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Das Rentenkonto klären

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Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Versicherungszeiten vermerkt sind, darunter neben den Beitragszeiten auch Schul-, Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Kindererziehungszeiten.

Ab Ihrem vollendeten 50. Lebensjahr kann es sein, dass die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommt und Sie darauf aufmerksam macht, dass es in Ihrem Versicherungsverlauf Lücken oder ungeklärte Zeiten gibt. Falls Sie ungeklärte Zeiten haben, liegt ein Antrag auf Kontenklärung bei.

Sie können aber auch jederzeit selbst einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dafür gibt es vier Wege:

1 Laden Sie den »Antrag auf Kontenklärung V0100« online von der Seite www.deutsche-rentenversicherung.de herunter. Geben Sie im Suchfeld »Antrag auf Kontenklärung V0100« ein. Bei den Suchergebnissen unter »Formulare« finden Sie dann den Antrag auf Kontenklärung zum Herunterladen. Sie können den Antrag am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken.

2 Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Die Adresse entnehmen Sie dem Anschreiben Ihrer Renteninformation.

3 Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 anrufen und den Antrag bestellen.

4 Den Antrag bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versichertenberatern und Versichertenältesten, die auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.

Ist einem Versicherungsverlauf ein Antrag auf Kontenklärung beigefügt, bestehen in der Regel Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah auszufüllen, um das Rentenkonto zu vervollständigen.

Einen Antrag auf Kontenklärung bekommen Sie immer dann, wenn es Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten gibt. Reagieren Sie umgehend und klären Sie die Unstimmigkeiten auf.

Sind Lücken vorhanden, kann es meist etwas länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung Ihre im Antrag auf Kontenklärung gemachten Angaben überprüft hat. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen auch mit Tipps, wenn es darum geht, fehlende Belege zu beschaffen.

Es lohnt sich, alle Zeiten lückenlos zu belegen, denn das kann Ihre spätere Rente erhöhen.

Hochschulausbildung bringt leider keine Rentenpunkte. Es ist aber wichtig, dass sie im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit enthalten ist. Es werden maximal acht Schul- und Studienjahre anerkannt.

Für Schul- und Studienzeiten können Sie bis zum 45. Lebensjahr freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen.

Je früher Sie Ihr Versicherungskonto klären, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu beschaffen.

Für die Rente gibt es bestimmte Versicherungsjahre als Voraussetzung für den Bezug der Rente – die sogenannten Wartezeiten:

 fünf, 15 und 20 Jahre

 35 Jahre

 45 Jahre

Die Wartezeiten sind wichtig für:

 Rente wegen Erwerbsminderung

 Regelaltersrente

 Rente wegen Todes

 Rente für langjährig Versicherte

 Rente für besonders langjährig Versicherte

 Schwerbehinderte Menschen

Neben den Wartezeiten ist auch wichtig, dass die persönlichen und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Rentenantrag gestellt wird (siehe Kapitel 2 »Kündigen, sich kündigen lassen oder Aufhebungsvertrag?«).

Rentenplaner für Dummies

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