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Seit wann es Wirtschaftsprüfer gibt

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Der Beruf des Wirtschaftsprüfers wurde in Deutschland im Jahr 1931 geschaffen. Im Angesicht der damaligen Weltwirtschaftskrise wurde bestimmten Unternehmen die Verpflichtung auferlegt, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen.

Zugleich wurde die Durchführung dieser Pflichtprüfungen als Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer definiert, und damit war der Beruf des Wirtschaftsprüfers »geboren«. Seither müssen betroffene Unternehmen einen Wirtschaftsprüfer mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen beauftragen. Zusammen mit der Einführung der Pflichtprüfung wurde im Jahr 1931 ein Berufsbild des Wirtschaftsprüfers skizziert, welches im Kern bis heute gilt.

Die »Erste Verordnung zur Durchführung der aktienrechtlichen Vorschriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über die Steueramnestie« vom 15. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt 1931, Teil I, Seiten 760 bis 763) regelte erstmals ein deutsches Berufsrecht für Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfung für Dummies

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