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Eine ärztliche Zweitmeinung einholen

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Eine Krebserkrankung ist eine schwere Krankheit, die Behandlung erfordert meist weitreichende medizinische Eingriffe. Viele Patienten werden sich fragen, ob die von den Ärzten vorgeschlagene Behandlung die richtige ist oder ob es aussichtsreiche Alternativen dazu gibt. Solche Zweifel kann und sollte Ihr Angehöriger offen ansprechen, und vielleicht finden Sie gemeinsam Antworten.

Ist sich Ihr Angehöriger nach wie vor unsicher, was seine Behandlung betrifft, kann es sinnvoll sein, eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung einzuholen. In den allermeisten Fällen wird sein Arzt Verständnis für diesen Wunsch haben. Gesetzlich Versicherte haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass die Krankenversicherung die Kosten für eine Zweitmeinung bei einer Krebserkrankung übernimmt. Krankenkassen können diese Leistungen in ihrer jeweiligen Satzung individuell regeln. Ihr Angehöriger sollte sich direkt bei seiner privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung danach erkundigen.

Sollte ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, benötigt er Unterlagen wie Laborbefunde, Röntgenbilder oder Aufnahmen anderer bildgebenden Verfahren, die detaillierte Diagnose und eine Übersicht über die geplante Therapie. Der Arzt kann ihn dabei unterstützen, einen geeigneten Facharzt zu finden; Ihr Angehöriger kann sich aber auch an seine Krankenkasse oder eine Krebsberatungsstelle wenden. Ein interdisziplinäres Expertenteam prüft seine Unterlagen, bespricht seine Beurteilung mit Ihrem Angehörigen und übermittelt diese an seinen behandelnden Arzt. Mit ihm kann er dann das weitere Vorgehen vereinbaren.

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