3.45 von der Einsatzgruppe III des Chefs der Heeresmuseen zum Leiter der Einsatzgruppe I“ (Chef Heeresmuseen – d. A.) versetzt“ (vgl. Anja Heuß Seite 169, Anmerkung Pkt. 30. Auskunft der Zentralnachweisstelle Aachen, Dezember 1997) wurde, schließt diese Möglichkeit ein.

Warum sollte ausgerechnet der Chef der Heeresmuseen Admiral Lorey nicht mit Beauftragten arbeiten. Das ergäbe keinen Sinn. Nicht nur die Institution des Chefs der Heeresmuseen, sondern die Institution des Chefs der Heeresbibliotheken und des Chefs der Heeresarchive waren in den besetzten Gebieten aktiv am Raub militärischer und militärhistorischer Sammlungen beteiligt und verfügten über einen Beauftragten.

Von Ernstotto Graf Solms zu Laubach führt die Spur immer wieder zum Chef der Heeresmuseen unabhängig davon in welchem Truppenteil der Heeresgruppe Nord er tätig wurde um Kunstgüter in „Sicherheit“ zu bringen.

Als Befehlsempfänger hinsichtlich seiner Einsatzmöglichkeiten im Osten wechselte Ernstotto Graf Solms zu Laubach die jeweiligen Unterstellungsverhältnisse wie ein Chamäleon die Farbe. Dafür aber gab es Gründe.

In der Handreichung der Bundesregierung vom Dezember 1999 wird Ernstotto Graf Solms zu Laubach als

Dr. Ernstotto Graf Solms zu Laubach Referent für den militärischen Kunstschutz für Militärverwaltung Osten“

bezeichnet. Eine sehr kulante Bezeichnung. Zutreffender wäre in dieser Handreichung die Bezeichnung gewesen, „skrupelloser Kunsträuber von Format“.

Skrupellos deshalb, weil er vor Kriegsbeginn in Frankfurt am Main bewiesen hatte wozu er fähig war.

Insbesondere als Testamentsvollstrecker im Umgang mit dem Nachlass des Bankiers Julius Heyman, der in Frankfurt am Main zu den bedeutendsten Sammlern repräsentativer Kunst gehörte, zeigte sich dieses skrupellose Verhalten Ernstotto Graf Solms zu Laubach sehr deutlich.

Die Asche Heymans wurde auf einem öffentlichen Friedhof beigesetzt. Als Testamentsvollstrecker unterschrieb allein der neue Leiter des Historischen Museums, Ernstotto Graf Solms zu Laubach, der zweite Testamentsvollstrecker musste wegen seiner jüdischen Herkunft emigrieren. Ernstotto Graf Solms zu Laubach, der an zahlreichen Arisierungen jüdischer Sammlungen in Frankfurt beteiligt war, löste die gesamte Sammlung auf. Im Juli 1940 nahm er mit dem Frankfurter Kunsthändler Heinrich wegen der Veräußerung Kontakt auf. Am 5. Oktober 1940 wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main mitgeteilt dass Heinrich einige Stücke übernommen habe.

Aus dem Abschlussbericht des Bundesamtes für Kultur über Erwerbungen zwischen 1933 und 1945 durch kulturelle Institutionen der Eidgenossenschaft erfahren wir, dass zwölfmittelalterliche Schweizer Glasscheiben aus dieser Sammlung drei Jahre später bei dem Schweizer Kunsthändler Rothenhäusler auftauchten, der eine der Glasscheiben für 2800 Franken an das Schweizerische Landesmuseum in Zürich verkaufte...

Da der Sammler bereits 1925 verstorben war, bleibt er selbst von der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik verschont. Hingegen sind die Zuwiderhandlungen gegen sämtliche Stiftungsbestimmungen durch die Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit der antisemitischen Verfolgung zu sehen. Dieser Fall ist insofern als „Raub“ zu bewerten. (Anmerkung 1)

Die gleichlautende Bezeichnung „Referent für den militärischen Kunstschutz für Militärverwaltung Osten“ ist in der Handreichung der Bundesrepublik für die Tätigkeit von Georg Poensgen zu finden.

