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Beamte sind fein raus

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Anspruch auf eine Beamtenpension haben:

 Beamte

 Richter und Soldaten

 Pfarrer und andere Kirchenbeamte

 Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen

 Witwen, Witwer und Waisen von den genannten Personenkreisen

Der Anspruch auf Beamtenpension ist gesetzlich geregelt.

Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung von Beamten, Richtern und Soldaten im Bund und in den Ländern, die keine eigenen Regelungen eingeführt haben. Es regelt auch das Witwen- und Witwer- sowie das Waisengeld. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt auch die Versorgungsbezüge von Beamten der früheren Deutschen Bundespost und der Postnachfolgeunternehmen.

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