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Das Risiko wesentlicher falscher Darstellungen beurteilen

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Sie haben bei der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zwei Möglichkeiten: Sie können diese

 quantitativ (zum Beispiel in Prozentsätzen) oder

 nicht quantitativ

ausdrücken. In der Regel lassen sich das inhärente Risiko und das Kontrollrisiko jedoch nicht exakt beziffern. Deshalb bieten sich schematische Einteilungen, in denen das Risiko wesentlicher falscher Darstellungen typisiert ermittelt wird, an (siehe Tabelle 4.1).

Kontrollrisiko
Verlässliches IKS Nicht geprüftes IKS
Inhärentes Risiko geringer minimales Risiko (z.B. 10 %) moderates Risiko (z.B. 40 %)
höher geringes Risiko (z.B. 20 %) hohes Risiko (z.B. 70 %)

Tabelle 4.1: Bemessung des Risikos wesentlicher falscher Darstellungen

Nehmen Sie beispielsweise den Bilanzposten »Forderungen aus Lieferungen und Leistungen«.

 Das inhärente Risiko kann als erhöht eingestuft werden, wenn ein Unternehmen besonders hohe Außenstände hat oder viele Forderungen auf fremde Währungen lauten.

 Das Kontrollrisiko kann beispielsweise als niedrig eingestuft werden, wenn Sie sich im Rahmen der Prüfung davon überzeugt haben, dass das Unternehmen über ein gut strukturiertes Forderungsmanagement verfügt.

Für den Bilanzposten würde sich also aufgrund eines höheren inhärenten Risikos und eines funktionierenden internen Kontrollsystems (IKS) ein geringes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen (zum Beispiel 20 Prozent) ergeben.

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