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2.5.5 Die Diakonissinnen – Inhaberinnen eines kirchlichen Amts?

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Erste Ansätze eines weiblichen Diakonats werden Mitte des 1. Jahrhunderts bei Phöbe, dem διάκονος der Gemeinde von Kenchreä, deutlich.46 Nach dieser Zeitgenossin des Apostels Paulus und den um 112 im kleinasiatischen Bithynien auftauchenden ministrae schweigen die Quellen für geraume Zeit. Erst Mitte des 3. Jahrhunderts tauchen in der syrischen Didascalía erneut weibliche Diakone auf. Didascalía 3,16 rät dem Bischof, sich Helfer für seine pastorale Arbeit auszuwählen und sie zu männlichen und weiblichen Diakonen zu bestellen. Letztere sollen vor allem Frauen betreuen, die in heidnischen Häusern leben, da der Bischof aus Schicklichkeitsgründen keinen Mann zu ihnen schicken kann. Auch bei der Taufsalbung weiblicher Täuflinge, bei der die Kandidatinnen am ganzen Körper gesalbt werden, sind Diakonissinnen als Helferinnen des Bischofs vorgesehen. Ebenso wird ihnen die Aufgabe zugeteilt, neu getaufte Frauen in den christlichen Glauben einzuführen. Abgesehen von diesen geschlechtsspezifischen Restriktionen fordert die Didascalía aber, dass die männlichen und weiblichen Diakone einig im Rat und eines Sinns im gemeinsamen Dienst sein sollen, auch wenn derselbe Geist der Diakonie in zwei Körpern wohne. In merkwürdiger Inkonsequenz bleibt der liturgische Dienst der Diakonissinnen freilich auf die Assistenz bei der Frauentaufe beschränkt. Denn von einem Dienst am Altar ist nirgends die Rede.

Selbst das in der Didascalía aufscheinende bescheidene Mitwirken der Diakonissinnen am kirchlichen Leben wird in der Folgezeit wieder zurückgedrängt. Zwar bezeugen die Apostolischen Konstitutionen des ausgehenden 4. Jahrhunderts für den syrisch-antiochenischen Raum eine mit Handauflegung verbundene Diakonissinnenweihe und ein dafür bestimmtes Weihegebet, doch schiebt Kanon 19 des Konzils von Nizäa dieser Entwicklung bereits 325 einen Riegel vor, indem er feststellt, dass die Diakonissinnen den Laien zuzurechnen sind, weil sie nicht, wie die höheren Amtsträger, eine Weihe empfangen. Besonderen Wert legt man in der nachfolgenden Gesetzgebung darauf, dass die Diakonissinnen – im Unterschied zu den Diakonen – stets unverheiratet sein oder dem Witwenstand angehören müssen. In diesem Rahmen sind die Diakonissinnen zwar in Ost und West im ganzen ersten christlichen Jahrtausend bezeugt,47 doch in den ersten Jahrhunderten des zweiten Jahrtausends verschwinden sie aus der Geschichte. Immerhin hat die Liturgie in Gestalt der Witwengelübde und der Äbtissinnenweihe Elemente der mit bischöflicher Handauflegung und Gebet verbundenen Frauen-Ordination aufbewahrt. Vielleicht bilden diese Formulare und die Phänomenologie der kleinasiatischen Christinnen des 1. und 2. Jahrhunderts eine positive Basis, die es der Kirche ermöglicht, in Treue zu Schrift und Tradition, aber auch in Offenheit für die Anforderungen der Gegenwart Konzepte für die Rolle der Frau in der Kirche zu finden.

DASSMANN (wie S. 12) 173-175 (restriktive Tendenzen in den Pastoralbriefen, Witwen und Gemeinde-Jungfrauen, Diakonissinnen).

Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte

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