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Hinreichende Sicherheit erlangen
ОглавлениеIn einem uneingeschränkten Testat kommt zum Ausdruck, dass der geprüfte Abschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit einem maßgebenden Regelwerk der Rechnungslegung aufgestellt wurde.
Der Prüfungsstandard ISA 200 definiert als den Zweck einer Abschlussprüfung die Erlangung eines Prüfungsurteils darüber, ob ein Abschluss in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit einem maßgebenden Regelwerk der Rechnungslegung aufgestellt wurde.
Damit Sie als Abschlussprüfer ein entsprechendes Prüfungsurteil abgeben können, müssen Sie eine hinreichende Prüfungssicherheit darüber erlangt haben, dass der von Ihnen geprüfte Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen Fehlern ist.
Hinreichende Sicherheit ist ein hoher, jedoch kein absoluter Grad an Sicherheit. Vom Abschlussprüfer wird weder erwartet, das Prüfungsrisiko auf null zu reduzieren, noch ist dies möglich. Deshalb kann keine absolute Sicherheit darüber erlangt werden, dass der Abschluss frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Als Wirtschaftsprüfer bestätigen Sie mithin nicht, dass der geprüfte Abschluss »völlig frei von jeglichem Fehler« ist.