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Die Saga-Domäne

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Die Saga-Domäne, auch Hizen-Domäne genannt, gehörte zu den tozama oder außenstehenden Fürstentümern, weil sie sich erst nach der Schlacht von Sekigahara im Jahre 1600 den Tokugawa unterworfen hatte. Gleichzeitig nahm sie, wie oben beschrieben, aufgrund der Verwandtschaftsbeziehungen der Nabeshima zur shogunalen Familie und ihres Wachauftrages in Nagasaki, wo der gesamte japanische Außenhandel abgewickelt wurde, eine besondere Stellung ein. Durch Einflüsse zum Beispiel aus Holland, die Saga über Nagasaki erfuhr, sollte die Domäne im 19. Jahrhundert neben Satsuma, Chōshū und Tosa deutlich zur Meiji-Restauration und der Modernisierung Japans beitragen. Dass Saga sich Ende des 16. und Anfang des 17. Jahrhunderts derart behaupten konnte, ist größtenteils den militärischen Fähigkeiten und dem politischen Geschick von Nabeshima Naoshige (1538–1618) und seinem Nachfolger und erstem Nabeshima-daimyō Nabeshima Katsushige (1580–1657) zu verdanken.

Nachdem Ryūzōji Takanobu, der sengoku daimyō von Saga, 1584 gefallen war, musste die Domäne zwar erhebliche Landverluste verkraften, konnte aber letztendlich unter der Führung Naoshiges überleben und ihren Bestand beim Tokugawa-bakufu durchsetzen. Weil das Fürstenhaus von Saga nicht in eine andere Domäne versetzt wurde, konnte es seine angestammten Territorien behalten und festigen. Aus diesem Grund behielt das Haus die alten Feudalstrukturen seiner Vasallengruppierung auch größtenteils bei, und dies bedeutete, dass viele Vasallen ihre eigenen Ländereien als Lehen verwalteten und Abgaben bezahlten, ihre militärischen Pflichten ableisteten und ihre eigenen Gefolgsleute unterhielten. Das hatte eine große Belastung der Klan-Finanzen und eine verhältnismäßig geringe Zentralisierung der Domäne zur Folge, die während der Edo-Zeit erst allmählich zentraler organisiert wurde.

Nachdem Nabeshima Katsushige 1607 den Fürstentitel von Saga übernommen hatte, wurden von 1606 bis 1611 umfassende Landvermessungen durchgeführt, um die Jahresproduktivität der Agrarflächen zu berechnen. Die Vermessungen ergaben 357 036 koku, nach denen sich nicht nur die Steuereinnahmen berechneten, sondern auch der Status des daimyō gegenüber anderen Fürsten ermessen wurde. Darüber hinaus konfiszierte Katsushige zur Festigung der Klanfinanzen die Lehen und Einkommen aller Krieger unter 50 koku, enthob sie ihrer Ämter und bezahlte ihnen als Ausgleich ein Gehalt aus den Vorratsspeichern der Domäne. Trotzdem hatten diese niederen bushi der unteren Ränge weiterhin die Pflicht, zu Kriegszeiten mit Speer und Rüstung Militärdienst zu leisten. 1611 setzte Katsushige zusätzlich durch, dass alle Vasallen 30 Prozent ihrer angestammten Lehen, d. h. ihrer angestammten Ländereien, an die Domäne abgeben mussten. Mit diesen zusätzlichen Einkünften wurden für den Erhalt des Klans vier Zweigfamilien des Nabeshima-Hauses eingerichtet und mit Ländereien ausgestattet, nämlich die Häuser der Kashima, Ogi, Hasunoike und Shiraishi. Außerdem wurden den Familien von Vasallen Kinder des Nabeshima-Hauses zur Adoption gegeben bzw. wurde ihnen das Recht verliehen, ihrem Familiennamen den Namen Nabeshima anzuhängen. Auf diese Weise errichteten die Nabeshima eine breite Basis für den Erhalt und erreichten einen starken Zusammenschluss ihrer Domäne.

1642 wurden allerdings die Oberhäupter der Kashima-, Hasunoike- und Ogi-Nebenlinien aufgrund der Höhe ihrer Einkommen selbst zu daimyō mit ihren eigenen Domänen erklärt, die sich als Zweigdomänen von Saga abspalteten und so praktisch wieder eine Zerstückelung der Klan-Finanzen nach sich zogen. Die militärische Bewachung Nagasakis im Zweijahresrhythmus ab 1642 bedeutete zusammen mit allen anderen obligatorischen Ausgaben, wie z. B. die Pflichtaufenthalte in Edo, die Klan-Villen und Haushalte in Edo und Kyōto, die Klan-Vertretung in Ōsaka usw., eine zusätzliche Belastung des Finanzhaushalts. Deshalb verfügte der daimyō von Saga selbst nur über ein reales jährliches Steuereinkommen von rund 60 000 koku. Auch darum entwickelte es sich in Saga fast schon zu einer Tradition, Ländereien der Zweigfamilien in »Leihe« zu nehmen, um sie dann bis zum Ende der Edo-Zeit nicht wieder zurückzugeben.33 1652 fasste Katsushige dann die Klan-Gesetze unter dem Namen Tori-no-ko Gochō zusammen, das praktisch eine Verfassung der Saga-Domäne darstellte, auf der die Regierungs- und Verwaltungsstrukturen fußten.

