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1.2 Investition und Finanzierung als Teilgebiete des Rechnungswesens

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Die Investition und Finanzierung sind eingebettet in den Bereich des Rechnungswesens und sollten niemals losgelöst von den anderen Bereichen betrachtet werden.

Dreh- und Angelpunkt aller finanzwirtschaftlichen Überlegungen sind die unternehmerischen Prozesse, die ihren Niederschlag zunächst einmal in den Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung finden. Die Finanzbuchhaltung, aufgrund der diversen externen Interessentengruppen auch externes Rechnungswesen genannt, generiert mit der Bilanz die Bestandsrechnung und mit der Gewinn- und Verlustrechnung die Erfolgsrechnung.

Aus der Erfolgsrechnung leitet sich dann durch die so genannte Abgrenzungsrechnung die Kostenrechnung ab, die aufgrund des Adressatenkreises zum internen Rechnungswesen gehört, da diese Zahlen aufgrund der Brisanz niemals nach außen gelangen. Ebenso gehört die Finanz-/Liquiditätsrechnung zum Bereich des internen Rechnungswesens.

Aus der Bilanzstruktur, die sich aus den Geschäftsvorfällen der Finanzbuchhaltung ergibt, leitet sich weiter ab, wo das unternehmerische Kapital herkommt, d. h. auf der Passivseite stehen mit dem Eigen- und Fremdkapital die beiden Finanzierungsquellen. Gleichzeitig erkennt man aus der Struktur der Aktivseite, wie das finanzierte Kapital investiv angelegt wurde, ob das Kapital also im tendenziell langfristig gebundenen Anlagevermögen oder im kurzfristig gebundenen Umlaufvermögen Verwendung gefunden hat.

Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt auf ihrer Sollseite alle Aufwendungen und auf der Habenseite alle Erträge der Abrechnungsperiode. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, entsteht ein (handelsrechtlicher) Gewinn, im umgekehrten Fall ein Verlust. In beiden Fällen wird der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung dem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz zugeführt, unabhängig von der anschließenden Verwendung.

Entstehen in der Abrechnungsperiode Aufwendungen und Erträge, die das operative Geschäft der Unternehmung betreffen, so werden diese als so genannte Kosten und Leistungen in die Kostenrechnung übertragen. Dort werden diese Kosten/Leistungen teilweise modifiziert bzw. ergänzt und zur Erstellung des operativen Ergebnisses bzw. für Zwecke der Kalkulation weiterverwendet.

Führen die Geschäftsvorfälle schließlich zu Geldzu- oder Geldabflüssen, wird hiermit die Liquiditätsrechnung angesprochen. Somit gibt es letztlich Transaktionen, die alle Teilbereiche des Rechnungswesens berühren, aber auch solche, die nur einzelne Segmente ansprechen.

Um diese Zusammenhänge zu verdeutlichen, soll nun anhand eines sehr einfachen Beispiels auf die einzelnen Elemente des Rechnungswesens eingegangen werden. Nachfolgend werden acht Geschäftsvorfälle dargestellt und daraus die vier Teilbereiche des Rechnungswesens entwickelt.

1. Geschäftsvorfall: Es wird ein Unternehmen gegründet, indem eine Bareinlage in Höhe von 200 TEUR geleistet wird. Die Gesellschaftsform sei an dieser Stelle einmal unerheblich. Die Auswirkungen auf die Komponenten des Rechnungswesens sind wie folgt:


Abb. 1: Eröffnungsbilanz

Die Bilanz zeigt auf der Passivseite die Mittelherkunft des Kapitals und damit die Finanzierungsseite. Im Rahmen der Gesellschaftsgründung wurden der Unternehmung 200 TEUR in Form von Eigenkapital von außen zugeführt. Würde sich dieses Buch vorwiegend mit dem Finanzmanagement beschäftigen, wäre es die so genannte Außenfinanzierung.1 Das Kapital schlägt sich im vorliegenden Fall auf der Aktivseite ausschließlich in Form von liquiden Mitteln nieder.2 Die Aktivseite zeigt somit die Mittelverwendung und damit die Investitionsseite. Aktiva und Passiva sind also lediglich die beiden Seiten ein und derselben Medaille! Eine Bilanz ist immer im Gleichgewicht, d. h. die Summe der Aktiva entspricht der Summe der Passiva. Der Geschäftsvorfall wurde liquiditätswirksam, da es zu einem Zufluss von Geld gekommen ist. Dies wird im Rahmen der Liquiditätsrechnung durch die Einzahlung (EZ1 = Einzahlung des Geschäftsvorfalls Nr. 1) in Höhe von 200 TEUR deutlich. Es ist eine erste Querverbindung zwischen der Bilanz und der Liquiditätsrechnung erkennbar. Der Saldo der liquiden Mittel der Bilanz stimmt nämlich (immer) mit dem Saldo der Liquiditätsrechnung (EZÜ = Einzahlungsüberschuss) überein! Der Geschäftsvorfall berührt weder die Gewinn- und Verlustrechnung noch die Kostenrechnung.

