Читать книгу Wirtschaftsprüfung für Dummies - Holger Wirtz - Страница 75

Reduzierung des Prüfungsrisikos auf ein vertretbar niedriges Maß

Оглавление

Das Risiko, dass Sie als Abschlussprüfer möglicherweise ein unangemessenes Prüfungsurteil abgeben, wird als Prüfungsrisiko bezeichnet. Wenn Sie eine hinreichende Prüfungssicherheit erreichen möchten, darf das verbleibende Prüfungsrisiko nach Ihrer Prüfung ein bestimmtes Maß nicht übersteigen.

Als Grad der hinreichenden Sicherheit wird in der Praxis von Wirtschaftsprüfern vielfach ein Konfidenzniveau von 95 Prozent gewählt. Das heißt, das nach Durchführung der Prüfungshandlungen verbleibende Prüfungsrisiko darf einen Wert von 5 Prozent nicht übersteigen.

Beim Konfidenzniveau handelt es sich um einen Begriff aus der Statistik. Liegt das Konfidenzniveau bei 95 Prozent, liegt ein statistisch berechneter Wert auf der Grundlage einer Stichprobenerhebung mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit auch für die Grundgesamtheit innerhalb des errechneten Konfidenzintervalls.

Die Höhe des Prüfungsrisikos wird bestimmt durch

 das Risiko wesentlicher falscher Darstellungen und

 das Entdeckungsrisiko.

Beim Entdeckungsrisiko handelt es sich um das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht durch Prüfungshandlungen aufgedeckt werden. Dieses Risiko ist abhängig von der Art und dem Umfang der durchgeführten Prüfungshandlungen. Für ein gegebenes Maß an Prüfungsrisiko (zum Beispiel 100 % - 95 % = 5 %) steht das vertretbare Maß an Entdeckungsrisiko im umgekehrten Verhältnis zu den beurteilten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene.


Grundsätzlich gilt:

 Je höher die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen nach Ihrer Einschätzung sind, desto niedriger ist das vertretbare Entdeckungsrisiko und desto überzeugender müssen folglich die von Ihnen verlangten Prüfungsnachweise sein.

 Je niedriger ein vertretbares Entdeckungsrisiko ist, desto umfangreichere Prüfungshandlungen sind erforderlich.

In Fortführung der zuvor eingeführten Beispielwerte kann für ein gegebenes Prüfungsrisiko von maximal 5 Prozent somit das vertretbare Entdeckungsrisiko wie in Tabelle 4.2 »berechnet« werden.

Akzeptables Prüfungsrisiko = Risiko wesentlicher falscher Darstellungen × vertretbares Entdeckungsrisiko
5 % = 10 % (minimales Risiko) × 50 %
20 % (geringes Risiko) × 25 %
40 % (moderates Risiko) × 12,5 %
70 % (hohes Risiko) × 7,1 %

Tabelle 4.2: Bemessung des vertretbaren Entdeckungsrisikos

Was im Modell des risikoorientierten Prüfungsansatzes wie eine »mathematische Übung« anmutet, erweist sich in der Praxis als komplexe Aufgabe, die Sie als Wirtschaftsprüfer mit Fachverstand im konkreten Einzelfall lösen müssen. In der praktischen Anwendung lassen sich die Risiken – anders als im Modell! –mathematisch nicht exakt beziffern. Stattdessen müssen Sie als Wirtschaftsprüfer immer wieder subjektive Ermessensentscheidungen treffen. Immer wenn Sie eine Ermessensentscheidung treffen müssen, sind die beiden zentralen Verhaltensanforderungen kritische Grundhaltung sowie pflichtgemäßes Ermessen relevant, mit denen wir uns deshalb nun befassen wollen.

Wirtschaftsprüfung für Dummies

Подняться наверх