Mit Fürst Mitsushige (1632–1700), dem Enkel Katsushiges und damit Tokugawa Ieyasus Urenkel, übernahm dann 1657 der erste Saga-daimyō den Klan-Vorstand, der weder Kriegserfahrung hatte noch in Saga selbst geboren und aufgewachsen war. Aufgrund seiner Erziehung in Edo, dem damaligen politischen und kulturellen Zentrum Japans, zeichnete sich Mitsushiges Führungsstil hauptsächlich durch zivilrechtliche und zivilisatorische Maßnahmen aus. Am berühmtesten jedoch ist er für sein Verbot des junshi, d. h. das Verbot, einem Lehnsherrn durch Selbstmord in den Tod zu folgen. Als Fürst Katsushige 1657 gestorben war, hatten 28 Männer seines direkten Gefolges junshi oder auch oibara, wie es in Saga genannt wurde, begangen. Weil das einen erheblichen Verlust an Erfahrung und Talent für die neue Administration bedeutete, stand Mitsushige dieser im 17. Jahrhundert besonders um sich greifenden (Un-)Sitte äußerst kritisch gegenüber. Im 10. Monat des Jahres 1662 erließ er daher für die Saga-Domäne ein allgemeines Verbot, das Oibara Hatto. Diesem Beispiel folgte bereits ein Jahr später erst eine Seitenlinie der Tokugawa, das Kishū-Tokugawa-Haus, das dann das bakufu veranlasste, dem Buke Shohatto ein allgemeines junshi-Verbot für ganz Japan hinzuzufügen. Weil ein diesem Verbot trotzender junshi-Tod Konsequenzen sowohl für die engere Familie als auch für den Klan des Selbstmörders hatte, wie z. B. eine erhebliche Verringerung des Lehens einer Domäne, unterblieb er in der Folgezeit fast völlig.34

Darüber hinaus legte Mitsushige einen weiteren Schwerpunkt auf die Umstrukturierung der feudalen Rangordnung. So ließ er 1659, im gleichen Jahr, in dem Yamamoto Jōchō geboren wurde, den Rang der chakuza als Rang unter dem der Klan-Ältesten (karō) einrichten, um die Basis derjenigen Vasallen, die hohe Regierungsämter übernehmen konnten, zu erweitern. Weiterhin wurden 1683 die drei Zweigdomänen Kashima, Hasunoike und Ogi wiederum unter die Schirmherrschaft der Hauptdomäne gestellt und ihre Fürsten unter dem neuen Rang gosanke – »die drei ehrenwerten Häuser« – wieder der Saga-Hierarchie einverleibt. Im gleichen Jahr regelte er auch die Erbfolgerechte für bushi des Klans neu und ermöglichte dadurch auch Minderjährigen die Nachfolge und Übernahme der Lehen ihrer Väter. Schließlich ließ er 1691 zur Förderung der Gelehrsamkeit auf dem Gelände der Burg von Saga eine große konfuzianische Gebetshalle errichten, bevor er 1695 in den Ruhestand trat und den Fürstentitel an seinen Sohn Tsunashige (1652–1707) abgab. Nachdem dieser 1699 die vier verbleibenden Ryūzōji-Seitenlinien zu shinrui dōkaku, d. h. als gleichrangig mit den Seitenlinien der Nabeshima, erklärt hatte, ergab sich damit die folgende Hierarchie des Saga-Klans:

gosanke, die »drei ehrenwerten Häuser«, d. h. die Kashima-, Hasunoike- und Ogi-daimyō,

shinrui, die »Verwandten«, d. h. die übrigen Seitenlinien der Nabeshima-Familie,

shinrui dōkaku, die »den Verwandten Gleichrangigen«, d. h. die vier Ryūzōji-Seitenlinien der Taku-, Takeo-, Isahaya- und Suko-Häuser,

karō, die »Klan-Ältesten«, die höchste Posten in der Klan-Regierung und -Verwaltung innehatten,

chakuza, die »Sitzenden«, d. h. höhere Vasallen mit einem festen Sitz in der Regierung und Verwaltung, die auch die Aufgaben eines karō übernehmen konnten,

dokurei, die »einzeln Grüßenden«, d. h. die etwas höherstehenden Samurai mit dem Recht, dem Fürsten ohne Begleitung ihre Aufwartung machen zu dürfen,

samurai, die »Dienenden«, d. h. die normalen Lehnsmänner,

teakiyari, die »Speerträger«,

kachi, die »Läufer« und

ashigaru, die »Leichtfüßigen«.