Dr. Georg Poensgen, Referent für den militärischen Kunstschutz für Militärverwaltung Osten“. (1)

Im Osten gab es keinen „Kunstschutz“ mehr. Der Kunstschutz sollte als militärischer Verband „während der Kampfhandlungen im Kriegsgebiet denkmalpflegerische Aufgaben übernehmen und die fremden Kulturgüter vor dem Zugriff durch eigene Truppen schützen.

Bezeichnenderweise kam im Gegensatz zu den besetzten westeuropäischen Gebieten die offizielle militärische Kunstschutzformation in der Sowjetunion nicht zum Einsatz. Sicherungsmaßnahmen waren hier in der Regel mit der Beschlagnahme der entsprechenden Objekte für einen etwaigen deutschen Gebrauch verbunden.“ (2)

In der Beschlagnahmung von Kunstgütern, die anderen gehörten, kannte Ernstotto Graf Solms zu Laubach sich schon vor Kriegsbeginn aus. Es war die Zeit, als er noch in Frankfurt am Main als „Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums“ tätig war.

Der Pariser Kunstmarkt war zu dieser Zeit geradezu überschwemmt von Kunstgegenständen aus dem Besitz zumeist jüdischer Familien.

Der Direktor des Museums für Kunsthandwerk, Prof. Mannowsky, und der Direktor des Stadtgeschichtlichen Museums, Ernstotto Graf Solms zu Laubach, der auch die Interessen des Städels und der Städtischen Galerie mit vertreten sollte, erkundeten, ausgestattet mit 5000 Reichsmark in (abgewerteten) Francs Anfang Dezember 1940 den Kunsthandel in Paris.“ (3)

Nicht nur in Paris war etwas aus jüdischem Besitz zu holen. In Frankfurt am Main war das genau so der Fall.

Nachdem der Frankfurter Oberbürgermeister Krebs im Jahre 1939 auf vielerlei Wegen versucht hatte, den Besitz aus dem Museum Jüdischer Altertümer und den Synagogen wieder in die Hände der Stadt zu bringen, zeichnete sich in der Auseinandersetzung mit der Gestapo eine Lösung ab.

Die Gestapo brachte das Raubgut zur Pfandleihanstalt wo Ernstotto Graf Solms zu Laubach und Prof. Walter Mannowsky seit 1938 Direktor des Museums für Kunsthandwerk „jüdische Kunstgegenstände“ für 8000 RM kauften bei den Materialpreisen der „Ankaufstelle“ fast 300 Kilogramm Silber.“ (4)

Ernstotto Graf Solms zu Laubach war also der richtige Mann für den Einsatz im Osten. Kein Wunder, dass die Nationalsozialisten ihn für würdig hielten, ihre Interessen im Osten wahrzunehmen. Das nach Kriegsende durchgeführte Tingeltangel, wer während des Krieges wem Befehle gab, um den Kunstraub in den besetzten Gebieten der Sowjetunion durchzuführen, wirkt eher grotesk als korrekt.

Zum einem behauptet Ernstotto Graf Solms zu Laubach das er seine Aufträge vom Oberbefehlshaber der 18. Armee Generalfeldmarschall von Küchler persönlich erhielt. Das entspricht der Logik, weil Solms im Befehlsbereich von Kühler wirksam wurde. Küchler musste vor Ort Entscheidungen treffen. Den Auftrag zu prüfen, wie es um das Bernsteinzimmer bestellt ist, erhielt Ernstotto Graf Solms zu Laubach nicht von Generalfeldmarschall von Küchler – und schon gar nicht von Gauleiter Koch - sondern vom Chef der Heeresmuseen, Admiral Lorey. Das ist in der Kausalkette des Vorgehens ein kleiner Unterschied.

