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(2) Transaktionskosten und Unternehmensbewertung
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Im Rahmen der Due Diligence wird der Provider das Spin-off des Kunden analysieren und bewerten (Unternehmensbewertung). Die Kosten für die Übernahme der IT-Service-Gesellschaft (sog. Transaktionskosten) des Kunden fließen in die Gesamtkalkulation für das Outsourcing-Projekt ein. Dabei bestehen Transaktionskosten aus den Kosten für Due Diligence, für das Einschalten externer Berater wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater und dem Unternehmenswert der Zielgesellschaft (IT-Service-Gesellschaft). Die Transaktionskosten wirken sich dabei entsprechend negativ auf das spätere Projektergebnis aus und werden i.d.R. auf die Laufzeit des Outsourcing-Vertrages verteilt.[90]
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Verminderung des jährlichen Projektergebnissesdurch Transaktionskosten | = | TransaktionskostenLaufzeit des Outsourcing-Vertrages (in Jahren) |
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Die Transaktionskosten[91] ergeben für den Provider nur Sinn, wenn der Provider im Gegenzug für die Übernahme einen langfristigen Outsourcing-Vertrag vom Kunden erhält (sog. Kontingente). In einem solchen langfristigen Outsourcing-Vertrag wird der Kunde i.d.R. eine Pauschale (ggf. kommen noch einige Change Requests hinzu) bezahlen, indem der Provider seine Transaktionskosten gegenrechnet.
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Die Transaktionskosten sind i.d.R. sehr unterschiedlich hoch, in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der zu übernehmenden IT-Service-Gesellschaft des Kunden. Ein wesentlicher Block der Transaktionskosten ergibt sich aus Unternehmenswert des Zielunternehmens (IT-Service-Gesellschaft). Der Unternehmenswert setzt sich durch bestimmte Kennzahlen (Ratings) zusammen.
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In der Praxis werden verschiedene Methoden genutzt, um den Unternehmenswert zu bestimmen. Im Wesentlichen haben sich dabei drei unterschiedliche Bewertungskonzepte bewährt:
– | Gesamtbewertungsverfahren |
– | Einzelbewertungsverfahren |
– | Mischverfahren |
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Hierbei gilt aber, dass das Gesamtbewertungsverfahren, das maßgebliche Verfahren zur Unternehmensbewertung darstellt. Hierbei interpretiert das Gesamtbewertungsverfahren das Unternehmen, in diesem Fall das Spin-off des Kunden, als Bewertungseinheit, dessen Wert sich aus dem zukünftig erzielbaren Erträgen ableitet. Zum Gesamtbewertungsverfahren zählen die Ertragswertmethoden und das Discounted Cashflow Verfahren (DCF-Verfahren) und der Markt Approach.[92]
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Die Einzelbewertungsverfahren leiten den Unternehmenswert aus der Summe der Werte der einzelnen Unternehmensbestandteile ab. Hierbei wird unterschieden, ob die einzelnen Unternehmensbestandteile unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (Substanzwert) oder der Prämisse der Liquidation (Liquidationswert) bewertet werden.[93]
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Das Mischverfahren stellt eine Kombination aus Gesamtbewertungs- und Einzelbewertungsverfahren dar. Diese Methode wurde aufgrund der stark abweichenden Ergebnisse bei isolierter Anwendung des Gesamt- bzw. Einzelbewertungsverfahrens entwickelt und spiegelt das Misstrauen der Entscheider vor der Anwendung einer einzelnen Methode wider.[94] Das Mischverfahren wird heutzutage in Deutschland nur noch von der Finanzverwaltung angewandt, eine Nutzung dieses Verfahren zur Ermittlung von Entscheidungswerten ist abzulehnen.[95]