Die unteren drei Ränge hatten unter Katsushige ihre Lehen verloren und entsprachen dem, was man in westlichen Armeen »leichte Infanterie« nennen würde. Dabei konnten die teakiyari auch die Führung über die unteren beiden Ränge und andere öffentliche Aufgaben übernehmen. Mitglieder der unteren drei Ränge waren gōshi, d. h. Provinzkrieger, die also auf dem Land und nicht in der Stadt lebten, Landwirtschaft betrieben, Militärdienst leisten mussten und gegenüber den heimin, den Mitgliedern des normalen Volks, gewisse Privilegien genossen. Sie bildeten also eine Zwischenschicht zwischen dem Kriegeradel und der übrigen Bevölkerung. Damit übten sie einerseits eine soziale Kontrolle über die Landbevölkerung aus – in Saga kam es deshalb vergleichsweise selten zu Bauernaufständen. Andererseits wirkte diese Aufteilung wieder der politischen Zentralisierung entgegen und zog z. B. durch Steuerbefreiungen Finanzverluste für die Domäne nach sich. Das Hagakure muss in nicht unerheblichem Maße also auch als Reaktion bzw. Kritik an diesen Maßnahmen zivil- und verwaltungsrechtlicher Politik und der Umstrukturierung der Feudalstrukturen Sagas bewertet werden. Besonders in der Einführung, aber auch in späteren Passagen werden diese »Neuregelungen«, die von althergebrachter Tradition abweichen, kritisch erwähnt, um so zu einer Rückkehr zu den »glorreichen« Ursprüngen des Kriegertums und des Klans aufzurufen.35

Gleichzeitig jedoch hält sich das Hagakure in anderen Bereichen mit offenerer Kritik extrem zurück. So tat sich Fürst Mitsushige neben seinen Regierungsmaßnahmen auch als Förderer der Künste hervor und leistete sich privat einen umfangreichen Harem mit drei offiziellen Ehefrauen und 13 Konkubinen, mit denen er 41 eigene Kinder hatte und acht Adoptivkinder annahm. Er führte also einen ausgesprochen luxuriösen und nach damaligen Ansichten schamlosen Lebenswandel, der ihm durchaus den Ruf eines »unmoralischen« Herrschers hätte einbringen können. Die nötigen Unterhaltsausgaben, die Vetternwirtschaft und die Postenschieberei, die sich aus den komplizierten Familienbeziehungen des Harems ergaben, bedeuteten eine verhängnisvolle Belastung für die Klan-Kassen. Schulden in Ōsaka und Kyōto häuften sich derartig an, dass Saga bald die anfallenden Zinsen nicht mehr bezahlen konnte und keine neuen Darlehen mehr erhielt. Das führte wiederum in Edo zu einem ausgesprochenen Verfall von Sagas Ruf und 1689 in der Domäne selbst zu einer Wirtschaftskrise mit weitreichenden Konsequenzen für die bushi der niederen Ränge und die einfache Bevölkerung. Erst als der Klan-Älteste Nakano Shōgen Masakane, ein Onkel Yamamotos, für diese Krise die Verantwortung übernahm und seppuku beging – bei dem ihm Jōchō übrigens als Sekundant (kaishaku) assistierte –, konnte die Krise fürs Erste beigelegt werden. Obschon der wirklich Verantwortliche, Fürst Mitsushige, letztlich ungeschoren davonkam, finden sich im Hagakure dazu keine weiteren Details, weil das eine direkte Kritik am Lehnsfürsten bedeutet hätte, für den Shōgen praktisch als Sündenbock herhielt.

Auch wegen seiner Vorliebe für die Poesie kann man Mitsushige kaum als idealen Fürsten, der seinen Aufgaben als Landesherrscher gerecht wurde, bezeichnen. Entgegen dem Verbot seines Großvaters Katsushige, sich mit Poesie zu beschäftigen, nahm Mitsushige diese Liebhaberei nach dessen Tod wieder auf und ließ in Kyōto eigens das Amt des gokashokata einrichten, der für die Anschaffung von Gedichtsammlungen zuständig war. Als Inhaber dieser Funktion sollte Yamamoto Jōchō den größten Erfolg seiner Karriere feiern dürfen. Hierin liegt aber auch der Grund, warum Jōchō die Poesieliebe seines Lehnsherrn schlecht direkt kritisieren konnte.

Um das Verhältnis zwischen Mitsushige und seinem Sohn und Nachfolger Tsunashige war es aufgrund dieser Eskapaden nicht zum Besten bestellt, sicherlich auch wegen der vielen Probleme, die Mitsushige in Form von Schulden, Finanzproblemen und Kindern hinterließ. Solche Probleme ignorierte Jōchō im Hagakure allerdings und beschrieb ausschließlich die aufrichtigen und redlichen Seiten seiner Domäne und seines Fürsten. Auf diese Weise war, so Matsuda Osamu, eigentlich schon garantiert, dass das Hagakure später, trotz seiner Kritik an offizieller Klan-Politik, inoffiziell als »Chronik« des Nabeshima-Hauses übernommen werden würde.36

Hagakure

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