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Die Eigenheimsiedlung in Wildbach

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Wenn man sich Wildbach von der Landeshauptstadt her näherte, stieß man kurz nach dem Ortseingang direkt auf eine rechts neben der Straße liegende Eigenheimsiedlung. Der Zugang dorthin war über eine frisch asphaltierte Straße möglich. Diese führte schnurgerade ungefähr 300 Meter geradeaus, dann verzweigte sie sich in einem Winkel von ungefähr 30 Grad sowohl nach rechts als auch nach links. Die sich an dieser Stelle bildende Spitze eines Dreiecks war mit einer Skulptur versehen, die Wohlmeinende als Kunst bezeichneten, die anderen sprachen von Schund. Auf der restlichen Fläche dort sollte später die Möglichkeit gegeben sein, kleine Feierlichkeiten durchzuführen. Die sich verzweigenden Straßen führten jeweils zirka 50 Meter in diesem Winkel weiter, um dann erneut abzuknicken, und wieder gerade auf den Wald zuzulaufen. So gesehen konnte man von einem gleichseitigen Dreieck ausgehen. Die Seitenlängen a und b betrugen jeweils 50 Meter. Der sich an der Spitze des Dreiecks bildenden Winkel Gamma γ war 60 Grad groß, weil sich die Straßen im Winkel von jeweils 30 Grad nach rechts und links verzweigten. Nahm man die Formel α = β, γ = 1800 - 2α zu Hilfe, konnte man diese zunächst nach γ umstellen, so dass sich 600 = 1800 - 2α ergab. Weiter kam man zu 600 - 1800 = -2α. α war deswegen über -1200 = -2α zu ermitteln und durch Kürzung rechnete man für α somit auch 60 Grad aus. α und β waren 50 Meter lang, und nach den Regeln für so ein Dreieck musste γ also auch 50 Meter lang sein. Das hieß, dass sich nach den 50 Metern der abzweigenden Straßen eine identische Länge für die dritte Seite des Dreiecks einstellen müsste. Das Dreieck blieb vorerst bis auf die Skulptur unbebaut, dort befanden sich nur Rasen und einige Bäume.

Als die ersten Leute begannen ihre Grundstücke zu besiedeln, hatten sie wegen fortlaufender Probleme mit den ausführenden Baufirmen kaum Zeit, sich mit der tatsächlichen Größe der von ihnen erworbenen Flächen zu befassen. Erst später sollte sich zufällig herausstellen, dass die Straßenbaufirma geschlampt hatte. Durch einen Messfehler zweigte die rechte Straße 28 Grad ab, und die linke 32 Grad. Da man die Grundstücksmitte von der Spitze des Dreiecks her mit einem Laser absolut genau festgelegt und markiert hatte führte das dazu, dass die Leute auf der rechten Seite eine größere Fläche als vertraglich vereinbart bekamen, und die auf der linken Seite zwangsläufig eine kleinere. Was daraus folgen sollte, würde bald mehrere Meter Aktenordner mit Klagen füllen, und sowohl die Grundstücksverkäufer, die Käufer, und die Baufirmen unter erheblichen Stress setzen.

Von dieser problematischen Stelle in der Siedlung bis hin zu den ganz hinten liegenden Grundstücken waren es schätzungsweise 400 Meter. Die Grundstücke hatten eine durchschnittliche Größe von 800 Quadratmetern. Den Straßen zugewandt maßen sie etwa 25 Meter und ragten etwas über 32 Meter in die Tiefe hinein. Damit reihten sich sowohl im Mittelteil der Anlage als auch an den Außenflächen immer 16 Grundstücke aneinander. Das ergab für den Mittelteil 32, und zusammengenommen an den beiden Außenflächen ebenfalls. Die quer zu der Anlage am Waldrand befindliche Fläche war zirka 135 Meter lang und lag wie ein T über der Siedlung. Da die Breite der Grundstücke etwas höher war als bei den anderen, würden dort nochmals 5 Häuser Platz finden können. Irgendwann würden also 69 Häuser dort stehen. Die reine Wohnfläche sollte demzufolge dann ungefähr 55.200 Quadratmeter betragen, dazu kämen noch die Verkehrsflächen für die Straßen, der ungenutzte Platz in der Spitze des Dreiecks und der Platz für die Wertstoffcontainer. Konservativ mit einer Gesamtfläche von 60.000 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 50 Euro wegen der ländlichen Lage gerechnet, würden sich so um die 3 Millionen Euro Verkaufserlös für die Baulandbesitzer ergeben können.

Eigentlich sollten die beiden Straßen rechtwinklig zu den Grundstücken verlaufen, aber auch diese Vorgabe war nicht erfüllt worden. Bis zum Waldrand gab es auf der rechten Straße eine Abweichung von fast einem Meter nach links, auf der linken von gut 80 Zentimetern nach rechts. Die vorn liegenden Flächen wurden in ihrer Größe davon zwar kaum beeinträchtigt, aber die ganz hinten befindlichen schon. Insbesondere das Flurstück mit der Nummer 12/237 hatte es besonders schlimm erwischt. Dieses lag hinten an der linken Abzweigung der Straßen. Da die Fläche ohnehin schon durch den fehlerhaften Winkel am Abzweig beeinträchtigt worden war, wurde das Grundstück durch die auf den Wald zulaufende Straße und die Abweichung von 80 Metern nochmals verkleinert. Es bedurfte später dann außerordentlich umfangreicher Nachmessungen, um das exakte Maß der Abweichung vom Sollwert feststellen zu können. Unglücklicherweise war der Eigentümer eines der betroffenen Grundstücke promovierter Mathematiker. Der Mann zweifelte später jegliches Gutachten zur realen Grundstücksgröße an, um dann sofort eine Gegendarstellung, welche mit komplizierten Formeln gespickt war, zu verfassen.

So gesehen, stand der Start des Projektes „Eigenheimsiedlung“ vorerst unter keinem glücklichen Stern. Das war allerdings erst der Anfang der Querelen, denn es kam noch viel schlimmer.

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