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4 Wie kommen die Bildungsinstitute zu Aufträgen vom AMS?
ОглавлениеClemens Neuhold (Journalist von der "Wiener Zeitung") hat mich gefragt: Welche Alternativen gibt es zu Kursen? Wie sehr schiebt sich Netzwerk von Anbietern Kurse/Steuergeld gegenseitig zu?
Derzeit ist das System AMS zumindest bezüglich der immer wieder heftig kritisierten 6-Wochen-Aktivierungs-Maßnahmen im Umbau begriffen. Auch das Ausschreibungssystem für neue Kursmaßnahmen steht derzeit still (siehe ams.at). Das soll aber nicht heißen, dass es nun keine verpflichtenden Kurse mehr gäbe. Speziell „Arbeitssuchende mit Motivationsproblemen" sollen „natürlich“ weiterhin mit „Elementen der Aktivierungskurse“ beglückt werden (siehe: http://www.ams.at/ueber-ams/medien/ams-oesterreich-news/ende-ams-aktivierungskurse-bleibt-auf-hauptstadt-beschraenkt)
Bis jetzt verlief die Vergabe von Maßnahmen (und damit natürlich nicht unerklecklichen Steuergeldern!) so:
Das AMS schreibt Wettbewerbe für Kursmaßnahmen aus, z.B. eine Maßnahme für Wiedereinsteigerinnen. Dabei unterliegt das AMS bei der Übertragung von Bildungsmaßnahmen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Öffentlich einsehbar sind diese Ausschreibungen auf ams.at
Nun schreiben die KonzeptschreiberInnen der diversen Bildungsinstitute, von denen es größere und kleinere Fische gibt, Maßnahmenkonzepte. In diesen Konzepten beschreiben sie detailliert, mit welchen pädagogischen Methoden, in welchem Stundenausmaß, mit welchem hervorragend pädagogisch geschultem Trainer-Personal und natürlich mit welch niedrigen Kosten sie in ihrem Institut diese Maßnahme durchführen werden. Speziell die Lohnkosten für ihre Trainer halten sie natürlich sehr niedrig, um so im Wettbewerb zu punkten.
Ein Zuschlag für ein Institut bedeutet je nach Maßnahmenpaket mindestens 120.000, oft 600.000 Euro oder auch mehr, je nach Größe und Laufzeit der Maßnahme! Die Vergabekriterien waren für mich als kleinen Trainer und Fließband-Konzeptschreiber nicht transparent, ich weiß also nicht, wen ich als Geschäftsführer eines Instituts zu einem freundschaftlichen Geschäftsessen ausführen muss, um den Zuschlag für eine lukrative Maßnahme zu bekommen. Oder ob schon vor einer Ausschreibung der Kuchen prozentuell verteilt wurde in einem Meeting der großen Kursinstitutsleiter. Oder ob da Gelder fließen, damit die Aufträge zur Zufriedenheit von Geschäftsführern vergeben werden. Oder ob hier weder Proporz noch andere Formen der Freunderlwirtschaft herrschen und streng nach „Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes“ vorgegangen wird. Auf jeden Fall gilt die Korrektheitsvermutung für alle Beteiligten!
Hat ein Institut den Maßnahmenzuschlag erhalten, darf es diese Maßnahme auch umsetzen. Das heißt, es werden hochqualifizierte und natürlich billige Trainer gesucht, Räume organisiert und der bald einsetzende Strom von Kursteilnehmern verwaltet.
Die AMS-Betreuer bekommen die Weisung, eine bestimmte Anzahl an Teilnehmern zu den eingekauften Kursen zuzuweisen, z.B. zu den berühmt-berüchtigten 6-Wochen-Aktivierungstrainings, zu Computerführerscheinkursen u.ä. Dabei können dann auch so absurde Zuweisungen passieren wie dass ein AMS-Kunde, der jahrelang in den USA gearbeitet hat, zu einem Englisch-Kurs für Anfänger geschickt wird oder ein Betriebswirt in den Genuss eines Wirtschaftsführerscheins kommt.