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Mit wie viel Rente können Sie rechnen?

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Der größte Posten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist bei den meisten Rentnern die gesetzliche Rente. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich intensiv mit der gesetzlichen Rente beschäftigen.

Sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, dann bekommen Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine schriftliche Renteninformation und nach dem 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft.

Bitte bewahren Sie Renteninformation und Rentenauskunft sorgfältig auf. Bei Unstimmigkeiten in puncto Versicherungsverlauf fragen Sie bei der Rentenversicherung nach.

Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft?

 Die Renteninformation: Seit 2002 verschickt die Deutsche Rentenversicherung an ihre Versicherten jährlich eine Renteninformation. Darin sind die jeweilig erworbenen Rentenansprüche aufgeführt. Die Renteninformation ist knapp und informiert überdie Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung,eine Prognose der zu erwartenden Regelaltersrente unddie bisherige Rentenanwartschaft,ferner über die gezahlten Rentenbeiträgeund Entgeltpunkte.

 Die Rentenauskunft: Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Sie alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie enthältdie Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung,eine Prognose der Regelaltersrente,den Versicherungsverlauf,die Darstellung der Ermittlung Ihrer erwirtschafteten persönlichen Entgeltpunkte,wie hoch bei Tod die Witwen- oder Witwerrente ausfallen würde,den Ausgleichsbeitrag (auf Antrag), der notwendig wäre, bei Rente mit 63 die Abschläge auszugleichen,Hinweise über Rentenantragstellung und Rentenbeginn,die Höhe der Zuzahlung für Kranken- und Pflegeversicherungsowie einen Hinweis auf private Altersvorsorge.

Spätestens jetzt sollten Sie kontrollieren, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt worden sind. Reichen Sie fehlende Lohnunterlagen nach oder liefern Sie der Deutschen Rentenversicherung Schulnachweise.

Die Rentenauskunft ist zwar kein Rentenbescheid, sie ist aber schon sehr detailliert. Der Rentenbescheid wird sich kaum noch von der Rentenauskunft unterscheiden.

Renteninformation und Rentenauskunft sind im Sozialgesetzbuch VI geregelt – und zwar in § 109. In dem Gesetz steht auch, dass die Renteninformation durch die Rentenauskunft ersetzt wird, ferner, was genau drinstehen muss.

Die Rentenauskunft enthält darüber hinaus eine Prognose, wie hoch die Rente bei einer jährlichen Anpassung von zwei Prozent ausfallen würde. Das ist aber nur eine Prognose, denn wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind in einigen Jahren die Rentenerhöhungen ausgefallen, so beispielsweise 2021 für West-Rentner, während es für Ost-Rentner eine minimale Erhöhung gab.

Tragen Sie den Wert für die gesetzliche Rente sowie die Zuzahlung für Kranken- und Pflegeversicherung in Tabelle 1.1 bei den Einnahmen ein.

Rentenplaner für Dummies

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