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2.6.1.3 Der Diakon

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Der Diakon nimmt in der Ämterhierarchie der TA den dritten Platz ein. Sein Amt unterscheidet sich deutlich vom Bischofs- und Presbyteramt. Denn TA 8 stellt ausdrücklich fest, dass er nicht den dem Presbyterium eigenen Geist empfängt und auch nicht am Rat des Klerus teilnimmt. Er ist also nicht zur Ausübung des Priestertums (sacerdotium) bestellt. Vielmehr untersteht er dem Bischof, ist dessen Diener und Helfer und hat ihn auf das Anstehende aufmerksam zu machen (TA 8). In der Eucharistiefeier bringt er ihm die eucharistischen Gaben (TA 4), während er beim abendlichen Lichtsegen die Lampe herbeiträgt (TA 25).

Wie der Presbyter – und insbesondere als sein Vertreter – kann der Diakon noch weitere Funktionen wahrnehmen. So teilen beide die Eucharistie aus (TA 22), vertreten den Bischof bei der Agape (TA 28), unterrichten die Gläubigen und Katechumenen, beten mit ihnen (TA 39) und segnen die Kranken (TA 24).

Wie die Rubrik zur Diakonenweihe ausführt, wird der Diakon in einem der Bischofswahl analogen Wahlverfahren, bei dem auch die Gläubigen mitwirken, in sein Amt bestellt (TA 8). Geweiht wird er durch Handauflegung und Gebet des Bischofs.

Das Weihegebet erbittet für den Diakon den Geist der Gnade, der Aufmerksamkeit und des Eifers und bezeichnet sein Amt als einen Dienst in der Kirche (TA 8), während die dem Weihegebet vorangehende Rubrik dieses als einen Dienst für den Bischof genauer charakterisiert.

Obwohl das Weihegebet die Rolle des Diakons bei der Eucharistiefeier besonders hervorhebt, berührt es damit nur einen Aspekt seines Amts und verfolgt nicht die Absicht, die Assistenz des Diakons bei der Eucharistiefeier als seine Hauptaufgabe zu charakterisieren. In der pastoralen Praxis sorgt der Diakon der TA vielmehr vor allem für die sozial Bedürftigen und Kranken (TA 24 u. 34), wenn davon im Weihegebet auch nicht die Rede ist.

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