Hinter Admiral Lorey stand der Führer persönlich. Lorey hatte nicht nur für Frankreich Befugnisse vom Führer erhalten um den Kunstraub durchzuführen sondern nach Beginn „Barbarossa“ auch für die Sowjetunion.

Die Handlungen von Ernstotto Graf Solms zu Laubach im militärischen Bereich. ob im Stab der Heeresgruppe Nord oder im Stab des rückwärtigen Heeresgebietes der Heeresgruppe Nord oder in anderen Stäben waren nur Folgeerscheinungen.

Fazit: Die Umschreibung der Tätigkeit von Ernstotto Graf Solms zu Laubach in der Militärverwaltung Ost ist nichts weiter als eine Legende, sie soll vom Kunstraub ablenken, nicht mehr und nicht weniger.

Natürlich wollte z.B. Ernstotto Graf Solms zu Laubach das weltberühmte Bernsteinzimmer retten, jedoch nicht für „die Russen“, sondern „vor den Russen“. Genau darin liegt die tiefere Bedeutung des Begriffs der Sicherstellung in den Akten des Nationalsozialismus: die Sorge der Beteiligten galt den Objekten, nicht ihren Eigentümern.

Das Kunstwerk wurde als schützenswert betrachtet, weniger das Menschenleben“.

(siehe Anja Heuss, Seite 10).

Den Beweis dafür, dass Ernstotto Graf Solms zu Laubach wirklich im rückwärtigen Heeresgebiet der Heeresgruppe Nord eingesetzt wurde liefert Ulrike Hartung.

Mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Militär- an die Zivilverwaltung setzte eine Ausplünderung der Städte ein, die wohl in der Geschichte beispiellos ist. Neben bisher erwähnte Kommandos des SD, der GFP (Geheime Feldpolizei – d.A.), den Abteilungen der Wehrmacht bzw. des Heeres und dem Sonderkommando des AA (Auswärtiges Amt – d.A.), die alle im Operationsgebiet agierten, stellten sich weitere NS-Organisationen und Einzelpersonen ein, die mit oder ohne Spezialaufträgen versehen, sie interessierende Objekte durchsuchten. Diese „Überorganisation reichsdeutscher Stellen“ zeigte sich beispielsweise in Reval/Tallinn, wo sich im November 1941 die Beschlagnahme ein- und derselben Kunstsammlung von neun verschiedenen Stellen feststellen ließ...“

Darunter befand sich „Ernstotto Graf Solms zu Laubach, der vom Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes (der Heeresgruppe Nord-d.A.) erneut mit der Betreuung der Kunstschätze beauftragt wurde“. (5)

Ernstotto Graf Solms zu Laubach wirkte mit dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg zusammen, ein nachweisbarer Widerspruch zu seiner Aussage vor dem Nürnberger Militärtribunal.

Damals hatte Ernstotto Graf Solms zu Laubach behauptet: „Ich erhielt meine Aufträge vom Oberbefehlshaber (gemeint ist Generalfeldmarschall von Küchler d. A.). Es sollte vor allem vermieden werden, dass andere Erfassungskommandos, wie z.B. der Stab Rosenberg diese Dinge unkontrolliert in ihren Besitz nehmen.“ (6)

An diesem Beispiel ist erkennbar, das der Chef der Heeresmuseen, bzw. die Heeresmuseen generell, nicht ins Gespräch gebracht wurden. Das war eine Irreführung der besonderen Art.

Ulrike Hartung liefert den exzellenten Beweis dafür, das Ernstotto Graf Solms zu Laubach nicht bei der Wahrheit geblieben ist.