2. Geschäftsvorfall: Der Unternehmer benötigt maschinelle Anlagen in Form von Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von 400 TEUR. Aus der obigen Bilanz wird unmittelbar ersichtlich, dass die verfügbare Liquidität nicht ausreicht, um diese Investition zu tätigen. Deshalb nimmt der Unternehmer ein Darlehen bei seiner Hausbank in Höhe von 400 TEUR auf.

Der Geschäftsvorfall hat folgende Auswirkungen (bei der weiteren Betrachtung werden die Veränderungen als grau schraffierte Felder markiert):


Abb. 2: Bilanz nach Anlagenkauf finanziert durch Fremdkapital

Durch die erforderlichen Investitionen in langfristig gebundenes Anlagevermögen in Höhe von 400 TEUR hat sich die Bilanzstruktur ganz maßgeblich verändert. Die Unternehmung ist nun zu 2/3 über ein Bankdarlehen finanziert. Im Rahmen der Liquiditätsrechnung werden Aufnahme und Verwendung des Bankdarlehens brutto ausgewiesen. Die Darlehensaufnahme sorgte zunächst für einen Liquiditätszufluss (EZ2), zeitgleich aber auch zu einer Auszahlung (AZ2). Der Einzahlungsüberschuss stimmt nach der Transaktion wiederum mit dem Bestand der liquiden Mittel der Bilanz überein.

Ebenso wie beim ersten Geschäftsvorfall werden die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Kostenrechnung noch nicht angesprochen.

3. Geschäftsvorfall: Der Unternehmer kauft Vorräte, die anschließend weiterverarbeitet werden sollen. Die Vorräte kosten 120 TEUR und werden bar bezahlt.


Abb. 3: Bilanz nach Zukauf von Vorräten

Theoretisch hätten bei diesem Geschäftsvorfall auch schon die bestehenden Materialaufwendungen der GuV sowie die Materialkosten der Kostenrechnung zugeführt werden können. Diesen Geschäftsvorfall bezeichnet man buchhalterisch auch als reinen Aktivtausch, da die Passivseite nicht angesprochen wird.

4. Geschäftsvorfall: Die Gesellschaft stellt Mitarbeiter ein, die in diesem Jahr 660 TEUR kosten und mit Vorräten im Wert von 70 TEUR Umsatzerlöse in Höhe von 840 TEUR erzielen. Von den Umsatzerlösen werden 11/12 liquiditätswirksam, die verbleibenden 1/12 sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Erstmalig wirkt sich ein Geschäftsvorfall auf die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kostenrechnung aus:


Abb. 4: Erste komplexe Struktur des Rechnungswesens

In der Bilanz zeigt sich der Geschäftsvorfall sowohl bei den Vorräten, den Forderungen als auch den liquiden Mitteln. Ein- und Auszahlungen (EZ4 und AZ4) werden bei der Liquiditätsrechnung wiederum brutto dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt im Haben den Umsatzerlös und im Soll den Personal- und Materialaufwand. Der bislang entstandene Gewinn in Höhe der Differenz (110 TEUR) würde, wenn der Jahresabschluss nun zu erstellen wäre, dem Eigenkapital zugeordnet und würde somit die Passiva auf 710 TEUR (= Aktiva) erhöhen. Hier zeigt sich die nächste Querverbindung innerhalb des externen Rechnungswesens. Der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung ist nämlich dem Eigenkapital zuzuschlagen. Im Falle eines Gewinnes wird damit eine weitere Form der Finanzierung angesprochen, nämlich mit der so genannten Gewinnthesaurierung eine Form der offenen Selbstfinanzierung (Innenfinanzierung). Die Bilanz wäre nach der Übernahme des Gewinnes wiederum im Gleichgewicht. Da es sich bei dem Geschäftsvorfall um das operative Geschäft der Unternehmung handelt, werden die Umsatzerlöse in der Kostenrechnung als Leistungen und die Personal- und Materialaufwendungen als Personal- und Materialkosten dargestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Gewinn und operatives Ergebnis in Höhe von 110 TEUR identisch.

