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Zielsetzung und allgemeine Grundsätze von Abschlussprüfungen

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IN DIESEM KAPITEL

 Das Konzept des risikoorientierten Prüfungsansatzes

 Die kritische Grundhaltung und das pflichtgemäße Ermessen

 Möglichkeit einer skalierten Anwendung von Prüfungsstandards

 Bedeutung von Dokumentationspflichten

Nach § 317 HGB müssen Abschlussprüfungen durch den Wirtschaftsprüfer so angelegt werden, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Rechnungslegungsgrundsätze, die sich auf die Darstellung des Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

Doch wann wirken sich Fehler in der Rechnungslegung wesentlich auf einen Jahresabschluss aus? Zur Beantwortung dieser Frage wurde das Konzept des risikoorientierten Prüfungsansatzes entwickelt. Dahinter verbirgt sich der »konzeptionelle Unterbau« der internationalen Prüfungsstandards, der grundlegend für das Verständnis der einzelnen Prüfungsstandards ist.

Und was versteht man in diesem Zusammenhang unter einer »gewissenhaften Berufsausübung«? Die beiden wichtigsten Begriffe, die Sie in diesem Zusammenhang kennen sollten, lauten »kritische Grundhaltung« und »pflichtgemäßes Ermessen«.

Schließlich gebe ich Ihnen in diesem Kapitel einen Überblick über die zentralen Dokumentationspflichten, welche der Wirtschaftsprüfer im Rahmen von Abschlussprüfungen erfüllen muss.

Wirtschaftsprüfung für Dummies

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