Unter der Verwendung der unter seiner (Kutschumows - d.A.) angefertigten Listen und den Property Cards lassen sich Fallstudien für Odysseen bedeutender Kulturgüter während des Krieges von der Verschleppung bis zur Rückkehr rekonstruieren. So etwa der Abtransport von Barockmöbel aus dem Schlossmuseum von Pawlowsk oder des Parketts aus dem Lyoner Saal des Katharinenpalastes durch die Heeresgruppe Nord unter der Leitung des Rittmeisters Ernstotto Graf Solms zu Laubach und dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg.“ (7)

Gegen Ernstotto Graf Solms zu Laubachs Behauptung vor dem Nürnberger Militärtribunal spricht die auf einer Karteikarte des ERR festgeschriebene Tatsache, dass Ernstotto Graf Solms zu Laubach „400 Gemälde deutscher Persönlichkeiten“ sicherstellte.

Vor dem Nürnberger Militärtribunal wurden Schutzbehauptungen aufgebaut, die keineswegs mit der realen Lage übereinstimmten. Vor diesem Tribunal ging es um das nackte Überleben. Räuberische Handlungen sollten den Eindruck des humanen Vorgehens zum Schutz von Kunstgütern in den besetzten Gebieten erwecken um die eigene Haut zu retten. Was für ein Schwachsinn: es wird Krieg geführt, um Kunstgüter zu schützen? In Wirklichkeit sind Kunstgüter nur im Frieden sicher. Nur so besteht die Möglichkeit, sie vor dem Zerfall zu schützen, sie zu restaurieren und Millionen Menschen zugänglich zu machen.

Das nachfolgende Beispiel, zum Einsatz eines Beauftragten für den Chef der Heeresarchive und dem Chef der Heeresbibliotheken ist beispielgebend dafür wie der militärische Ablauf geregelt wurde, bevor ein Kunsthistoriker im Feindgebiet zum Einsatz kam.

Einen ähnlichen Ablauf hat es für den Einsatz von Ernstotto Graf Solms zu Laubach gegeben, der aus dem Bereich der Heeresmuseen kam. Ein Vergleich mit Geheimen Kommandosachen lässt für den Einsatz von Ernstotto Graf Solms zu Laubach keine andere Möglichkeit zu.

Da entsprechende stabsmäßige Dokumente hinsichtlich seines schrittweisen Einsatzes im Osten nur spärlich bekannt wurden bleibt nur die Hypothese.

Obwohl „Barbarossa“ am 22.6.1941 03.15 Uhr ausgelöst wurde gab es zum Beispiel erst am 7. Juli 1941 eine Weisung des OKH über den Einsatz von Beauftragten des Chefs der Heeresarchive. Der Grund war folgender: Dieses Vorgehen verzögerte sich zeitlich, weil es bei Kriegsbeginn noch kein rückwärtiges Heeresgebiet bei der Heeresgruppe Nord gab.

Ernstotto Graf Solms zu Laubach konnte ebenfalls erst zum Einsatz kommen als das rückwärtige Heeresgebiet der Heeresgruppe Nord existent war. Dazu war eine Weisung des OKH erforderlich.

Die Weisung des OKH für die Beauftragten der Chefs der Heeresarchive, der Heeresbüchereien und der Heeresmuseen regelte deren Einsatz in die Gebiete der Heeresgruppen Nord, Mitte und Süd. Ob der Chef der Heeresmuseen ebenfalls über Beauftragte in der Heeresgruppe Mitte und Süd verfügte, ist dem Autor nicht bekannt geworden.

Der Inhalt des Befehls für den Einsatz der Beauftragten der Chef der Heeresarchive und Heeresbüchereien ist ein nahezu treffender Vergleich dafür, dass der Einsatz von Ernstotto Graf Solms zu Laubach ebenfalls per Weisung des OKH geregelt wurde. Das war der übliche Weg. Diese Beauftragten wurden im Befehlsbereich des Chefs der rückwärtigen Heeresgebiete positioniert. Die wiederum regelten die wirtschaftliche Zuteilung. Damit waren diese Herren gut untergebracht und konnten aus den Bereichen des rückwärtigen Heeresgebietes ihre schmutzigen Geschäfte erledigen. In diesem Bereich des rückwärtigen Heeresgebietes wurden sie stabsmäßig geschlüsselt. Das lässt sich beispielhaft belegen.