5. Geschäftsvorfall: Das Bankdarlehen kostet 3 % Zinsen (12 TEUR) und wird in bar bezahlt. Tilgungsleistungen fallen in diesem Jahr noch nicht an.


Abb. 5: Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rechnungswesens I

Dieser Geschäftsvorfall sorgt in der gleichen Höhe für sowohl Zinsaufwendungen als auch Zinskosten. Dies ist nicht zwingend der Fall. Vielmehr hängt es für den Kostenrechner davon ab, ob er langfristig mit diesen Zinsen kalkulieren kann. Hätte es sich bspw. um ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gehandelt, wären die Zinskosten nach oben angepasst worden. Im Zuge der Kostenrechnung werden auch manchmal kalkulatorische Zinsen angesetzt, die entstehen können, wenn man eigentlich aufgrund niedrigen Fremdkapitals keine oder lediglich sehr geringe Zinsaufwendungen hat.

6. Geschäftsvorfall: Das Anlagevermögen wird aufgrund des Verschleißes sowie des technischen Fortschritts über 5 Jahre linear abgeschrieben, so dass im Jahresabschluss 80 TEUR erfolgswirksam erfasst werden (400 TEUR / 5 Jahre).


Abb. 6: Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rechnungswesens II

Dieser Geschäftsvorfall zeigt einen elementaren Unterschied zu den vorangegangenen. Der handelsrechtliche Aufwand (80 TEUR) vermindert das Anlagevermögen und den ausgewiesenen Gewinn durch die Berücksichtigung der Abschreibung, wird aber nicht im Rahmen der Liquiditätsrechnung dargestellt. Es handelt sich um einen rein buchhalterischen Vorgang, der nicht zu einer Auszahlung führt. Ferner wurde im Rahmen der Kostenrechnung der langfristige erwartete Werteverschleiß des Anlagevermögens mit 90 TEUR etwas höher ausgewiesen, die kalkulatorische Abschreibung (90 TEUR) weicht folglich von der handelsrechtlichen Abschreibung der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 10 TEUR ab. Hier zeigt sich eine Problematik, die der Kostenrechner immer zu lösen hat. Er leitet die Kosten und Leistungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab und muss grundsätzlich die Frage beantworten, ob erstens die Aufwendungen in gleicher Höhe als Kosten zu übernehmen sind (Grundkosten oder aufwandsgleiche Kosten), ob zweitens die Aufwendungen in einer anderen Höhe als Kosten ihren Niederschlag finden (Anderskosten) oder ob drittens die Aufwendungen möglicherweise gar keine Kosten darstellen (neutrale Aufwendungen). Im hier vorliegenden Fall wurde exemplarisch einmal von Anderskosten ausgegangen, natürlich wären auch die beiden anderen Varianten (Grundkosten oder neutrale Aufwendungen) denkbar gewesen.

7. Geschäftsvorfall: Da die Geschäftsleitung kurzfristig wenig Liquidität benötigt, wird ein Teil davon aus Rentabilitätsgründen in Wertpapiere angelegt (100 TEUR).


Abb. 7: Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rechnungswesens III

Dieser Geschäftsvorfall bewirkt einen reinen Aktivtausch.

8. Geschäftsvorfall: Die Wertpapiere verzinsen sich in Höhe von 5 % (5 TEUR). Der Betrag wird dem Konto Liquide Mittel zugeschrieben.


Abb. 8: Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rechnungswesens IV

Dieser Geschäftsvorfall hat keinerlei Auswirkungen auf die Kostenrechnung, da das operative Geschäft nicht berücksichtigt wird.3

Am Jahresende wird nun noch der handelsrechtliche Gewinn dem Eigenkapital zugeordnet und komplettiert den Jahresabschluss (aus Vereinfachungsgründen wurde im Beispiel auf die Berücksichtigung von Steuern verzichtet).

Die Geschäftsvorfälle zeigen zusammenfassend folgende Ergebnisse und Implikationen:


Abb. 9: Schlussbilanz

Mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde der Jahresabschluss erstellt. Beide Bereiche werden zum so genannten externen Rechnungswesen gezählt, denn es sind externe Adressaten (bspw. Finanzamt, Gläubiger, Lieferanten, Kapitalgeber), die ein Interesse am Jahresabschluss haben. Am Jahresende wird der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung dem Eigenkapital zugeführt (hier 23 TEUR). Die Erstellung des Jahresabschlusses ist Pflicht.

