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Beamte sind fein raus
ОглавлениеAnspruch auf eine Beamtenpension haben:
Beamte
Richter und Soldaten
Pfarrer und andere Kirchenbeamte
Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
Witwen, Witwer und Waisen von den genannten Personenkreisen
Der Anspruch auf Beamtenpension ist gesetzlich geregelt.
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung von Beamten, Richtern und Soldaten im Bund und in den Ländern, die keine eigenen Regelungen eingeführt haben. Es regelt auch das Witwen- und Witwer- sowie das Waisengeld. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt auch die Versorgungsbezüge von Beamten der früheren Deutschen Bundespost und der Postnachfolgeunternehmen.