1. Beispiel:

„Weisung des OKH über den Einsatz von Beauftragten des Chefs der Heeresarchive... vom 7. Juli 1941.

OKH/GenSt dH/GZ... Nr. 3122/41 geh., Unterschrift: I.A. von Zielberg.

Zur Erfassung und Sicherstellung der in russischen Besitz befindlichen Heeresakten deutscher und österreichischer Herkunft, aus Polen und den baltischen Randstaaten, ferner zur Sicherstellung russischer militärischer Akten werden je ein Beauftragter des Chefs der Heeresarchive in die Gebiete der Heeresgruppen an die Ostfront entsandt. Diese Beauftragten werden den Befehlshabern des rückwärtigen Heeresgebietes zugeteilt, die die wirtschaftliche Zuteilung regeln.

Es werden zugeteilt: Major z.V. Lubojacki, vom Chef der Heeresarchive Potsdam mit Begleitung dem Befehlshaber rückw. Heeresgebiet 101 (Heeresgruppe Nord - d.A.), für Kowno, Riga, Reval, Dorpat, unter Umständen später Leningrad.

Oberheeresarchivrat Freiherr von Waldenfels, Heeresarchiv München, mit Begleitung, dem Befehlshaber rück. Heeresgebiet 102, vorgesehen für Moskau.

Oberst z.V. von Hödl, mit Begleitung, dem Befehlshaber rückw. Heeresgebiet 103, für Przemysl, Lemberg, unter Umständen später Kiew.

Die Offiziere zu 1.) und 3.) können baldigst in Marsch gesetzt werden.

Zuteilung von Unterpersonal (Dolmetscher) und Kraftwagen regelt OQu V unmittelbar mit Chef HRüst u.B.d.E.

Der durch OQu V vorgelegte Entwurf für die vorläufige Dienstanweisung wird genehmigt.

Beauftragte des Chefs der Heeresbüchereien sollen später bei Bedarf entsandt werden.“ (8)

Ein fiktive Weisung für den Einsatz von Ernstotto Graf Solms zu Laubach hätte so ausgesehen:

Weisung des OKH über den Einsatz von Beauftragten des Chefs der Heeresmuseen vom... 1941

OKH/GenSt dH/GZ... Nr. ... /41 geh. , Unterschrift: ...

Zur Erfassung und Sicherstellung der in russischen Besitz befindlichen Gemälde preußischer Herkunft und anderer ehemals in deutschem Besitz befindlicher Kunstgüter im baltischen Raum, später auch Leningrad, wird Ernstotto Graf Solms zu Laubach in die Gebiete der Heeresgruppe Nord an die Ostfront entsandt. Als Beauftragter des Chefs der Heeresmuseen wird Ernstotto Graf Solms zu Laubach dem Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes zugeteilt, der die wirtschaftliche Zuteilung regelt.

Zuteilung von Unterpersonal (Dolmetscher) und Kraftwagen regelt OQu V unmittelbar mit Chef HRüst u.B.d.E.

Der durch OQu V vorgelegte Entwurf für die vorläufige Dienstanweisung wird genehmigt.“ (9)

So kam es, dass Ernstotto Graf Solms zu Laubach nicht nur vom Stab des rückwärtigen Heeresgebietes Nord sondern ebenso vom Stab der Heeresgruppe Nord eingesetzt werden konnte. Diese Stäbe in der Heeresgruppe Nord wurden für Ernstotto Graf Solms zu Laubach das Sprungbrett in die Vergangenheit. Nur dadurch war es ihm möglich, Kunstgüter (darunter das berühmte Bernsteinzimmer) zu beschlagnahmen, in Teppiche zu wickeln und nach Königsberg zu bringen. Eine entsprechende Vollzugsmeldung an den Chef der Heeresmuseen Admiral Lorey erscheint als sicher.