Kostenrechnung und Liquiditätsrechnung gehören zum so genannten internen Rechnungswesen, denn die Zahlen werden nicht veröffentlicht, sondern nur für interne Zwecke genutzt. Die Erstellung ist freiwillig, jedoch unbedingt ratsam. Ohne Kostenrechnung wüsste die Unternehmensleitung nicht, ob mit dem Kerngeschäft Geld verdient oder vernichtet wird und welche Produkte positive und negative Ergebnisse erwirtschaften. Auch eine Kalkulationsgrundlage wäre nicht vorhanden. Ohne Liquiditätsrechnung bzw. die daran anknüpfende Liquiditätsplanung ist der Unternehmer nicht in der Lage, drohende Liquiditätsengpässe, die Hauptgründe für Insolvenzen sind, zu erkennen.

Die Kostenrechnung leitet sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab. Umsatzerlöse, die das operative Geschäft betreffen, werden als Leistungen übernommen, sonstige Erträge als neutrale Erträge herausgefiltert. Aufwendungen führen entweder in gleicher Höhe zu Kosten (Grundkosten), werden in einer anderen Höhe übernommen (Anderskosten) oder finden keine Berücksichtigung (neutrale Aufwendungen).

Im Beispiel differieren Bilanzgewinn (23 TEUR) und das operative Ergebnis der Kostenrechnung (8 TEUR). Der Grund liegt zum einen im neutralen Ertrag infolge des Zinsgewinnes (5 TEUR) und zum anderen im Rahmen der Anderskosten bei den kalkulatorischen Abschreibungen (Δ 10 TEUR).

Die Liquiditätsrechnung (Finanzrechnung) zeigt alle Ein- und Auszahlungsströme einer Abrechnungsperiode. Der Saldo stimmt mit dem Saldo der liquiden Mittel der Aktivseite der Bilanz überein.

Die Aktivseite (Aktiva) ist die Investitionsseite einer Unternehmung und wird auch Mittelverwendungsseite genannt. Sie beinhaltet im Anlagevermögen das langfristig gebundene Kapital (Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Fuhrpark) und im Umlaufvermögen das kurz- bis mittelfristig gebundene Vermögen (Vorräte, Forderungen, Bank- und Kassenbestände).

Die Passivseite (Passiva) ist die Finanzierungsseite einer Unternehmung und wird auch Mittelherkunftsseite genannt. Sie beinhaltet mit dem Eigenkapital (je nach Gesellschaftsform gezeichnetes Kapital, Grundkapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Gewinn/Verlust) das langfristig finanzierte Kapital und mit dem Fremdkapital sowohl langfristig (z. B. Annuitätendarlehen, Hypothekendarlehen, Pensionsrückstellungen) als auch kurzfristig (z. B. Lieferantenkredit, Kontokorrentkredit) gebundene Fremdmittel.

Im obigen Beispiel können wir bereits eine Reihe von Finanzierungsalternativen erkennen:

• Zunächst hat eine Eigenkapitalzuführung stattgefunden. Würde man hier die Unterscheidung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber treffen, wäre es eine Form der Eigenfinanzierung. Wäre das Kriterium der Mittelherkunft relevant, würde man die Eigenkapitalzuführung als Außenfinanzierung bezeichnen, denn dem Unternehmen wurde Kapital von außen zur Verfügung gestellt.4

• Dann wurde ein Bankendarlehen aufgenommen. Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber handelt es sich um eine Form der Fremdfinanzierung, trifft man hingegen die Unterscheidung nach der Mittelherkunft, wäre es ebenfalls eine Form der Außenfinanzierung.

• Am Jahresende wurde der Gewinn thesauriert, d. h. dem Eigenkapital zugeführt. Nach der Rechtstellung der Kapitalgeber handelt es sich eindeutig um eine Form der Eigenfinanzierung, die Mittelherkunft zeigt eine typische Innenfinanzierung.

• Schließlich könnte man bei genauem Hinschauen sogar eine Abschreibungsfinanzierung erkennen. Gehen wir einmal davon aus, dass die kalkulatorische Abschreibung über die Kalkulation Berücksichtigung findet und über den Verkaufspreis der Produkte wieder in die Unternehmung zurückfließt, würde es sich um eine Form der Innenfinanzierung handeln.

Die soeben diskutierten Zusammenhänge des Rechnungswesens mit der Einbettung der Finanzierung und der Investition sollen nun noch einmal aus einer etwas anderen Perspektive anhand einiger Kriterien dargestellt werden.

Von besonderer Relevanz sind im Rahmen der dargestellten Kriterien die Wertgrößen, die unbedingt voneinander abgegrenzt werden müssen. Deshalb ist an dieser Stelle eine kurze Definition angebracht.

