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Public Relations für Bäderbetriebe

bezahlen lassen, dann aber nicht etwa mit Wörtern wie »Anzeige«, »Wer-bung« oder »PR-Bericht« dies kenntlich machen, ist bekannt. Ein solches Vorgehen verstößt allerdings gegen den Pressekodex. Dieser Pressekodex ist eine Art freiwilliger Selbstverpflichtung der Verleger, sich an gewisse mo-ralische Vorgaben zu halten.

Paragraf 7 des Pressekodex: »Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirt-schaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichun-gen zu werblichen Zwecken.«8

Doch lassen wir einmal für einen Moment die Frage nach den finanziellen Unterschieden zwischen Werbung und PR zurückstehen und kümmern wir uns nur um die Wirkung der beiden Bereiche auf den Kunden, dann können wir folgendes festhalten:

Werbung will den Kunden dazu veranlassen, unser Produkt zu kaufen bzw. unsere Dienstleistung zu erwerben.

PR hingegen will ein langfristig positives Image für uns schaffen, unsere Glaubwürdigkeit steigern und so die Basis schaffen, auf der die Werbung aufbaut.

8 http://www.presserat.info/inhalt/der-pressekodex/pressekodex.html (16.1.2014)

Public Relations für Bäderbetriebe

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