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1. Handreichung zur Umsetzung der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz vom Dezember 1999, Anlage II, Pkt. 1.2., Seite 30.

2. „Der nationalsozialistische Kunstraub in der Sowjetunion“. Gabriele Freitag, Andreas Grenzer. Veröffentlicht in „NS – Kunstraub in der Sowjetunion“ (Eichwede/ Hartung Hrsg.), Seite 21 – 22.und 4.

3. und 4. Wie sich Museen Kunst aus jüdischem Besitz aneigneten. Städte als skrupellose Profiteure der Vertreibungs- und Vernichtungspolitik des NS-Staates. Monica Kingreen über das Beispiel Frankfurt am Main. In: Frankfurter Rundschau, 8. Mai 2000. Veröffentlicht in www.holzbauer.net

5. Raubzüge in der Sowjetunion. Das Sonderkommando Künsberg 1941 –1945, Ulrike Hartung, Seite 54/55.

Im Schlüssel der Fußnote Nr. 263, Seite 54, weist Ulrike Hartung daraufhin, um wen es geht: „Dabei handelt es sich um Rittmeister Ernstotto Graf Solms zu Laubach, der mit der Heeresgruppe Nord auch das Bernsteinzimmer abtransportiert hat.“

6. Ulrike Hartung. Der Weg zurück: Russische Akten bestätigen die Rückführung eigener Kulturgüter aus Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Probleme ihre Erfassung. Veröffentlicht in NS – Kunstraub in der Sowjetunion, Seite 209.

7. Ulrike Hartung. Der Weg zurück: Russische Akten bestätigen die Rückführung eigener Kulturgüter aus Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Probleme ihre Erfassung. Veröffentlicht in NS – Kunstraub in der Sowjetunion, Seite 218.

8. Veröffentlicht wurde der Befehl von Norbert Müller unter dem Thema: „Dokumente zur Besatzungspolitik der faschistischen Wehrmacht auf sowjetischem Territorium 1941 – 1944.“

Seite: 177. In dieser Dokumentation sind die „Geheimen Kommandosachen“ zu finden, auf die der Autor mehrmals hinweist.

9. Fiktives Beispiel durch den Autor.

1. Anmerkung

Der Fall Julius Heyman aus Frankfurt am Main, wird durch die Autoren Esther Tisa, Anja Heuss und Georg Kreis ausführlich im Abschnitt 4.2. Raubgut aus Deutschland in der Schweiz, Seite 186 – 188 in: Fluchtgut – Raubgut (Der Transfer von Kulturgütern in und über die Schweiz 1933 – 1945 und die Frage der Restitution.) beschrieben. Hier sind weitere Quellenangaben zu finden.

2. Anmerkung

Vergleiche Anja Heuß: „Dr. Georg Poensgen* 7.12.1898, studierte nach seiner Teilnahme am Ersten Weltkrieg Kunstgeschichte und promovierte 1924 in Freiburg/Breisgau. Danach als Volontär im staatlichen Kupferstichkabinett und in den Staatlichen Museen in Berlin tätig. Seit dem 1.1.1928 wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Verwaltung Staatliche Gärten und Schlösser in Berlin und Potsdam. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher über die Schlösser in Potsdam und Berlin, teilweise auch unter dem Pseudonym Peter Goellecke. (vgl. BAB ehem. BDC). RKK 2101, Box 956, File 16.

Das Kurpfälzische Museum in Heidelberg verwahrt seine Erinnerungen, von denen mir leider nur wenige Seiten zugänglich gemacht wurden, die wenig ergiebig waren.“ (Heuß, Anja, Seite 68, Anmerkung Pkt. 108)

3. Anmerkung

Der Oberquartiermeister V (OQu V) war der verantwortliche Offizier im Generalstab des Heeres.

