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Public Relations für Bäderbetriebe

Zwar ist es heute für einen Laien schwer einzuschätzen, wie die Zeitungen des 17., 18. und 19. Jahrhunderts die Meinungen und Handlungen ihrer Le-ser beeinflusst haben. Doch zeigt ein Blick auf die jüngste Pressegeschichte seit dem Ende des 2. Weltkriegs, welche Bedeutung die Medien in unse-rer Gesellschaft haben und welchen Schutz sie genießen. Insbesondere die »Freiheit der Presse« darf in ihrer Bedeutung hier in Deutschland nicht un-terschätzt werden, denn über lange Jahre war die Zensur der Presse der Normalzustand. Heute ist die Freiheit der Presse im Grundgesetz festge-schrieben.

In Artikel 5 des Grundgesetzes steht:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äu-ßern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen un-gehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichter-stattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das heißt übersetzt, dass jeder sagen und schreiben kann und darf, was er will, sofern dadurch keine Gesetze oder die Rechte anderer verletzt werden. Der Staat mischt sich nicht in das ein, was in der Presse erscheint und ver-sucht nicht, auf die Darstellungen der Presse Einfluss zu nehmen. Soweit die Theorie.

Schon bevor die ersten Zeitungen zu Beginn des 17. Jahrhunderts als re-gelmäßige Wochenschriften erschienen, waren Druckerzeugnisse zu einem nicht geringen Teil daran beteiligt, Meinungen zu beeinflussen und Politik zu prägen. So kann davon ausgegangen werden, dass ohne die (Neu)Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg im Jahr 1445 die Reformation ab ca. 1518 wohl deutlich langsamer verlaufen, vielleicht sogar gescheitert wäre. Luther und andere Reformatoren nutzen das neue Medium geschickt für ihre Zwecke.

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