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Unterwerfung
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Der Grund der Unterwerfung ist nichts weniger als ein unserm Geschlecht natürlicher Dienstwille; es ist keine Spur eines solchen Willens in unserer tierischen Natur.
Der Grund der Unterwerfung ist Selbstsorge.
Das gesellschaftliche Recht kann also die Grundsätze der Unterwerfung auf kein anderes Fundament bauen als auf dasjenige, auf welches unsere Natur sie selber gebaut hat. Auch kann die äußere Form, in welcher der unterworfene Mensch den tierischen Trieben seiner Selbsterhaltung und Selbstversorgung entgegenzustreben genötigt ist, das Wesen seines gesellschaftlichen Rechts auf keine Weise verändern. Er soll durch Unterwerfung nichts weniger als den Zweck der gesellschaftlichen Vereinigung, den Ersatz seiner Naturansprüche verlieren, er soll ihn vielmehr durch dieselbe sicherstellen. Er hat als unterworfener Mann vorzüglich Anspruch an eine weise Organisation des bürgerlichen Erwerbs, an gesetzliche Sicherstellung der niederen Rechte, des untergeordneten Eigentums, an gesicherte und allgemeine Volksbildungsanstalten, an Schutz eines jeden, dem Armen möglichen Erwerbs, an gesetzliche Beschränkung der Reichen in jeder gemeinschädlichen Benutzung ihrer Fonds.
Eine andere Frage ist: Genießt der unterworfene Mann in den wirklich bestehenden bürgerlichen Einrichtungen sein gesellschaftliches Recht? Oder ist im Gegenteil wahr, dass die Unterwerfung in den Jahrbüchern des Menschengeschlechts allgemein bloß als ein Zwang- und Notstand zum Vorschein kommt, in welchem die Schwäche unseres Geschlechts, von aller Sicherheit des Rechts so viel als gesetzlich ausgeschlossen und in den wesentlichsten Bedürfnissen des Lebens beeinträchtigt, sich in Lagen versetzt sieht, die ihm nicht einmal erlauben sein Leben anders, wenn auch nicht mühsam und elend, doch in seinen ersten Gefühlen gekränkt und durch Rechtlosigkeit und Ehrlosigkeit erniedrigt, zu durchsterben. Eben diese Jahrbücher aber sagen dann auch, dass das Menschengeschlecht unter diesen Umständen allgemein neidisch, tückisch, diebisch, niederträchtig, untreu und verräterisch werde, dass sein Innerstes sich gegen jede größere gesellschaftliche Kraft und gegen einen jeden Menschen, der in einer gesellschaftlich besseren Lage ist, empöre.
Die tierische Selbständigkeit, die meine Natur fordert, findet nur in der gesellschaftlichen Selbständigkeit einen befriedigenden Ersatz.
Die Grundgefühle meiner tierischen Natur sind alle wider die Unterwerfung, sie stößt in ihrem Wesen an den gewaltsamen Trieb in den Angelegenheiten meiner Selbsterhaltung unabhängig und selbständig zu sein oder wenigstens mich unabhängig und selbständig machen zu können und gegen das mit so vieler Kraft in mir liegende Misstrauen gegen alles, was diese Selbständigkeit entreißen oder erschweren kann.
Das Gefühl meiner rechtlosen, unsicheren Lage im gesellschaftlichen Zustand tötet alle Grundlagen des menschlichen Geistes, durch welche die Veredlung der Nation allein möglich gemacht wird. Die Geschlechter der Menschen versinken durch bürgerliche Erniedrigung in jedem Staat in Sümpfe hinab, in denen sich die Schlechtheit der Menschennatur so behaglich befindet als die Frösche in der Fette des Teichs und das Schwein in der Fette der Pfütze. Diese Geschlechter aber erheben sich denn auch durch die gesellschaftliche Selbständigkeit, in welcher sich die bürgerliche Würde entfaltet, zu jeder Kraft und zu jeder Tugend des gesellschaftlichen Zustandes. Daher der Unterschied zwischen dem Edelmut des ungarischen Adels und der Kriecherei des * * * schen und * * * schen; daher der Unterschied zwischen einem gesetzlich gesicherten Handlungsstand und tief erniedrigten, auch reichen Fabrikknechten, zwischen einem ehrenfesten bürgerlichen Arbeitstand und ehrlosem Fabrikgesindel: Daher auch bestimmt der Unterschied zwischen den freien Hirtenvölkern in Helvetiens Bergen und den belandvogteten Bewohnern ihrer acker- und weinbautreibenden Talbauern.
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