Erträge sind die in der Finanzbuchhaltung in Geld bewerteten Wertezugänge einer Abrechnungsperiode. Stammen sie aus dem betrieblichen Leistungsprozess, so bezeichnet man sie als Betriebserträge, andernfalls als neutrale Erträge. Sie finden ihren Niederschlag auf der Habenseite der Gewinn- und Verlustrechnung. Beispiele für Betriebserträge sind die Umsatzerlöse, die in Zusammenhang mit den verkauften Produkten und Dienstleistungen stehen. Neutrale Erträge entstehen aus betriebsfremden, periodenfremden oder außerordentlichen Vorgängen. Spekulationsgewinne wären betriebsfremde, Gewerbesteuerrückzahlungen periodenfremde und Erträge aus einem gewonnenen Prozess außerordentliche Erträge.


Abb. 10: Die Säulen des Rechnungswesens

Säulen des Rechnungswesens (Rewe)KriteriumExternes ReweInternes ReweFinanzwesen

Aufwendungen sind die in der Finanzbuchhaltung in Geld bewerteten Wertabgänge einer Abrechnungsperiode. Ebenso wie bei den Erträgen unterscheidet man zwischen Betriebsaufwendungen und neutralen Aufwendungen. Sie finden ihren Niederschlag auf der Sollseite der Gewinn- und Verlustrechnung. Beispiele für Betriebsaufwendungen sind Material- und Personalaufwendungen, die im Zuge des betrieblichen Leistungsprozesses anfallen. Neutrale Aufwendungen entstehen, ebenso wie die neutralen Erträge, aus betriebsfremden, periodenfremden oder außerordentlichen Geschäftsvorfällen. Verluste aus dem Verkauf einer Beteiligung bspw. stellen betriebsfremde, Steuernachzahlungen periodenfremde und nicht durch eine Versicherung abgedeckte Brandschäden außerordentliche Aufwendungen dar.

Leistungen sind die in Geld bewerteten, aus dem betrieblichen Produktionsprozess hervorgegangenen Mengen an Gütern und Dienstleistungen einer Abrechnungsperiode. Es handelt sich hierbei um die Erträge der Finanzbuchhaltung des betrieblichen Leistungsprozesses, die in der Kostenrechnung weiterverarbeitet werden. Beispiele sind die bezogenen Gelder aus dem Warenverkauf.

Kosten sind der in Geld bewertete Verzehr an Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Abrechnungsperiode, welche der Erhaltung der betrieblichen Leistungsbereitschaft und der Erstellung der betrieblichen Leistungen dienen. Bei den Kosten handelt es sich insbesondere um die Aufwendungen der Finanzbuchhaltung des betrieblichen Leistungsprozesses, die in der Kostenrechnung im Rahmen der Kalkulation weiterverarbeitet werden. Beispiele sind die aus der Finanzbuchhaltung in gleicher Höhe übernommenen Personalkosten (Grundkosten), die in einer anderen Höhe übernommenen kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen (Anderskosten) oder aber auch der kalkulatorische Unternehmerlohn einer Personengesellschaft, der in der Finanzbuchhaltung keine Berücksichtigung findet (Zusatzkosten).

Einzahlungen sind Zuflüsse von liquiden Mitteln. Die Zahlungs- und Geldeingänge bedeuten eine Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes. Dieser setzt sich dabei zusammen aus dem Bestand an Bar- und Buchgeld. Einzahlungen entstehen bspw. beim Barverkauf von Güter- und Dienstleistungen oder bei der Rechnungsbegleichung eines Kunden.

Auszahlungen hingegen bedeuten Abflüsse von liquiden Mitteln bzw. eine Verminderung des Zahlungsmittelbestandes. Beispielhaft kann hier die Gehaltsüberweisung an die Mitarbeiter oder die Begleichung einer Lieferantenrechnung aufgeführt werden.5

Die obige Abbildung lässt beim genauen Hinschauen im Vergleich zum aufgeführten Zahlenbeispiel einige Unschärfen erkennen. Wurde im Zahlenbeispiel Finanzierung gewissermaßen mit der Passivseite der Bilanz gleichgesetzt, so findet sich die Finanzierung im Schaubild nun unter dem Finanzwesen wieder. Ferner wird dort das Finanzwesen mit der Finanz-/Liquiditätsrechnung in Verbindung gebracht. Diese vermeintliche Diskrepanz soll im nächsten Unterkapitel »Begrifflichkeiten und Abgrenzung« ausgeräumt werden.

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