Читать книгу Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte - Johannes Hofmann - Страница 48
2.6.2.3 Die Jungfrau
ОглавлениеDie Bestimmung von TA 12 über die Jungfrau (virgo, παρθένος) ist sehr knapp, da die Einweisung in ihren Stand wohl ähnlich verläuft wie bei der Gemeindewitwe. Wie der Letzteren und dem Lektor soll ihr bei ihrer Einführung nicht die Hand aufgelegt werden, da allein ihr Entschluss (propositum tantum) sie zur Gemeindejungfrau mache. Ihre persönliche Entscheidung und noch nicht das kirchenrechtlich bindende Gelübde charakterisieren also ihren Status, wenn sie auch schon den Nonnenstand erahnen lässt. Gemeinsame Aufgaben der Gemeindewitwe und -jungfrau sind Fasten und Gebet für die Kirche (TA 23), wobei die Jungfrau auch zum Psalmengesang beim abendlichen Gemeindemahl (TA 25) verpflichtet wird.
Abb. 13 Die spätestens Mitte des dritten Jahrhunderts voll ausgebildeten kirchlichen Ämter und. Dienste nach dem Zeugnis der Traditio Apostolica.