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2.3.1 Episkopen, Presbyter und Diakone im Brief des Clemens von Rom

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Ein schwerwiegender Konflikt veranlasst Clemens von Rom um 96 zu einem Brief an die Gemeinde von Korinth. Dort hatten sich einige jüngere Gemeindemitglieder gegen die Presbyter erhoben und sie aus ihrer Stellung verdrängt. Indem Clemens ihnen klarmacht, dass ihre Presbyter – was ihre Einsetzung anbelangt – in einer lückenlosen Sukzessionsreihe über die Erstlinge der Apostel, die Apostel und Christus letztlich auf Gott zurückgehen, hält er ihnen anschließend vor:

„Dass nun die, die von jenen [Aposteln] oder hernach von anderen angesehenen Männern unter Zustimmung der gesamten Gemeinde eingesetzt wurden, die untadelig der Herde Christi in Demut priesterlich dienten (λειτουϱγήσαντας), […] – dass diese vom priesterlichen Dienst (λειτουϱγίας) abgesetzt werden, halten wir nicht für recht. Denn es wird für uns keine kleine Sünde sein, wenn wir die, die untadelig und fromm die Opfer darbrachten, vom Aufsichtsamt absetzen“ (1 Clem. 44,3f.).


Abb. 11 Abbildung des Clemens von Rom mit dem Anker, dem Werkzeug seines Martyriums, auf einem eventuell auf antike Vorlagen zurückgehenden Mosaik des zwölften Jahrhunderts auf dem Chorbogen der Basilika San Clemente zu Rom.

Clemens hält es also für unrecht und für eine schwere Sünde, die letztlich auf göttliche Einsetzung zurückgehenden Presbyter abzusetzen. Aus seinem Brief geht ferner hervor, dass die Leitung der Gemeinden von Korinth und Rom damals in den Händen eines Kollegiums von Presbytern liegt, unter denen eine kleine Gruppe von Episkopen eine Führungsrolle gespielt haben könnte. Genannt werden auch Diakone; doch werden deren Aufgaben nicht beschrieben, da sie von den korinthischen Auseinandersetzungen nicht betroffen sind. Die Episkopen und Presbyter leiten dagegen die Gemeinde und dienen der Herde Christi daher mit verschiedenen priesterlichen Diensten. Unter Zustimmung der gesamten Gemeinde – also nach einem Wahlverfahren – von den Aposteln und danach von Episkopen eingesetzt, wohl auf Lebenszeit bestellt und bei korrekter Amtsführung nicht absetzbar, gehört es zu ihren Aufgaben, die Opfer darzubringen, d.h. ihrer Gemeinde insbesondere bei der Feier der Eucharistie vorzustehen, sowie in Verkündigung und Lehre tätig zu sein.

Mit welchen philosophisch-theologischen Argumenten begründet Clemens die beschriebene kirchliche Verfassung? Seines Erachtens möge jeder Christ in der Gemeinde „entsprechend der ihm verliehenen Gnade“ (1 Clem. 38,1) auf seinem Posten stehen. Denn auf dieser Basis sei er von den Aposteln und danach von den Episkopen an dem ihm angemessenen Platz eingesetzt worden. Auf diese Weise begegne man in der Kirche den Laien sowie den Episkopen, Presbytern und Diakonen, wobei jeder an seinem Platz die ihm von Gott zugewiesene Aufgabe zu erfüllen habe. Bei Clemens hat also alles seine Ordnung.34 Habe Gott doch die ganze Schöpfung wohlgeordnet eingerichtet, weshalb sich auch die gesellschaftliche Ordnung in Staat, Polis oder Heer an diesem Vorbild orientiere. Aber auch in der Zeit des Alten Bunds habe Gott das Leben seines Volks und den kultischen Dienst Israels nach klaren Ordnungen geregelt. Da der Kirche „größere Erkenntnis“ zuteil geworden sei, müsse sie umso mehr den göttlichen Ordnungswillen erfüllen. Schließlich habe Christus im Rahmen dieser göttlichen Ordnung die Apostel ausgesandt, und im Sinne dieser Ordnung müsse sich auch das Leben der Gemeinde von Korinth abspielen. Unter Einhaltung dieser auf Gott zurückgehenden und damit sakralen Ordnung könne die Kirche ihre Berufung wahren.

Besonders auffällig ist, dass Clemens hier das Beispiel des levitischen Tempelgottesdienstes und der levitischen Kulthierarchie heranzieht. Nach einem kurzen Blick auf den levitischen Tempelgottesdienst schreibt er nämlich:

„Dem Hohenpriester sind eigene priesterliche Dienste (λειτουϱγίαι) übertragen, den Priestern ist ihr eigener Platz verordnet und auch den Leviten (λευίταις) obliegen eigene Dienste (διακονίαι). […] Jeder von uns, Brüder, soll auf seinem Posten Gott gefallen, indem er ein gutes Gewissen bewahrt und die für seinen priesterlichen Dienst (λειτουϱγίας) festgelegte Regel nicht übertritt“ (1 Clem. 40,5-41,1).

Clemens vergleicht hier also die Struktur des dreigestuften levitischen Priestertums mit der für den priesterlichen Dienst der Christengemeinde festgelegten Regel. Ohne einen wesensmäßigen Zusammenhang zwischen der jüdischen Kulthierarchie und den christlichen Dienstämtern herstellen zu wollen, dürfte er dieses Beispiel auch deshalb aufgegriffen haben, um damit auf ein anscheinend in der römischen und korinthischen Gemeinde in ersten Ansätzen vorhandenes dreigestuftes Dienstamt – bestehend aus Episkopen, Presbytern und Diakonen – anzuspielen. Es ist daher möglich, „daß uns hier der christliche Gemeindegottesdienst beschrieben wird, bei dem der Bischof den doppelten Dienst (Liturgie) von Verkündigung und Gebet, nämlich Eucharistiegebet, leistet, die Presbyter ihn an ihrem Ehrenplatz schweigend umgeben und die Diakone die vielfältigen Dienste vom Herbeibringen der Gaben bis hin zur Hauskommunion leisten“35. Vogt dürfte also wohl das Richtige getroffen haben, wenn er zu der zitierten Clemensstelle bemerkt, Clemens habe sich damit auf dem Weg zum Monepiskopat befunden. Freilich beschreibt Clemens noch eine Situation, in der die Episkopen stets in der Mehrzahl auftreten.

HOFMANN, Johannes, Die amtliche Stellung der in der ältesten römischen Bischofsliste überlieferten Männer in der Kirche von Rom, in: Historisches Jahrbuch 109 (1989) 1-23; hier 7-19 (Episkopen, Presbyter und Diakone bei Clemens).

HÜBNER (wie S. 32) 69-75 (Episkopen, Presbyter und Diakone bei Clemens).

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