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2.6.1.2 Der Presbyter

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Den in der TA als Gemeindeleiter charakterisierten Bischof umgibt ein Kollegium von Presbytern. Wichtig ist, dass die TA nur selten von einzelnen Presbytern spricht. Mit der Kollektivbezeichnung Presbyterium weist sie auf den kollegialen Charakter des Presbyterats hin: Die Presbyter sind kollegial zusammenwirkende Helfer und Berater des Bischofs. Im Gebet zur Presbyterweihe wird daher um den Geist des Rates des Presbyteriums gebetet (TA 7), wobei der Geist des Rates sowohl die Eingliederung des Presbyters in das Kollegium als auch seine Beraterfunktion fördern soll.

Als Helfer assistieren die Presbyter dem Bischof bei der Spendung der Taufe.52 Obwohl sie im Weihegebet der TA nirgends mit der Eucharistie in Verbindung gebracht werden, kann der Dienst der Presbyter bei der Eucharistiefeier doch sicher benannt werden: Sie sprechen zusammen mit dem Bischof das Eucharistische Hochgebet, sind also seine „fast ebenbürtigen“ Konzelebranten, helfen ihm beim Austeilen der eucharistischen Gaben und vertreten ihn daher wahrscheinlich auch in seiner Abwesenheit in der Gemeinde-Eucharistie. In diesem Fall dürften sie wohl die für den Bischof vorgesehenen Gebete sprechen, da ihnen laut der TA kraft ihrer Weihe – wie dem Bischof – das Priestertum (sacerdotium) zukommt. Außerdem übernimmt in Abwesenheit des Bischofs ein Presbyter den Vorsitz beim Liebesmahl (Agape) der Gemeinde und segnet und verteilt dabei Brotstücke (eulogiae) (TA 28).

Darüber hinaus fordert TA 39, dass sich die Presbyter und Diakone täglich an einem vom Bischof bestimmten Ort versammeln sollen, um die Gläubigen zu unterrichten. Demnach gehört das Lehren zu den ordentlichen Verpflichtungen der Presbyter und Diakone. In der Regel halten die Presbyter – neben Diakonen und Laien – auch den Katechumenenunterricht. Vielleicht umfasst ihre Lehrfunktion in Abwesenheit des Bischofs sogar die Predigt des Gemeinde-Gottesdienstes.

Auf die Frage, wie man Presbyter wird, gibt die TA nur die halbe Antwort. Eine dem Presbyter-Weihegebet vorausgehende Rubrik (TA 7) beschreibt den Weihevollzug, der in Handauflegung und Gebet des Bischofs sowie in einer die kollegiale Gemeinschaft ausdrückenden Handauflegung der Presbyter (TA 8) besteht. Von einer Beteiligung der Gemeinde bei der Bestellung der Presbyter ist nicht die Rede. Doch sollte dieses Schweigen nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Denn andere Quellen bezeugen z.B. für das Rom des 3. Jahrhunderts, dass sich die Gläubigen dort an der Wahl der Presbyter beteiligt haben.

Das Gebet zur Presbyterweihe bittet Gott für den Weihekandidaten um den Geist der Gnade und des Rates des Presbyteriums. Dieser soll ihn befähigen, dem Volk beizustehen und es zu leiten. Unter Anspielung auf Num 11,16-25, wo von Mose und den siebzig Ältesten die Rede ist, wird auch ein anamnetisches Element in das Gebet eingeführt. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass der Presbyter an demselben Geist wie der Bischof und auch an seinem Leitungsamt Anteil erhält, dass er Letzteres aber kollegial im Rat der Presbyter ausübt.

Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte

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