Der Oberquartiermeister V war 1941 dem Chef des Generalstabes Halder direkt unterstellt, während der Chef des Bereiches Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres General Fromm dem Oberbefehlshaber des Heeres (OKH), Generalfeldmarschall von Brauchitsch, direkt unterstellt war.

4. Anmerkung

Militärische Bewertung des Einsatzes von Ernstotto Graf Solms zu Laubach und Georg Poensgen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Ernstotto Graf Solms zu Laubach und dem Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete, Hauptarbeitsgruppe Ostland, beweist eine Karteikarte, veröffentlicht in: Wolfgang Eichwede/ Ulrike Hartung (Hrsg.). Betr.: Sicherstellung. NS – Kunstraub in der Sowjetunion, Bildteil XLVIII. Diese Zusammenarbeit lässt die Überlegung zu, dass die deutschen Museen und die Verwaltung Staatliche Schlösser und Gärten ihre Wünsche an den Chef der Heeresmuseen herantrugen. Damit war die Sicherstellung im Kampfgebiet garantiert.

Ohne Einbeziehung und Wissen des OKH war kein Einsatz der Kunsträuber im Operationsgebiet möglich. Der Chef Heeresmuseen war, ebenso wie der Chef der Heeresbibliotheken und Chef der Heeresarchive dem OKH direkt unterstellt.

5. Anmerkung

Nach Veröffentlichungen durch Anja Heuß, „Kulturgutraub“, Seite 168 – 169, gibt es in der Aktenlage über Ernstotto Graf Solms zu Laubach folgende Lebensdaten:

Ernstotto Graf Solms zu Laubach (1890 -1977) studierte zunächst von 1911 – 1914 Medizin in München, nach dem Ersten Weltkrieg Kunstgeschichte. Er promovierte in Kunstgeschichte 1925 und trat im selben Jahr in das Staedel in Frankfurt ein. Seit 1938 war er Direktor des Museums für Stadtgeschichte in Frankfurt. Seit 1934 in der SA, seit Mai 1937 Anwärter der NSDAP. Am 7.8.39 zum Denkmalpfleger in Frankfurt bestellt und am 18.9.40 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Vergleiche Personalakte Ernstotto Graf Solms zu Laubach, Signatur 135.012, Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt. Vergleiche die Magisterarbeit von Matthias Nottelmann: Kulturpolitik in Frankfurt am Main 1933 – 1945 am Beispiel der städtischen Museen und Bibliotheken. September 1991. Typoskript. Hier: S. 118. Nottelman wertet Ernstotto Graf Solms zu Laubach als jemanden, der z.B. in der Propaganda gegen die Zerstörung von Kulturgütern eingeschritten sei, nicht aus Ablehnung des Antisemitismus heraus, sondern aus einem kunsthistorischen Interesse. Sein Schutz galt also dem Kulturgut, nicht dem Eigentümer.

Urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial ist zu finden unter:

1. Bildnachweis, Ernstotto Graf Solms zu Laubach in Militäruniform. Veröffentlicht im Buch von Remy „Mythos Bernsteinzimmer“ Seite 95. Als Quelle gibt Remy an: MPR München.

2. Bildnachweis, Georg Poensgen in Militäruniform. Veröffentlicht im Buch von Remy „Mythos Bernsteinzimmer“ Seite 95. Als Quelle gibt Remy an: MPR München.

3. Bildnachweis, vom ERR angefertigte Karteikarte. Die Kategorien der Karten variieren mit der Art des Kunstwerkes. Veröffentlicht in: Wolfgang Eichwede/ Ulrike Hartung (Hrsg.) Betr.: Sicherstellung. NS Kunstraub in der Sowjetunion. Forschungsstelle Osteuropa. Bremen 1998, Bildteil: XLVIII.

Das Schicksal des Bernsteinzimmers

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