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2. Die Entstehung und Entwicklung der kirchlichen Ämter und Dienste in den ersten drei Jahrhunderten 2.1 Urchristliche Vorgaben

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Die Anfänge der kirchlichen Ämter und Dienste setzen mit den Aposteln ein. Die neutestamentlichen Schriften bezeugen zwar keinen einheitlichen Apostel-Begriff, enthalten aber gleichbleibende Grundelemente des urchristlichen Apostel-Verständnisses.19 Demnach bevollmächtigt und sendet der Auferstandene die Apostel zur Verkündigung des Evangeliums und zur damit verbundenen Gründung von Gemeinden, wie Er die Gemeinden auch bleibend an ihr Zeugnis bindet.

Unter den apostolischen Auferstehungszeugen ragen die Zwölf hervor, die bereits der vorösterliche Jesus in seine besondere Nachfolge berufen hat. Als unter ihnen Rangstreitigkeiten ausbrechen, macht Er ihnen deutlich:

„Wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener (διάκονος) sein und wer bei euch der Erste sein will, soll der Sklave aller sein. Denn auch der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich bedienen zu lassen, sondern um zụ dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele“ (Mk 10,43-45).

Als Grundhaltung fordert Jesus von den Zwölfen also die διακονία: die in Liebe geübte Dienstbereitschaft für alle.

So machen sich zwei von Jesus grundgelegte Normen für die künftigen nachapostolischen Autoritäten seiner Gemeinde bemerkbar:

1. Ihre Bindung an das apostolische Zeugnis und

2. ihre in Liebe geübte Dienstbereitschaft für alle.

Über die sonstige organisatorische Gestalt der Kirche trifft weder der vorösterliche Jesus noch der Auferstandene Bestimmungen. Die Entfaltung der kirchlichen Ämter und Dienste ist also offen für eine geschichtliche Entwicklung Schließlich ist noch anzumerken, dass die Grundstimmung der ersten Christengenerationen von der baldigen Parusie des Herrn geprägt ist. Folglich machen sie sich keine systematischen Gedanken über die Einrichtung bleibender kirchlicher Strukturen und Ämter, weshalb die diesbezüglichen frühchristlichen Nachrichten zufällig und keineswegs vollständig sind.

Angesichts der weitgesteckten Vorgaben Jesu und der Vielfalt der antiken Welt ist es verständlich, dass sich in den frühchristlichen Quellen für die diversen Ortsgemeinden unterschiedliche Gemeindeordnungen bemerkbar machen. Vor diesem Hintergrund wird zunächst die kirchliche Verfassungsphänomenologie der beiden ältesten Christengemeinden, nämlich der Gemeinden von Jerusalem und Antiochien, ins Auge gefasst.

Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte

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