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ОглавлениеClaus Vetterling
Vorarbeiten der archäologischen Ausgrabung
Das Gelände, auf dem eine Forschungs- oder Lehrgrabung durchgeführt werden soll, wird u.a. nach bereits bekannten oder an dieser Stelle zu erwartenden Befunden und dem persönlichen Interesse des Grabungsleiters ausgewählt. Bei Rettungsgrabungen steht die Möglichkeit der freien Wahl des Ausgrabungsortes nicht zur Verfügung. Hier kann nur gearbeitet werden, wo moderne Baumaßnahmen geplant sind. Die Grenzen des Ausgrabungsgebiets werden primär vom Bauherrn definiert.
Bevor eine Ausgrabung jeglicher Art beginnen kann, sollte geklärt werden, was auf dem zu ergrabenden Gelände zu erwarten ist (Survey durch Archivrecherche, Oberflächenbegehung, geophysische, geomagnetische, topographische Analysen, Bohrungen etc.). Aus den Ergebnissen dieser Recherche sowie den zur Verfügung stehenden zeitlichen und finanziellen Mitteln wird eine gezielte Fragestellung erarbeitet (Fokus auf Befundtyp, Siedlungsgeschichte etc.). Durch diese und die auf sie ausgerichtete Grabungsmethode und Durchführungstechnik können mit geringem Aufwand auch in kurzer Zeit umfangreiche Ergebnisse erzielt werden.
Vor dem ersten Bodeneingriff müssen bei Ausgrabungen in bewohntem Gebiet, v.a. innerhalb von Städten, Spartenpläne vorliegen, die besagen, wo sich Strom-, Wasser-, Gas- oder Telefonleitungen befinden: Bei Beschädigung trägt der Grabungsleiter die Verantwortung! Ist im Untersuchungsgelände mit Kriegsschutt oder Blindgängern zu rechnen, muss beim Abtrag des Erdreiches die Kampfmittelbergung hinzugezogen werden. Abhängig von der Situation vor Ort ist zu entscheiden, ob der erste Eingriff in den Boden mittels eines Baggers erfolgen kann oder per Hand vorgenommen werden muss. Bei vielen außereuropäischen Forschungsgrabungen wird rundweg auf den Einsatz schweren Geräts verzichtet, da die Ausgrabungsstellen oft nicht modern überbaut sind oder die finanziellen und technischen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Kommt ein Bagger zum Einsatz, so sollte er mit einer schwenkbaren, zahnlosen Schaufel (Humuslöffel) ausgestattet sein. Der Abtrag darf nur unter Aufsicht eines erfahrenen Archäologen erfolgen und muss sofort gestoppt werden, wenn sich archäologisch relevante Funde zeigen.