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Muss nicht, kann aber: freiwillige Abschlussprüfungen

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Abschlussprüfungen werden jedoch nicht nur bei prüfungspflichtigen Unternehmen durchgeführt. Gründe für die Durchführung von freiwilligen Abschlussprüfungen können sein:

 Die Geschäftsführung beauftragt eine freiwillige Abschlussprüfung später, falls der Vorwurf eines eventuell fehlerhaften Abschlusses entstehen sollte, entlasten zu können. Schließlich bestätigt eine Prüfung die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses.

 Die Gesellschafter können auf eine freiwillige Abschlussprüfung hinwirken, um die Geschäftsführung besser kontrollieren zu können. Sinnvoll kann dies insbesondere bei ausländischen Tochtergesellschaften sein, bei denen der Konzernleitung eine enge Kontrolle aufgrund der räumlichen Distanz schwerfällt.

 Eine Abschlussprüfung ist stets auch eine Kontrolle der mit der Aufstellung des Abschlusses befassten Mitarbeiter des Unternehmens. Und da dies Mitarbeiter sich dessen während der Aufstellungsarbeiten der nachfolgenden Prüfung bewusst sind, dürfte sich die freiwillige Prüfung qualitätssteigernd auswirken. Auch Unterschlagungen könnten so vorbeugend verhindert werden.

Darüber hinaus können Unternehmen, die keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, im Einzelfall aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen zur Durchführung von Abschlussprüfungen verpflichtet sein:

 So findet sich beispielsweise in Gesellschaftsverträgen von Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern manchmal die Verpflichtung zur Durchführung von freiwilligen Abschlussprüfungen. Auf diese Weise könnte das Vertrauen der Minderheitsgesellschafter in Richtigkeit des Abschlusses gesteigert werden.

 Auch in Kreditverträgen mit Banken findet sich teilweise eine Verpflichtung zur Durchführung von freiwilligen Abschlussprüfungen. Davon erhoffen sich die Banken eine größere Vertrauenswürdigkeit des Abschlusses.

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